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Kirchliche Zwangs-Heirat -
20.11.2005, 18:19
Folgende unglaubliche, aber offenbar wahre Geschichte:
Ein Mann, roem-kath. getauft, aber aus der Kirche ausgetreten heiratet standesamtlich eine Frau, welche ebenfalls roem.-kath. Glaubens ist. Eine kirchliche Heirat erfolgt nicht.
Die beiden lassen sich scheiden.
Er lernt eine neue Frau kennen, die ebenfalls roem-kath. ist und beide wollen heiraten. Diesmal auch kirchlich. Der Mann tritt dazu wieder in die Kirche ein und gibt der r.k.-Kirche den Wunsch nach einer kirchlichen Trauung bekannt.
Die Kirche verweigert die Trauung mit der erstaunlichen Begruendung, dass er bereits mit der ersten Frau kirchlich verheiratet ist.
Laut aktuellem Kirchenrecht gilt die standesamtliche Eheschliessung zwischen 2 Menschen christlichen Glaubens (die erste Frau haette auch evangelisch sein koennen!) automatisch als kirchliche Eheschliessung, wenn diese nicht ebenfalls erfolgt.
Wieviele von euch sind somit kirchlich zwangsverheiratet?
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20.11.2005, 18:23
Zitat:
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Zitat von HWS
Folgende unglaubliche, aber offenbar wahre Geschichte:
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ich wußte das.
wäre bei mir gleich...
ein freund ließe seine 3wöchige ehe, der er standesamtlich geschlossen hatte, anullieren um seine neue frau kirchlich heiraten zu können.
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20.11.2005, 18:24
Ich!
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20.11.2005, 18:24
Ebenfalls
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20.11.2005, 18:33
Und beim Taufgespräch hat uns der Diakon vorgeschlagen, doch auch Gottes Segen einzuholen und noch kirchlich zu heiraten, da wir "nur" standesamtlich getraut sind. Da hätte ich ja ein super Argument gehabt, warum wir das nicht mehr wollen! Ob der Diakon das auch gewusst hätte?
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20.11.2005, 19:27
Ich würds ehrlich gesagt komisch finden, wenn es anders wäre. Eine Heirat, wenn auch "nur" standesamtlich, ist immer noch die Absichtserklärung zweier Leute, ihr Leben miteinander zu verbringen.
Die katholische Kirche nimmt das halt ernst und sagt: Du hast Deine Treue schon einmal versprochen - sowas geht in unserem Verein nur einmal im Leben.
Alles andere wäre unehrlich.
Wie schon so oft gesagt: wenn man bei dem Club dabei sein will, muß man halt die Regeln schlucken. Darf ich raten - daß es dem Bräutigam nicht wirklich ein Herzensanliegen ist, jetzt ein braver, gläubiger Katholik zu sein? Sondern die Braut gern im weißen Kleid eine romantische Kirche haben möchte? Tut mir eh leid für sie, ich kann es verstehen.
Aber man kann ja das ganze auch ein bißchen "anders" organisieren, halt nur mit Segen oder so.
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20.11.2005, 19:30
Nunja, "Austreten" bedeutet demnach nur keine Kirchensteuer mehr bezahlen zu muessen. Man scheint trotzdem noch Mitglied der Kirche zu sein.
Und ich kenne den Mann nicht. Habe das nur im Spiegel gelesen.
Ein Grund mehr, seine Kinder besser nicht unbedingt schon als Kleinkind taufen zu lassen.
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20.11.2005, 20:17
das kann ned stimmen...
bin schockiert...
da muss irgendwo der hund begraben sein...
vollkommene verwirrung macht sich breit...
grad in Ö, wo kirche und staat voneinander getrennt sind, kann es ned sein, dass man automatisch kirchlich verheiratet ist, wenn man nur standesamtlich heiratet!
klärts mich auf, weiß es wer??
sonst ruf ich morgen um 8 uhr bei der diözese an!!
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20.11.2005, 20:25
Zitat:
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Zitat von nbnb
klärts mich auf, weiß es wer??
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berthold, wo bist du?
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20.11.2005, 20:28
hmmm, sozusagen ein unwissentlich gespendetes sakrament
kann net sein.
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20.11.2005, 20:33
ich kann mir schon vorstellen, dass wenn man nur standesamtlich verheiratet ist, sich wieder scheiden lässt und nochmals heiratet dann falls man möchte sich kirchl. nicht trauen lassen kann.
weil man ist ja geschieden und das heisst doch, dass man schon mal verheiratet war und sich das versprechen auf die ewige treue usw /wenn auch nur standesamtlich/ schon gegeben hat und es nicht eingehalten hat.
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20.11.2005, 20:49
also das glaub ich nicht, ich kenn sogar jemanden pesönlich, bei dem das so war. sie war zuerst standesamtlich verheiratet und hat 2 kinder und dann hat sie meinen bekannten standesamtlich und kirchlich geheiratet. werd ihn nochmal fragen und euch dann aufklären
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20.11.2005, 21:12
Zitat:
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Zitat von HWS
Laut aktuellem Kirchenrecht gilt die standesamtliche Eheschliessung zwischen 2 Menschen christlichen Glaubens (die erste Frau haette auch evangelisch sein koennen!) automatisch als kirchliche Eheschliessung, wenn diese nicht ebenfalls erfolgt.
