1. li

    li Teilnehmer/in

    ihre eigenen oder fremde?!
    fremdes haar kommt mir nicht ins gemüse! - da bin ich eigen.:D
     
  2. rosarot

    rosarot Gast

    ich werd meine plazenta nicht mit heim nehmen,und auch keinen anderen körperteil(,ich hoffe ich behalte alles drann)
    eine bekannte von mir hat im tiefsten winter entbunden,sich die plazenta mit nach haus genommen und in die tiefkühltruhe gebettet und an meinem schönen frühlingstag wieder herausgenommen und im garten verbuddelt......jeder wie er mag.
     
  3. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    wissts, auch wenns meins ist, das heißt noch lange nicht, dass ich mich über gesetze stellen kann:
    ich kann auch mein kind - so es stirbt - nicht im eigenen garten vergraben.

    lg
    eva
     
  4. li

    li Teilnehmer/in

    hast noch immer niemanden gfunden?
    is ja ein service-forum, von hebammen...

    das mit dem kind interessiert mich auch: wenn ich daheim eine fehlgeburt hab: ab wann muss ich das abgegangene abgeben? bis zu welcher ssw darf ichs behalten?
    fragen über fragen.
    - ob sich das überhaupt mal wer genau überlegt hat?
     
  5. sabineh

    sabineh hält den Mund nicht

    Ich habe schon immer gewußt, dass ich eine Illegale bin.
    (eine Plazenta ruht im Garten meiner Eltern, die andere in deren Tiefkühler - vor lauter Arbeit mit den Gestose-Frauen komme ich nicht dazu, sie zu begraben)
    Ich hätte sie auch gegessen, aber ich weiß ja nicht, wo die sie im Krankenhaus überall herumliegen lassen haben.
    Alles Liebe
    Sabine
     
  6. pfeifer

    pfeifer Teilnehmer/in

    "Weiterblödl":
    Oje, meinem Sohn ist ein Zahn ausgefallen! Ich habe ihn behalten!! Wäre er ihm im KH bei einem Urstrumpftantenbesuch ausgefallen, hätte ich ihn wohl abgeben müssen? :p
    alle Liebe!! ;)
    Lucia
     
  7. binabina

    binabina Teilnehmer/in

    meine hebamme hat gesagt, daß die plazenta nach der geburt eingefroren wird und dann wird sie vernichtet. offiziell darf man sie nicht mitnehmen (inoffiziell schon ;) )

    ich hatte aber größeres interesse an meinem kind und hab dieses mitgenommen :D
     
  8. li

    li Teilnehmer/in

    :D
    naja, is auch a möglichkeit...

    - bitte, das mit dem abortus interessiert mich aber jetzt wirklich.
    weiss das keine/r?
     
  9. gela

    gela Teilnehmer/in

    Ich weiß nicht, wies in Ö ist, aber in D "darf" Frau bestatten lassen ( im anonymen Grab) - muss aber nicht. Wenn nicht, dann Sondermüllverbrennung. :(
    Fehlgeburten landen ja eh alle im klinischen Bereich - da habens ein Auge drauf :rolleyes:
     
  10. li

    li Teilnehmer/in

    ich meine ja, wenn eine, so wie ich, ihre fehlgeburten zu hause hat.
    - meine ärztin, zu der ich bei der abschlussuntersuchung war, hat mich nicht danach gefragt, was ich damit gemacht habe.
    wär ich im spital zur nachkontrolle gewesen, hättens mir dann die bude durchsucht, oder wie?:eek:
     
  11. gela

    gela Teilnehmer/in

    Du bist eh eine von der schlimmen Sorte! Wahrscheinlich hättest es melden müssen - dann wärens zu Dir nach Haus gekommen und hätten in Deiner Güllegrube ein wenig gewühlt. Oder hättest es ihnen aushändigen müssen.

    Ich hab aber von dergleichen Aktionen in D noch nix gehört. Die Italiener sind da einfach etwas schneller.

    Hierzulande darfst sogar den Kindskuchen aus der Klinik mit nach Hause nehmen :eek: :eek: :eek: wenn Du drauf bestehst.
     
