Login:
Startseite Forum Blogs Kleinanzeigen Fotogalerie Gutschein-Center Amazon-Shop Hifeanfragen-Zentrum Registrieren
 
Zurück   Parents & more Forum > VERSCHIEDENES (powered by YOU.at) > Mein Tier & Ich


 
 
Themen-Optionen
(#1) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von snuki
snuki
 
Sterbehilfe?? - 17.01.2007, 10:20

§ 30. (1) Die Behörde hat – soweit eine Übergabe an den Halter nicht in Betracht kommt – Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können. Diese Personen, Vereinigungen oder Institutionen (im Folgenden: Verwahrer) haben die Pflichten eines Halters.
(2) Die vom Land und vom Verwahrer zu erbringenden Leistungen und das dafür zu entrichtende Entgelt sind vertraglich zu regeln.
(3) Solange sich Tiere im Sinne des Abs. 1 in der Obhut der Behörde befinden, erfolgt die Unterbringung dieser Tiere auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.






dazu habe ich eine frage..
wenn man eine katze zum tierarzt bringt,

und einfach verschwindet, ohne zu zahlen und die katze dortlässt, inwiefern ist das strafbar?



(die katze musste eingeschläfert werden und besagte person ging geld holen und kam nicht wieder, sieht aber nicht ein dass das absolut scheisse war)



und ich bin so sauer...



ist es nicht auch sterbehilfe wenn man monatelang verschlechterung des gesundheitszustands sieht, dann 2wochen lang zusieht wie die katze nicht frisst nicht aufs klo geht, nur im kreis geht?

gibts sowas wie sterbehilfe bei tieren??



Bezahlte Werbeeinschaltung
(#2) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von DeinHase
DeinHase
 
17.01.2007, 11:32

Zitat:
Zitat von snuki
§ 30. (1) Die Behörde hat – soweit eine Übergabe an den Halter nicht in Betracht kommt – Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können. Diese Personen, Vereinigungen oder Institutionen (im Folgenden: Verwahrer) haben die Pflichten eines Halters.
(2) Die vom Land und vom Verwahrer zu erbringenden Leistungen und das dafür zu entrichtende Entgelt sind vertraglich zu regeln.
(3) Solange sich Tiere im Sinne des Abs. 1 in der Obhut der Behörde befinden, erfolgt die Unterbringung dieser Tiere auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.

Woher beziehst du diese Informationen - Bezugsquelle, welches Gesetz ist das?






dazu habe ich eine frage..
wenn man eine katze zum tierarzt bringt,

und einfach verschwindet, ohne zu zahlen und die katze dortlässt, inwiefern ist das strafbar?

Betrug, gem. § 146 StGB



(die katze musste eingeschläfert werden und besagte person ging geld holen und kam nicht wieder, sieht aber nicht ein dass das absolut scheisse war)

Das nenn ich, charakterschwach


und ich bin so sauer...



ist es nicht auch sterbehilfe wenn man monatelang verschlechterung des gesundheitszustands sieht, dann 2wochen lang zusieht wie die katze nicht frisst nicht aufs klo geht, nur im kreis geht?

gibts sowas wie sterbehilfe bei tieren??

Sterbehilfe ist, wenn das Tier eingeschläfert wird.
Wer ein Tier leiden läßt und ihm daher unnötige Qualen zufügt, macht sich der Tierquälerei strafbar. Das sollte jedoch der TA entscheiden.



Aber ganz komm ich bei deiner Erzählung nicht mit.
(#3) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Danili1980
Danili1980
 
17.01.2007, 11:47

Zitat:
Zitat von DeinHase
Aber ganz komm ich bei deiner Erzählung nicht mit.
Ich checks a net ganz.
(#4) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von snuki
snuki
 
17.01.2007, 12:13

naja..
also es geht ned um mich,

es geht darum dass eine alte katze, aus meiner familie von ihrer besitzerin, die beobachtet hat wie es der katze über monate hinweg schlechter ging zugesehen hat ohne zum TA zu gehen. Obwohl es alle gesagt haben dass sie gehen soll!!
dann hat sie zu sylvester erzählt sie kennt einen ta und sie geht hin, denn der katze gehts schlecht, sie kommt nur noch ausd ihrer höhle heraus und geht im kreis aber nimma aufs klo oder zum fressen..

und dann eines tages hats angefangen sich zu verstecken und is dann am boden gelegen und hat geröchelt und hat mit den füßen gestrampelt..
dann is zum TA gangen udn der hat gesagt es is ein herzinfarkt und sie muss eingeschläfert werden..
dann is sie gegangen und nicht mehr wieder gekommen..

is jetzt verständlicher?

den auszug hab ich aus dem tierschutzgesetz
(#5) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Danili1980
Danili1980
 
17.01.2007, 12:23

ja, jetzt kapier ichs.
Also ich würd sagen, alles vorm einschläfern ist Tierquälerei. Das Einschläfern dann ist schon Sterbehilfe weil sonst müßt die Katz ja unnötig leiden.
Und das weggehen und nicht wiederkommen ist
(#6) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von DeinHase
DeinHase
 
17.01.2007, 14:13

Zitat:
Zitat von snuki

den auszug hab ich aus dem tierschutzgesetz
Nur dieser Paragraph bezieht sich auf die Behörde. Diese ist verpflichtet ein Tier, bei welchem kein Besitzer/Halter vorhanden ist, an einer geeigneten Verwahrstelle unterzubringen. Und vorerst auch Kosten zu übernehmen. Sollte dann ein Tierhalter eruiert werden, dann darf die Behörde diesem die Kosten in Rechnung stellen.

Es kann sich um ein herrenloses oder um ein beschlagnahmtes Tier handeln.

Das hat jedoch nichs mit einer kranken Katze einer Privatperson zu tun.
(#7) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von snuki
snuki
 
17.01.2007, 14:17

aha, ich hab das anders verstanden..
aber egal..
de rrest reicht ja auch schon..
(#8) [Permalink]
Alt
Benutzerbild von Kathi23.4
Kathi23.4
 
17.01.2007, 16:08

ich glaube nicht das man bei tieren von sterbehilfe spricht, bzw das dies dann strafbar ist.... denn dann müßten alle, die je ein tier haben einschläfern lassen, ne strafe bekommen...

das davor war eindeutig tierquälerei, allerdings ist die nicht mehr nachweisbar, somit auch nicht mehr strafbar...

wenn die leute das geld fürs einschläfern bezahlt haben, könnt ihr ihnen nichts mehr antun, ansonst könnt ihr sie wegen betrug (nicht bezahlung der kosten) anzeigen....

mehr könnt ihr leider ned tun
 

Themen-Optionen

Gehe zu
Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.


Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Sterbehilfe! zindagi Sonstiges & Tratsch 9 03.08.2004 00:11
aktive sterbehilfe? Aitsch Sonstiges & Tratsch 34 10.04.2004 18:51
sterbehilfe? granny Sonstiges & Tratsch 42 23.02.2004 18:58



Copyright ©2000 - 2013, Jelsoft Enterprises Ltd & Parents.at Internet GmbH.
Suchfunktionen powered by Searchlight © 2013 Axivo Inc.
Minimal empfohlene Bildschirmauflösung: 1280x800 Pixel


IM SINNE DER MEINUNGSVIELFALT WERDEN IN DIESEM FORUM AUCH BEITRÄGE VERÖFFENTLICHT, DIE NICHT MIT DER MEINUNG DES WEBSITEBETREIBERS ÜBEREINSTIMMEN.

Zur parents.at Homepage
Zur YOU.at Homepage