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Benutzerbild von soxy
soxy
 
Legasthenie - 05.12.2007, 16:16

hi!

sagt mal, muss ein lehrer den legasthenieerlass (nennt man das so?) berücksichtigen?

zb. bei D-Schularbeiten?

lg
soxy
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Benutzerbild von minnimaus
minnimaus
 
05.12.2007, 17:42

Ja, da gibt es einen Erlass, der meines Wissens nach noch Gültigkeit hat.
http://www.lrs-therapeuten.org/legas...e/oesterreich/
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Benutzerbild von xandimama
xandimama
 
05.12.2007, 18:19

Ja, gilt meines Wissens nach noch immer, allerdings muss der Schüler ausgetestet worden sein, d.h. ein schriftliches Attest dem Lehrer vorliegen. Galt sogar in meiner Berufsschulklasse.
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livingetc
 
05.12.2007, 19:02

Zitat:
Zitat von xandimama Beitrag anzeigen
muss der Schüler ausgetestet worden sein, d.h. ein schriftliches Attest dem Lehrer vorliegen
und er muss eine entsprechende therapie machen, bzw. ein legasthenietraining/kurs etc. besuchen - wird oft auch schulintern angeboten - ansonsten gibts meist kein berücksichtigen
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(#5) [Permalink]
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Benutzerbild von minnimaus
minnimaus
 
05.12.2007, 19:35

Zitat:
Zitat von livingetc Beitrag anzeigen
und er muss eine entsprechende therapie machen, bzw. ein legasthenietraining/kurs etc. besuchen - wird oft auch schulintern angeboten - ansonsten gibts meist kein berücksichtigen
Wo steht das?
Die L.betreuung in den meisten Volksschulen ist dem Sparpaket zum Opfer gefallen und praktisch nicht mehr vorhanden und private Therapiestunden sind für viele gar nicht leistbar.
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(#6) [Permalink]
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livingetc
 
05.12.2007, 20:28

... zu schnell geantwortet - war im falschen schultyp
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(#7) [Permalink]
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Benutzerbild von soxy
soxy
 
05.12.2007, 23:08

Zitat:
Zitat von minnimaus Beitrag anzeigen
Wo steht das?
Die L.betreuung in den meisten Volksschulen ist dem Sparpaket zum Opfer gefallen und praktisch nicht mehr vorhanden und private Therapiestunden sind für viele gar nicht leistbar.

gilt das auch bei einer isolierten rechtschreibstörung nach 81.1 ausgetestet von einer psychologin und legasthenietherapeutin?

Geändert von soxy (05.12.2007 um 23:34 Uhr)
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(#8) [Permalink]
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Benutzerbild von Supermama
Supermama
 
05.12.2007, 23:26

Zitat:
Zitat von soxy Beitrag anzeigen
gilt das auch bei einer isolierten rechtschreibstörung nach 81.1 ausgetestet von einer psycologin und legasthenietherapeutin?
naja mein Sohn hat auch sachwerste Form von Legasthenie gsd. NUR beim Schreiben aber wird nicht berücksichtigt weil.... wir keine Therapie machen sondern NUR zuhause intensiv üben
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(#9) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Bealee
Bealee
 
05.12.2007, 23:33

Zitat:
Zitat von livingetc Beitrag anzeigen
und er muss eine entsprechende therapie machen, bzw. ein legasthenietraining/kurs etc. besuchen - wird oft auch schulintern angeboten - ansonsten gibts meist kein berücksichtigen
keine Ahnung, wo du das her hast

lt. Auskunft des Stadtschulrates ist es ein "kann"-Erlass und kein "muss"-Erlass

bis inkl. Gymnasium Unterstufe wirken sich nur Fehler in Deutsch aus (bzw. Englisch oder andere Sprachen, wenn die Legasthenie dort auch einsetzt), in der Oberstufe wirkt sich in allen Gegenständen die Rechtschreibung auf die Note aus

ob eine Therapie besucht wird oder nicht hat mich noch kein Lehrer gefragt und das hat auch keine Auswirkung auf die Note, bzw. hat eine Therapie eine nur Auswirkung insoweit, dass das Kind sich verbessert und dadurch weniger Fehler macht, die Information "mein Kind besucht eine Legasthenie-Betreuung" allein hilft dem Kind nicht...
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(#10) [Permalink]
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Benutzerbild von soxy
soxy
 