  12. joi

    joi Teilnehmer/in

    `türlich ;):

    grundsätzlich stellen plazenten nach dem ADR (internationales abkommen über den transport gefährlicher güter auf straßen mit öffentlichem verkehr mittels kraftfahrzeugen) kein gefahrengut dar
    einstufung: nicht gefährlicher abfall, kein gefahrengut

    da die letztverantwortung für die zuordnung zur entsprechenden risikogruppe nach dem ADR beim abfallerzeuger liegt (das bist aus biologischer sicht dann logischerweise du :) ), mußt du dir die frage stellen, ob von deiner plazenta individuelle gefahr ausgeht oder gar gefahr für die allgemeinheit ?
    kannst du beide punkte mit "nein" oder "nur gering" beantworten, obliegt dir die verantwortung die plazenta entweder zu verbrennen oder zu bestatten (was davon du machen mußt, regelt übrigens das leichenbestattungsgesetz und das ist von bundesland zu bundesland verschieden)

    aber achtung !
    plazenten, die auch außerhalb (der medizinischen einrichtung) eine infektionsgefahr darstellen, sollten vor dem transport desinfiziert werden (kurz in den autoklav legen, bietet sich an, tät ich sagen .... hausgeburtlerinnen haben da auch schon wieder einen vorteil, weil das kurze stückerl in den garten, können sie sich den aufwand auch sparen)

    wenn du noch fragen hast, nur zu ;) :D
    lg joi
     
  13. li

    li Teilnehmer/in

    muss ich mir dann wohl besorgen...

    - du, joi, du bleibst schon da, gö?! gehst nicht auch weg!?<3
     
  14. joi

    joi Teilnehmer/in

    wüßt ja nicht mal wohin :D <3
     
  15. Pezi

    Pezi Aktive/r Teilnehmer/in

    hallo!

    @joi: danke fuer die aufklaerung!

    @eva: sorry, muss den threadmissbrauch weiterfuehren... *schaem* :eek:

    @li:
    das weiss nicht einmal ich (werde aber bei gelegenheit nachfragen, interessiert mich naemlich auch ;)).
    ich koennte mir vorstellen, dass es mit der unterscheidung fehl- und totgeburt zusammenhaengt, d.h. dass man ein baby, das unter 500g wiegt, nicht melden (abgeben?) muss.
    @gela:
    auch in oesterreich besteht bestattungsrecht, aber keine -pflicht.
    in wien sind wir mittlerweile soweit, dass alle fehlgeborene babys (die in oeffentlichen spitaelern geboren werden) ins sammelgrab kommen - egal, ob die eltern es fordern oder nicht.

    lg
    pezi
     
  16. Punktchen

    Punktchen schutz-be-engelt

    ich wühle und wühle in meinen unterlagen und find es nicht! ich hab das beim vorigen doula wochenende gehört!!

    ich mail angelika an, ok?!
    (ich glaube, es war eine gewichtsgrenze...)
     
  17. gela

    gela Teilnehmer/in

    In D 500g.

    Das wiegen Kinder ungefähr in der 24.-25. SSW.
     
  18. Punktchen

    Punktchen schutz-be-engelt

    also: genau weiß ich die Kilogrenze nicht, aber es ist dieselbe, die für Kleintiere gilt, da gibt es keine "moralische" Grenze sondern nur eine "umweltschützerische".

    ist jetzt ziemlich hart, aber so stimmt es angeblich. bleibe aber dran und suche weiter...
     
  19. Pezi

    Pezi Aktive/r Teilnehmer/in

    @li:
    ich hab mich gerade erkundigt, weiss aber immer noch nicht alles.

    wenn du zuhause eine fehlgeburt hast, dann ist das wichtigste, dass du deinen FA (bzw. hebamme) verstaendigst und informierst, dass deine § zu ende ist. damit nicht der verdacht entsteht, du haettest dein baby ausgetragen und nach der geburt getoetet oder so.) damit bist du juristisch abgesichert.
    es gibt keine vorschrift, dass du dein baby abgeben musst, am einfachsten sparst du dir erklaerungen/vorhaltungen, wenn du sagst, du haettest die klospuelung gedruckt. :(
    d.h. bis zu einer groesse, bei der das theoretisch moeglich ist (und das ist auch noch nach der 20.§w der fall), kannst du so vorgehen, ohne irgend etwas befuerchten zu muessen (auch keine hausdurchsuchung ;)).

    wie es mit einer spaeteren/groesseren totgeburt zu hause aussieht, weiss ich leider immer noch nicht (ich bin wohl von der "fachfrau" nicht ganz richtig verstanden worden ;)), aber ich bleibe dran und werde sie bei gelegenheit persoenlich befragen. wahrscheinlich ist es eine grauzone.

    lg
    pezi
     

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