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Seid ihr mit den Unterstützungen f. Alleinerzieher/innen zufrieden? -
14.01.2004, 00:49
Ich wollte mal so in die Runde fragen, ob ihr mit den Unterstützungen, die wir als Alleinerzieher/innen bekommen zufrieden seid, oder könnte es mehr sein, oder bezieht ihr keine Unterstützungen (gemeint sind: erhöhte Kbg, keine Fernsehgebühren, Mietzinsbeihilfe, usw)
ich bin weniger zufrieden, und was ich ganz arg finde ist, wenn man in der Karenz arbeiten geht, und das kind in die Kinderkrippe unterbringen will, dann kostet das ne grosse stange geld, anders nach der karenz, wenn man wieder "normal" arbeitet, bekommt man (je nach einkommenshöhe) vom ams bis zu 90% f. Kinderkrippe/bzw. Kindergarten bezahlt..:!
Weiters find ich das erhöhte kbg könnt ruhig ein bisserl höher sein
Was meint ihr dazu?
lg iris
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14.01.2004, 09:57
im großen und ganzen bin ich eigentlich relativ zufrieden *gg*
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14.01.2004, 10:22
2-schneidiges schwert: ja, alleinerzieherinnen könnte mehr geholfen werden. nein, weils immer mehr werden, dies ausnutzen (leben mit dem partner gemeinsam, der aber nicht in der wohnung gemeldet ist, damits mehr geld bekommen). leider fällts immer auf die falschen zurück.
ich kann dir nur von mir erzählen, wies mir damals mit jenny gegangen ist. ich hab nur ATS 4000,- Arbeitslosengeld bekommen, weil ich so blöd war und in karenz arbeiten gegangen bin (worauf das ams die bemessungsgrundlage genommen hat). meine wohnung hat 3500,- gekostet. mit den alimenten und der kinderbeihilfe hatte ich zum leben zu wenig zum sterben zuviel. wie man so nett sagt. kindergarten mußte ich ATS 1000,- zahlen, weil ich keinen 0-betrag bekommen hab, weil ich ja eh alimente und kinderbeihilfe bekommen hab. *grrr*.
ich find einfach die bemessungsgrundlagen falsch. ich kann nicht alimente und kinderbeihilfe zum einkommen der mutter dazuzählen WEIL diese gelder AUSSCHLIESSLICH dem Kind zustehen. (wurde mir sogar mal beim amt gesagt.)
LG
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14.01.2004, 10:38
@pez: ja sie berechnen anscheinend so, dass es gerade passt!
will man zb. sein konto überziehen, weil sichs nicht ausgeht das monat, wird nichts dergleichen miteinberechnet kbg, alimente, usw.. da nicht pfändbar.
andererseits wenn man einreicht auf irgendeine beihilfe wird ALLES mitgerechnet!
tja so ist es, man kanns eh nicht ändern
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14.01.2004, 10:41
wohl wahr
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19.01.2004, 20:53
Hallöchen!
Das mit der Wohnbeihilfe und den freigestellten Funkgebühren hab ich gwusst, aber wie ist das mit dem erhöhten Kbg. Ich dachte es gibt da nur den Familienzuschuss, den man als Kredit zurückzahlen muss ?
Kann mir da vielleicht jemand helfen ?
lg eva
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20.01.2004, 00:44
@eva-käfer
einen Familienzuschuss den man als KREDIT zurückzahlen muss?? Hab von sowas noch nie gehört...
mit dem erhöhtem kbg läuft das so:
1. Antrag auf der GKK stellen
2. zahlen muss das der Kindesvater ans Finanzamt am Ende d.
Jahres, sollte er jedoch nur ein Mindesteinkommen haben,
übernimmt dies solange der Staat.
3. das Kbg wird zusätzlich zum Kindergeld ausbezahlt
ACHTUNG, wenn du dieses erhöhte Kbg beziehst und in der Karenz arbeiten willst, dann darfst du Geringfügig arbeiten gehen! (zusätzlich zum erhöhten kbg). Ausser du beziehst sonstige Einkünfte wie: Arbeitslosengeld, versicherungen und dergleichen, dann darfst ÜBERHAUPT NICHT ARBEITEN IN DER KARENZ!!! Denn sonst verlierst du den Anspruch auf dieses erhöhte KBG, oder du wirst zur Kasse gebeten und musst zurückzahlen.
