06.12.2007, 01:59
Hallo Soxy, hab dir ein mail geschrieben, aber kurz hier auch
Der Legasthenieerlass ist eben ein Erlass und kein Gesetz, dh die Lehrerin kann, muss aber nicht den Legasthenieerlass in die Note miteinbeziehen
Aus Erfahrung wird in der VS seltenst darauf Rücksicht genommen, aber in der Unterstufe schon, besonders in einigen AHS. Voraussetzung ist eine Diagnoseerstellung von einer klinischen Psychologin und ein Nachweis, dass eine regelmäßige Therapie stattfindet, die nach wiss. evaluierten Methoden durchgeführt wird
Es empfiehlt sich ein Einzeltraining, weil das Kind im Lese- und Rechtschreiberwerb auf der jeweiligen Stufe des Schriftspracherwerbs, auf der es gerade steht, individuell gefördert werden muss.
Gruppentrainings an Schulen oder sonstwo sind nicht zielführend, weil die Kinder nicht individuell gefördert werden können, es ist notwendig an der qualitativen Fehleranalyse zu arbeiten, und die ist bei keinem Kind gleich.
Dass nur Legasthenietherapie, die auf wissenschaftlich fundierten und evaluierten Methoden aufbaut sinnvoll ist kann ich leider nicht oft genug erwähnen. Reine Arbeit an der Wahrnehmung, Reaktion oder sonstwas, die nicht am Schriftspracherwerb ansetzt ist rausgeschmissenes Geld und verlorene Zeit.
liebe Grüße