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freibetrag ab 50% bhd. ohne pflegegeld? -
06.03.2007, 13:08
Halloo
kennst sich damit jemand aus. hab am finanzamt angerufen die eine meint da 100% behinderung bekommt man 262€ freibetrag, der andere meint das ist bis zu 262€ , es kommt draufan wieviel steuern man gezahlt hat und auf das wird es eingestuft!
schön langsam versteh ich nur bahnhof und im steuerbuch 2007 steht folgendes :freibetrag für kinder 50%iger behinderung ohne pflegegeldbezug. in diesen fall steht eine erhöhte familienbeihilfe und an stelle der zuvor genannten freibeträge ein monatlicher pauschalbetrag von 262€ zu.
danke lg mel
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06.03.2007, 15:46
also ich denke steuerbuch hat recht
zumindest bei uns war es voriges jahr so
262€ ist ein pauschalbetrag pro monat, für den keine steuern bezahlt werden müssen
ab einem grad von 50 % behinderung (bzw= erhöhte familienbeihilfe) besteht eine steuerbegünstigung von 262€
beispiel: steuerklasse mit 30 % bekommt man pro monat 30 % von 262 €
zahlt man 40 steuern dann sind es 40 %
(ist jetzt nur ein beispiel)
der grad der behinderung muss nur über 50 % liegen
bei pflegegeldbezug wird von den 262 € der betrag des pflegegeldes abgezogen
ich hoffe ich habs verständlich beschrieben
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06.03.2007, 15:48
danke dir
und wie weiss ich in welcher steuerklasse mein mann ist ??
lg
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06.03.2007, 16:29
und wie ist es, wenn eine 50 %ige Hörschädigung vorliegt (laut ärztlichem Attest), aber keine erhöhte FBH gewährt wurde ?????????????
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06.03.2007, 16:34
soviel ich verstanden habe ist die erhöhte fbh vorraussetzung
eine 50% hörschädigung ist ja nicht gleich wie 50% behinderung
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07.03.2007, 07:45
erhöhte familienbeihilfe ist die voraussetzung für die pauschale
und die erhöhte bekommt man erst ab 50 % gesamt
also steuerklasse ist schwer, woher das mein mann weiß keine ahnung
aber viell könnte er mit der buchhaltung in seiner firma sprechen oder viel jemand aus dem bekanntenkreis
lg
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08.03.2007, 13:47
so nochmal für dumme (also mich  )
ich bekomme erhöhte kinderbeihilfe alle 2 monate ca 600 euro
pflegegeld wurde bei mir abgelehnt obwohl eine 60% behinderung vorliegt haben wir jetzt ein anrecht auf pauschalbetrag? wo reich ich den ein? wie weiß ich in welcher steuerklasse mein mann ist?
lg und danke im vorraus
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08.03.2007, 13:53
Zitat:
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Zitat von mamabaer21
so nochmal für dumme (also mich  )
ich bekomme erhöhte kinderbeihilfe alle 2 monate ca 600 euro
pflegegeld wurde bei mir abgelehnt obwohl eine 60% behinderung vorliegt haben wir jetzt ein anrecht auf pauschalbetrag? wo reich ich den ein? wie weiß ich in welcher steuerklasse mein mann ist?
lg und danke im vorraus
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du reichst es beim steuerausgleich unter außergewöhnliche belastungen für behinterte kinder ein ....
also das mit der steuerklasse weiss ich auch noch net
wegen den pflegegeld
max hat 100% und wir bekammen bis dato kein pflegegeld, aber ich hab wieder neu eingereicht mit der hoffnung das wir jetzt etwas bekommen ....
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08.03.2007, 21:52
Zitat:
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Zitat von mamabaer21
so nochmal für dumme (also mich  )
ich bekomme erhöhte kinderbeihilfe alle 2 monate ca 600 euro
pflegegeld wurde bei mir abgelehnt obwohl eine 60% behinderung vorliegt haben wir jetzt ein anrecht auf pauschalbetrag? wo reich ich den ein? wie weiß ich in welcher steuerklasse mein mann ist?
lg und danke im vorraus
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Wenn du erhöhte Familienbeihilfe bekommst, hast du ein Anrecht auf den Pauschalbetrag (262€ pro Monat). Das hat nichts mit dem Bezug von Pflegegeld zu tun. Außerdem kannst du "nicht regelmäßige Ausgaben" angeben, das sind zum Beispiel Kosten für Ärzte, Therapien, Medikamente, die Fahrtkosten zu den Therapien und Ärzten bzw. das KM-Geld.
LG
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08.03.2007, 21:58
@monika
aber man bekommt mehr zurück wenn man arbeiten war oder?
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08.03.2007, 22:22
Freibetrag bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag (12 x 262,--) reduziert, das heißt nicht, dass man diesen Betrag vom FA zurückbekommt. Du brauchst für diesen Betrag keine Steuern zu zahlen. Wenn du arbeiten gehst, wird dir ja jeden Monat ein bestimmter Betrag an Lohnsteuer abgezogen. Wenn du dann den Steuerausgleich machst, bekommst du die zu viel bezahlte Steuer zurück. Wenn du nicht arbeiten gehst, d.h. du zahlst auch keine Lohnsteuer, bringt dir der Freibetrag nichts. Deshalb sollte der Partner, der arbeitet bzw. mehr verdient, das behinderte Kind in den Steuerausgleich mit reinnehmen, damit man wirklich was davon hat.
Ich hoffe, das war einigermaßen gut erklärt.
LG
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08.03.2007, 22:25
Zitat:
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Zitat von Monika2
Freibetrag bedeutet, dass sich das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag (12 x 262,--) reduziert, das heißt nicht, dass man diesen Betrag vom FA zurückbekommt. Du brauchst für diesen Betrag keine Steuern zu zahlen. Wenn du arbeiten gehst, wird dir ja jeden Monat ein bestimmter Betrag an Lohnsteuer abgezogen. Wenn du dann den Steuerausgleich machst, bekommst du die zu viel bezahlte Steuer zurück. Wenn du nicht arbeiten gehst, d.h. du zahlst auch keine Lohnsteuer, bringt dir der Freibetrag nichts. Deshalb sollte der Partner, der arbeitet bzw. mehr verdient, das behinderte Kind in den Steuerausgleich mit reinnehmen, damit man wirklich was davon hat.
Ich hoffe, das war einigermaßen gut erklärt.
LG
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danke dir, ja wir haben es eh bei meinen mann reingenommen, bin mal gespannt wieviel wir bekommen ...
lg
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08.03.2007, 22:33
Ich habe gerade noch was gefunden zum Thema "Steuerklassen":
Ab dem Jahr 2005 kann die Einkommensteuer vereinfacht unter Toleranz von
Rundungsdifferenzen wie folgt berechnet werden:
Einkommen (in €) % abzüglich ( € )
0 bis 10.000 0,000% 0,00
über 10.000 bis 25.000 38,333% 3.833,33
über 25.000 bis 51.000 43,596% 5.149,04
über 51.000 50 % 8.415,00
LG
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09.03.2007, 11:11
unbedingt bei dem reinschreiben der mehr verdient
dann bekommt man mehr zurück
danke monika2
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