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Gottes Bodenpersonal-Mitarbeiter richtens sichs, wie sie es brauchen...
ich kenn eine Gemeinde, da dürfen Geschiedene (die Kirchenbeitrag zahlen!!!) nicht zur Kommunion gehen
besser, dem Verein fernzubleiben
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20.11.2005, 21:24
Na da lob ich mir wieder mal alt Kath. zu sein. Da hat jeder eine 2. Chance verdient.
Kann diesen römkath Heuchlerein wirklich nix abgewinnen.
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20.11.2005, 21:46
Ich halte das für einen aufgelegten Blödsinn - werde mich dahingehend bei einem Freund erkundigen, der Theologie, Philosophie und Jus studiert hat. Wenn der es nicht weiß, wer dann?
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20.11.2005, 21:57
Zitat:
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Zitat von nine
hmmm, sozusagen ein unwissentlich gespendetes sakrament
kann net sein.
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Es ist aber leider so. Das Eheversprechen am Standesamt zwischen 2 Christen gilt als kirchliches Ehebuendnis (es sei denn, du hast wirklich "unwissentlich" geheiratet). Du musst es kichlich aufloesen lassen, wenn du jemanden anderen kirchlich heiraten willst. Es ist uebrigens auch nicht der einzige Fall eines "automatisch" erfolgten Sakraments.
Zitat:
Nach katholischer Lehre ist die Ehe ein Bund, durch den Mann und Frau miteinander
eine umfassende Lebensgemeinschaft begründen. Sie ist auf das Wohl der Gatten
und auf die Zeugung und Erziehung von Kindern hingeordnet. Die Ehe zwischen
Getauften ist ein Sakrament.
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Da steht nichts von in die Kirche gehen und "Ja" sagen muessen. Das kanonische Kirchenrecht aus 1983 ist da offenbar sehr klar.
Link: http://www.codex-iuris-canonici.de/indexdt.htm (besonders ab c. 1085)
Geändert von HWS (20.11.2005 um 22:04 Uhr)
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20.11.2005, 22:15
Ich kann das eigentlich auch nicht beantworten, ohne dass ich mich weiter informiere. Morgen kann ich mehr dazu sagen.
Meine psersönliche Meinung ist, dass Staat und Kirche getrennt sind. Dass also eine standesamtliche Heirat keinen Einfluss auf den kirchlichen Stand hat. Wenn bei uns ein Paar sich zur Hochzeit anmeldet, dann schreiben wir, wenn sie standesamtlich schon verheiratet sind (oder vielleicht schon vorher einmal waren -mit anderen Partnern): "kirchlich ledig". Das ist eigentlich eindeutig, oder? Außerdem ist die Ehe ein Sakrament, wenn auch eines, das sich die Partner gegenseitig spenden, und das braucht einen willentlichen, eindeutigen Akt und Ritus.
Allerdings erkennt die Kirche in einigen Dingen vollendete Tatsachen an, auch wenn die Form fehlt. Es kann z.B. sein, dass die Trauung wegen eines Formfehlers eigentlich ungültig war, dass aber keiner der Brautleute davon gewusst hat und sie nicht ohne ihre Schuld und zu ihrem Nachteil rechtlich unverheiratet sein sollen. Die Trauung wird deshalb nachträglich für gültig erklärt, der Wille der Brautleute zählt mehr als die Form. Vielleicht ist das der Sinn, dass die standesamtliche Trauung bereits diesen Willen des Zusammenlebens und -bleibens bekundet.
Ich kann es mir persönlich also nicht wirklich vorstellen, vor allem, weil man sich dann logischerweise fragen müsste, warum die kirchliche Trauung überhaupt noch notwendig ist. Aber morgen werd ich fragen, dann weiß ich auch mehr. (In meinen Vorlesungen war davon jedenfalls nie die Rede.)
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20.11.2005, 22:25
ich habe in bankok geheiratet und hier alles beglaubigen müssen, wir sind beide aus der kirche ausgetretten.
sind wir dann auch kirchlich verheiratet??
oder steh ich nur irgendwie auf der leitung und versteh wieder mal alles falsch  .
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20.11.2005, 22:32
Zitat:
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Zitat von Chipsy
ich habe in bankok geheiratet und hier alles beglaubigen müssen, wir sind beide aus der kirche ausgetretten.
sind wir dann auch kirchlich verheiratet??
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Nach dem Urteil laut Kirchenrecht von dem im Spiegel berichtet wurde: Ja.
Aber Berthold wird das sicher herausfinden ob das immer so ist oder nur im Einzelfall so war. Das Urteil spricht von einer Aenderung im CIC 1983 welches diese Auswirkung auf rein zivilrechtlich geschlossene Ehen zwischen 2 Christen haette.
Leider finde ich keinen Link im Online-Spiegel zu diesem Artikel.
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20.11.2005, 22:34
gilkt das deutsche kirchenrecht eigentlich auch fuer oesterreich?
weil der artikel bezieht sich ja eindeutig nur auf deutschland, oder?
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