1. Binchen

    Binchen Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich habe eine uneheliche Tochter (geb. 20.3.2000) und habe mich von ihrem Vater Anfang Mai 2003 getrennt.

    Wir haben uns auf eine Alimentationszahlung von 290,-- geeinigt, was - im Nachhinein gesehen - weniger war, als ihr zustünde. Er hat mir nur einen alten Gehaltszettel gezeigt, und er hat die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nicht angeführt gehabt. Im Nachhinein habe ich dann erfahren, dass es schon alleine mit den korrekten Einkünften aus unselbständiger Arbeit 320,-- sein hätten müssen.

    Seit März 2004 ist nun der Kindsvater arbeitslos, hat aber die 290,-- weitergezahlt. Es gab mal kurz eine Diskussion, ich habe ihm aber vorgerechnet, dass er damals hätte mehr zahlen müssen und wir sind so verblieben, dass wir die 290,-- beibehalten.

    Dieses Monat hat er nur mehr 150,-- überwiesen, mit der Aussage, dass er nun kein Arbeitslosengeld mehr bekommt.

    Nun weiss ich aber, dass er nebenher noch schwarz arbeitet und diese Einkünfte nicht dem Finanzamt meldet.

    Er bekommt nach wie vor die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung - wobei damit irgendein Renovierungsdarlehen auf das Haus zurückgezahlt wird.

    Meine Fragen nun:

    1. Wie lange in die Vergangenheit zurück, kann ich die Alimente nachfordern bzw. durchrechnen lassen?

    2. Wie sind meine weiteren Schritte in dem Zusammenhang.

    Danke,

    Sabine
     
  2. 1. drei jahre
    2. antrag auf unterhaltsfestsetzung ( davor eingeschriebenen brief, in dem du den ausständigen unterhalt einforderst und ihm eine nachfrist setzt).
    vermutlich wird er jetzt beim bezirksgericht einen antrag auf unterhaltsherabsetzung beantragen. du kannst dich dann dazu äußern- u.a. dort angeben, dass du weißt, dass er schwarz dazuverdient............
    wenn er aber wirklich weniger verdient, wird es ihm wahrscheinlich auch gewährt werden.
     
  3. JungeMami19

    JungeMami19 ..glückliche 2fach Mami

    Hallo also ich weiss zwar nicht genau um was es geht,aber 290,- für 1 Kind finde ich eigentlich eh recht schön,manche bekommen gerade mal die Hälfte Alimente.

    LG TaMi ;)
     
  4. Binchen

    Binchen Teilnehmer/in

    @Tami
    Sicher sind sie recht nett und sicher haben andere grad mal die Hälfte, aber das ist ja wohl hier nicht das Thema oder? Nina's Papa hat halt gut verdient - eigentlich besser als er mir gesagt hat - nur soll ich aus reiner Gefälligkeit weniger fordern als dem Kind zusteht? Hab mich eh auf den Deal mit 290,-- eingelassen, obwohl es (nach Korrektur des Gehalts und unter Einrechnung der Vermietung) wohl an die 350,-- wären.

    Ich werde es jetzt mal übers Jugendamt versuchen bzw. werde mich dort beraten lassen.

    Und ich finde es nicht ok, dass er sich nicht mal in irgendeiner Form bemüht Arbeit zu finden - Zitat: "warum soll ich arbeiten gehen, wenn's mir so besser geht". Eh klar, er bekommt seine Arbeitslose bzw. Notstandshilfe und jobbt nebenbei noch etwas (schwarz natürlich) und die Kleine zahlt drauf?

    Er war schon immer ein Jobhopper, nur solange wir zusammen waren, hab ich ihn immer zum Arbeiten getrieben - aber da hatte er in 4 Jahren schon 6 unterschiedliche Arbeitgeber oder so ... Seine aktuelle Freundin dürfte aber da wohl nicht sehr dahinter sein.

    Wenn ich davon ausgehe, dass wir beide gleichviel für das Kind leisten, hätten wir vorher 580,-- zur Verfügung gehabt und jetzt sinds nur mehr 300,-- - klingt immer noch viel, aber nur mal so zur Info - der Kindergarten kostet (ohne irgendwelche Zusatzveranstaltungen) schon 325,-- im Monat ....
     
  5. joei

    joei Gast

    580 euro für ein 5jähriges kind!!!, soviel geb ich nicht mal für mich im monat aus! und ich würd schleunigst den kindergarten wechseln!
    290 euro find ich für eine fünfjährige mehr als genug, überleg dir das doch nochmal mit dem jugendamt, weil am ende hast du (nicht deine tochter) zwar mehr geld, aber die kleine keinen vater mehr.
     