Genaueres sagt dir deine GKK.
lg iris
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eine ganz blöde frage... -
10.10.2004, 00:36
..von beginnender alleinerzieherin:
was ist das kbg, und welche unterstützungen bekommt man eigentlich als alleinerzieherin ?
ich habe bis jetzt nur vom alleinverdienerabsetzbetrag gehört und vom alleinerzieher-absetzbetrag, glaub ich- den man mit dem lohnsteuerausgleich beanspruchen kann- ja, und die familienbeihilfe
 danke
nature
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10.10.2004, 00:56
Zitat:
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Zitat von nature
..von beginnender alleinerzieherin:
was ist das kbg
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Kinderbetreuungsgeld, kriegen alle.
Zitat:
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und welche unterstützungen bekommt man eigentlich als alleinerzieherin ?
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Den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, der muss allerdings ab bestimmten (niedrigen) Einkommensgrenzen zurück gezahlt werden. Aber die Alleinerzieherin darf bestimmen, ob von ihr oder vom Vater.
Zitat:
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ich habe bis jetzt nur vom alleinverdienerabsetzbetrag gehört und vom alleinerzieher-absetzbetrag, glaub ich- den man mit dem lohnsteuerausgleich beanspruchen kann
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Die waren früher gleich hoch. Jetzt steigt der Alleinerzieherabsetzbetrag mit jedem Kind.
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10.10.2004, 23:10
Ich fände es gut, wenn frau als Alleinerzieherin mehr Information bekommen würde, was alles zu beantragen ist.
Weiters wär´s doch super, wenn Rechtsberatungen und evt. Anwälte gratis wären. Wenns zum Beispiel um den Unterhalt geht...ich kann mich zwar bei den Amtstagen erkundigen, aber eine echte Hilfe ist das oft auch nicht. Niemand rechnet einem was durch...immer nur Beispiele und Formeln
Ich kanns mir nicht leisten den Unterhalt einzuklagen...ich zahl die nächsten zwei Jahre noch an meiner Scheidung...
Eine echte Hilfe wäre also kostenloser Rechtsbeistand!!!
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10.10.2004, 23:25
Zitat:
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Zitat von Bonnie
Ich kanns mir nicht leisten den Unterhalt einzuklagen...ich zahl die nächsten zwei Jahre noch an meiner Scheidung...
Eine echte Hilfe wäre also kostenloser Rechtsbeistand!!!
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Gibt's eh. Einfach zum Jugendamt gehen.
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11.10.2004, 07:35
Hallo!
Erhöhtes KBG gibt´s nicht, was gemeint ist: der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, welcher nur zusteht, wenn man die Zuverdienstgrenze von EUR 5.200 einhält, das entspricht etwa der Geringfügigkeitsgrenze (wenn man nicht andere steuerpflichtige Einkünfte hat. Bei (Ehe-) Paaren darf der andere Elternteil ebenfalls eine Zuverdienstgrenze nicht überschreiten (EUR 7.200 plus 3.600 pro Kind für das er/sie Unterhalt zahlen muss)
Hat man einen Anspruch auf den Zuschuss (Einhaltung der Zuverdienstgrenze), so ist der Zuschuss gemessen am Jahreseinkommen zurückzuzahlen. (Ehe-)Paare müssen den Zuschuss gemeinsam zurückzahlen. Bei AlleinerzieherInnen muss ihn der andere Elternteil zurückzahlen, sofern dieser aus der Geburtsurkunde hervorgeht. Ist der andere Elternteil nicht bekannt (bzw. wurde er nicht bekanntgegeben), so kann man sich nur selbst zur Rückzahlung verpflichten. Das Finanzamt prüft dazu jedes Jahr das Einkommen über 15 jahre lang. Ab einer best. Höhe sind ein paar % vom Jahreseinkommen zurückzuzahlen, max. natürlich immer das was an Zuschuss ausbezahlt wurde.
Früher gab es ein erhöhtes Karenzgeld für AlleinerzieherInnen, das wurde in einen Zuschuss umgewandelt. Ratet mal warum? A: Man stellte fest, dass es auf einmal 2/3 mehr "AlleinerzieherInnen" gab. Viele Paare "trennten" sich plötzlich oder der andere Elternteil wurde einfach nicht an der Wohnadresse gemeldet. Das ist ein großes Problem, dass wenn es Beihilfen für bestimmte Gruppen gibt, andere das ebenfalls ausnutzen wollen und sich zu dieser Gruppe dazuschwindeln. Das war beim erhöhten Karenzgeld so. Und z.B. gibt´s das noch immer hins. Frühkarenz und Wochengeld. Sehr viele Frauen erschleichen sich den vorzeitigen Mutterschutz, obwohl keine Gefahr für sie oder das Baby besteht, die Gründe sind unterschiedlich: man will nicht mehr arbeiten, man will Urlaub haben, etc... Und auf wessen Kosten geht das? Auf das all jener Frauen, für die der vorz. Mutterschutz inkl. Wochengeld geschaffen wurde. Ich hoffe nur nicht, das auch hier mal Kürzungen kommen und das alles nur wegen den Missbräuchen.
