§ 30. (1) Die Behörde hat – soweit eine Übergabe an den Halter nicht in Betracht kommt – Vorsorge zu treffen, dass entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene sowie von der Behörde beschlagnahmte oder abgenommene Tiere an Personen, Institutionen und Vereinigungen übergeben werden, die eine Tierhaltung im Sinne dieses Bundesgesetzes gewährleisten können. Diese Personen, Vereinigungen oder Institutionen (im Folgenden: Verwahrer) haben die Pflichten eines Halters.
(2) Die vom Land und vom Verwahrer zu erbringenden Leistungen und das dafür zu entrichtende Entgelt sind vertraglich zu regeln.
(3) Solange sich Tiere im Sinne des Abs. 1 in der Obhut der Behörde befinden, erfolgt die Unterbringung dieser Tiere auf Kosten und Gefahr des Tierhalters.
dazu habe ich eine frage..
wenn man eine katze zum tierarzt bringt,
und einfach verschwindet, ohne zu zahlen und die katze dortlässt, inwiefern ist das strafbar?
(die katze musste eingeschläfert werden und besagte person ging geld holen und kam nicht wieder, sieht aber nicht ein dass das absolut scheisse war)
und ich bin so sauer...
ist es nicht auch sterbehilfe wenn man monatelang verschlechterung des gesundheitszustands sieht, dann 2wochen lang zusieht wie die katze nicht frisst nicht aufs klo geht, nur im kreis geht?
gibts sowas wie sterbehilfe bei tieren??