05.12.2007, 23:35

naja, thomas macht ja eine therapie ich habe jetzt mal ein mail an die "austesterin" geschrieben, und hoffe, dass ich dann klarheit habe
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(#11) [Permalink]
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Benutzerbild von tarja
tarja
 
06.12.2007, 01:59

Hallo Soxy, hab dir ein mail geschrieben, aber kurz hier auch

Der Legasthenieerlass ist eben ein Erlass und kein Gesetz, dh die Lehrerin kann, muss aber nicht den Legasthenieerlass in die Note miteinbeziehen

Aus Erfahrung wird in der VS seltenst darauf Rücksicht genommen, aber in der Unterstufe schon, besonders in einigen AHS. Voraussetzung ist eine Diagnoseerstellung von einer klinischen Psychologin und ein Nachweis, dass eine regelmäßige Therapie stattfindet, die nach wiss. evaluierten Methoden durchgeführt wird

Es empfiehlt sich ein Einzeltraining, weil das Kind im Lese- und Rechtschreiberwerb auf der jeweiligen Stufe des Schriftspracherwerbs, auf der es gerade steht, individuell gefördert werden muss.

Gruppentrainings an Schulen oder sonstwo sind nicht zielführend, weil die Kinder nicht individuell gefördert werden können, es ist notwendig an der qualitativen Fehleranalyse zu arbeiten, und die ist bei keinem Kind gleich.

Dass nur Legasthenietherapie, die auf wissenschaftlich fundierten und evaluierten Methoden aufbaut sinnvoll ist kann ich leider nicht oft genug erwähnen. Reine Arbeit an der Wahrnehmung, Reaktion oder sonstwas, die nicht am Schriftspracherwerb ansetzt ist rausgeschmissenes Geld und verlorene Zeit.

liebe Grüße
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(#12) [Permalink]
Alt
Wallenstone
 
07.12.2007, 18:20

in unserer voksschule wird es berücksichtigt (wenn du ihn austesten hast lassen)
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(#13) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von farfalina38
farfalina38
 
10.12.2007, 08:40

Hallo!

In unerer Schule wird nicht ausgetestet, könnt Ihr mir bitte jemanden Nennen den ihr empfehlen könnt. Was wird so etwas kosten?

Bitte um eure Erfahrungen. Mein Sohn geht in die 2. Klasse und b und d ist immer noch ein Thema.

Danke im voraus.

lg Doris
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(#14) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von tarja
tarja
 
10.12.2007, 13:20

Zitat:
Zitat von farfalina38 Beitrag anzeigen
Hallo!

In unerer Schule wird nicht ausgetestet, könnt Ihr mir bitte jemanden Nennen den ihr empfehlen könnt. Was wird so etwas kosten?

Bitte um eure Erfahrungen. Mein Sohn geht in die 2. Klasse und b und d ist immer noch ein Thema.

Danke im voraus.

lg Doris
in welcher schrift schreibt er?
b und d zu verwechseln ist eher eine störung der raumlage und gibt sich mit beginn der lateinschrift

macht er nur diesen fehler oder andere auch?
typischer wäre zb eine nicht lauttreue verschriftlichung, oder verwechslung von plosivlauten, weil eine störung der phonologischen bewusstheit zugrunde liegt

wegen testung: wo wohnst du? vielleicht kann ich dir adressen empfehlen
muss es kostenlos sein?
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