Alles Liebe
S.
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11.10.2004, 07:47
Zitat:
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Zitat von silvie
Man stellte fest, dass es auf einmal 2/3 mehr "AlleinerzieherInnen" gab. Viele Paare "trennten" sich plötzlich oder der andere Elternteil wurde einfach nicht an der Wohnadresse gemeldet. Das ist ein großes Problem, dass wenn es Beihilfen für bestimmte Gruppen gibt, andere das ebenfalls ausnutzen wollen und sich zu dieser Gruppe dazuschwindeln.
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Da hab ich aber - auch als ECHTE Alleinerzieherin - vollstes Verständnis dafür. Denn das ist einfach nur ein Zeichen, dass bei jungen Eltern eine gewisse finanzielle Not herrscht. Das Karenzgeld war und das Kinderbetreuungsgeld ist ja nicht wirklich ein Betrag, von dem man leben kann. Da gibt auch ein Männergehalt nicht viel her, wenn es sich für drei Leute ausgehen soll.
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11.10.2004, 12:02
Fakt ist, es war laut Gesetz nur für "echte" AlleinerzieherInnen vorgesehen (diese wollte man speziell mehr unterstützen, niemand anderen), daher hab ich überhaupt kein Verständnis für Personen, die Leistungen beziehen, auf die sie einfach KEINEN ANSPRUCH haben.
Klar hätte jeder gerne mehr Leistungen, Beihilfen, Steuererleichterungen,... Jeder Otto-Normalverbraucher möchte mehr Geld zur Verfügung haben, das bedeutet aber nicht, das ich auf Kosten anderer durch Missbrauch, falsche Angaben, etc. die Leistungen kassiere.
Ich würde AlleinerzieherInnen nicht mit Paaren in einen Topf schmeißen. Das sind Gruppen, die nicht miteinander vergleichbar sind.
Eine Alleinerzieherin muss u.U. allein mit Kindesunterhalt, KBG, Zuschuss und Familienbeihilfe auskommen. Hat man einen Partner, so gibt´s ein zusätzliches Einkommen dazu, egal ob´s z.B. nur EUR 1000 mehr ist. Für die dritte Person steht quasi ein ganzes Gehalt zusätzlich zur Verfügung. Miete, Strom, andere Fixkosten sind ja faktisch in derselben Höhe gegeben.
LG
S.
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11.10.2004, 22:13
Zitat:
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Zitat von DagmarR
Gibt's eh. Einfach zum Jugendamt gehen.
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Ich sprach von MEINEM Unterhalt
Da hilft auch das Jugendamt nicht weiter...
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12.10.2004, 09:09
Liebe Bonnie!
Ruf im Familienservice an (0800 240 262), eine Frau Fakasch berät telefonisch zu Scheidungsrecht, Unterhalt, etc.
Im Justizministerium gibt´s auch eine Auskunftsnummer: 0800 999 999 (auch gratis).
Alles Liebe
S.
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16.10.2004, 16:21
Hallo !
Habe mir mal alles durchgelesen und will nun auch meinen Senf dazugeben
Ich finde die Unterstützungen eigentlich zu wenig sind, denn die Ausgaben sind ja deswegen nicht weniger !
Aber nun zum eigentlichen eine Freundin von mir ist verheiratet und hat drei kinder und der bleibt gar nix über der mann verdient sehr wenig und sie auch.
Sie geht jetzt arbeiten vorher bekam sie 200 Euro notstand (war bei den kleinen daheim)
Sie kamen so recht und schlecht über die runden.
Sie konnte ich sehr gut verstehen.
Meine andere Freundin (aber nicht mehr so enge weil mir immer der Kragen platzt)
Studiert auf lehrerin, beantragt alles was geht zahlt kaum für hort und kindergarten, ist offiziell alleinerzieherin ihr partner wohnt zwar bei ihr aber damit sie das geld kriegt hat sie ihn nicht angemeldet sie bekommt pro kind 75 Euro alimente weil er damals nur geringfügig angemeldet war beim arbeiten und der rest auf gut 3000 Euro schwarz war.
Die nächste bekam alleinerziehend gar nix und steht immer mehr recht und schlecht im leben.
Warum kriegt die Tussi alles und familien mit geringem einkommen und ECHTE alleinerzieherinnen gar nix???
Ihr Antwort war der grund meiner Distanzierung
Ich bin doch eh nett ich hab mir eh nicht die Befreiung für Radio-Fernsehen geholt.
Ich könnte mir ein normales Leben nicht leisten, da müsste sie ihre miete voll zahlen und den kindergarten bzw hort und sie bekommt ja nur studienbeihilfe.
Sie nutzt auch im studium alles was geht und reizt alles aus.
Und die dies wirklich brauchen gehen leer aus.
Da bekam ich einen gachen, und habs gefragt obs ihr irgendwo hineingemacht haben.
Ich finde es echt SCHEI SSE das frauen und kinder dies brauchen nix kriegen aber so lamentierte frauen wie meine "freundin" alles in den hintern geschoben bekommen !!
Sie fahren zwei autos und jammern sie haben kein geld während sie kataloge leer bestellen und eine wirklich alleinerziehende am hungertuch nagt,
Ich finde ganz ehrlich man sollte genau diese Leute überprüfen und wenn von haus zu haus gegangen wird.
Wieso ist das echt so????
Da hab ich mich echt was gefragt.
Darum kann ich es nicht verstehen.
Ehrlich ich finde das es spezielle unterstützung geben sollte für alleinerzieherinnen und andere unterstützungen für familien mit geringem einkommen aber alles genau überprüfen wer was wann wo bekommt.
Damit die dies Ausnutzen und falsch beziehen gleich dreimal zurückzahlen müssen.
Ich finde sie informieren die Frauen deswegen nicht was ihnen wirklich alles zu steht, damit sie sich geld sparen können weils ihnen wurscht ist.
So das wars
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18.10.2004, 22:12
Zitat:
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Zitat von silvie
Liebe Bonnie!
Ruf im Familienservice an (0800 240 262), eine Frau Fakasch berät telefonisch zu Scheidungsrecht, Unterhalt, etc.
Im Justizministerium gibt´s auch eine Auskunftsnummer: 0800 999 999 (auch gratis).
Alles Liebe
S.
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Danke!
Ich hab schon alle möglichen Auskünfte eingeholt (sogar von dem Richter der uns geschieden hat). Leider hör ich immer das gleiche:
Bei einem Selbständigen ist nix zu holen...sprich: Der kann sich´s so richten, dass er "keine" Einkommen hat, und der Staat schießt eben nur vor, was er auch glaubt wieder zu bekommen...
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19.10.2004, 11:39
Als ich mein Gerichtsjahr absiolviert habe, da hatte ich z. Teil auch mit Unterhaltsfällen zu tun. Mir ist ein Vater in Erinnerung, der nichts/wenig zahlen wollte, weil er wie er meinte als Selbstständiger so wenig Einkünfte hätte. Im Auftrag meines Richters wurde dann ein Sachverständiger (aus der Berufsgruppe des Vaters) bestellt, der feststellen musste, wie viel der vater verdienen würde, wenn er unselbstständig tätig wäre. Und da kam mehr heraus, als bei der selbstst. Tätigkeit. Der Richter hat dann das sog. Anspannungsprinzip herangezogen und der vater musste Unterhalt leisten (berechnet nach der unselbstst. Tätigkeit). Dahinter steht, dass ein Vater, der sich aus freien Stücken für einen schlechter bezahlten Job entscheidet, es hinnehmen muss, dass der Kindesunterhalt nicht drunter leidet.
LG
s.
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welche Unterstützung??? -
07.11.2006, 15:09
Hi!
Also das einzige was ich bekomm ist Wohnbeihilfe (161€) wofür ich auch sehr dankbar bin.
Sonst krieg ich aber nix und wäre mein Ex nihct so gut verdienend und würde ich den Unterhalt von fast 300€ nicht bekommen würde es echt schlecht aussehen.
Obwohl ich Studentin bin bekomm ich keine Uni- Förderungen, weil die immer nur meinen, mien eigener Vater würde zuviel verdienen und er sei Unterhaltspflichtig (schön und gut, aber wenn man dann eben doch nichst vom Vater bekommt, wer verklagt schon ein Familienmitglied????)
AMS Förderung für die Kinderbetreuung wo mein Sohn ist, wenn ich an der Uni bin bekomm ich auch nicht, weil ich "nur" geringfügig gearbeitet hab und das Studium ja keine Weiterbildungsmaßnahme im AMS-Sinn ist.
Fall also irgendwie durch ziemlich alle Netze durch.
;(
Und mehr Förderungen bekommt mensch als AlleinerziehendeR auch nicht, als Paare.
zB.: Finde es eine Frechheit, dass Paare das KInderbetreuungsgeld bis 3 Jahre beziehen können (Aufteilung der Karenz), Alleinerziehende Eltern aber nur 2,5.
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