  6. Binchen

    Binchen Teilnehmer/in

    Die 580,-- waren insoferne gemeint, wenn man von der Annahme ausgehen würde, dass beide Teile von ihrem Einkommen den gleichen Anteil für das Kind aufbringen - also wenn er 290,-- zahlt, gebe ich quasi auch 290,-- her.

    Kindergarten wechseln ist zwar eine gute Idee, aber

    1. hat sich Nina dort super eingelebt
    2. bin ich voll berufstätig in einer Führungsposition und brauch die langen Öffnungszeiten
    3. wäre ich bei einem Gemeindekindergarten Vollzahler und somit auch nicht wesentlich billiger dran

    Die 1,5 Jahre beiss ich mich noch irgendwie dann durch, weil im Sept. 2006 geht sie dann in die Schule und ich dann hoffentlich in Karenz ;)
     
  7. angie37

    angie37 Gast

    Hallo!

    Ich habe auch Angst vor einer Herabsetzung seitens des Vaters. Ich bekomme zur Zeit €420,- für 2 Kinder(5 u.12). Seit kurzem ist mein Ex arbeitslos. Er hat aber behauptet er bekommt vom Arbeitsamt die Alimente dazugezahlt. Kann das stimmen? Momentan hat er mir noch zugesichert, dass er nicht weniger zahlt, aber vielleicht nicht immer so pünklich(bis jetzt am 10.jedes Monat). Was ist aber, wenn er beim Jugendamt eine Herabsetzung beantragt? Ich habe damals diesem niedrigen Betrag zugestimmt, weil ich ihn auch noch leben lassen wollte. Der Richter meinte mir stehen €500,- zu, haben uns aber dann, nachdem er anfänglich €350,- gezahlt hat auf die €420,- geeinigt. Mein Kindergarten ist zwar nicht so teuer(€175,- ohne Essen) aber trotzdem ist es schwierig mit dem Geld auszukommen, weil ich ja auch noch irgendwie leben will.

    lg angie
     
  8. Binchen

    Binchen Teilnehmer/in

    So - ich war heute auf dem Jugendamt und hab nun ein bisserl mehr Einblick in die Sache:

    - Die Alimente werden max. auf 3 Jahre rückwirkend durchgerechnet
    - Die Alimente werden vom Jahreseinkommen genommen (also Gehalt, Abfertigung und sonstige Einkünfte natürlich auch)
    - Neuberechnung kann von beiden Seiten gefordert werden - naturgemäss ist es aber so, dass die Frauen meist "schreien" wenn der Mann mehr verdient und die Männer dann wenn sie weniger verdienen
    - Bei den gesetzlich vorgesehenen Steigerungen (vom Alter abhängig) wird automatisch neu berechnet.

    @Angie:

    Das heisst nun für Dich, dass er sehr wohl eine Herabsetzung beantragen kann, dann wird als Basis die Arbeitslose genommen. Wenn Du diesem niedrigeren Beitrag (420,-- statt 500,--) vor dem Jugendamt zugestimmt hast, dann hast da wohl ein Pech gehabt und kannst wohl nicht die 80,-- Differenz nachfordern. Wenn das allerdings eine Abmachung zwischen euch beiden war, kannst nachfordern.

    Am besten denk ich ist es, dass Du Dir einen Termin mit der Rechtsfürsorge ausmachst, die sind recht kompetent und wissen was sie tun.

    Meine Rechtsfürsorgerin wird übrigens den Kindsvater anspannen - mal sehen was er dazu sagt und wie aggressiv er drauf reagiert <fürcht>

    Fortsetzung folgt in 1 Woche, wenn er den Brief vom Jugendamt erhält ...
     
  9. angie37

    angie37 Gast

    Nein, ich habe freiwillig verzichtet und möchte die Differenz auch nicht nachfordern. Ich möchte nur nicht weniger als die €420,- bekommen. Aber ich befürchte, je länger er arbeitslos ist, desto eher wird er eine Herabsetzung beantragen. Die wird ihm auch sofort bewilligt werden, oder? Ab wann kann er sich herabsetzen lassen? Auch rückwirkend?

    Was hat deine Rechtsfürsorge mit dem Kindesvater vor? Das hab ich nicht ganz verstanden.
    lg angie
     
  10. Binchen

    Binchen Teilnehmer/in

    Hallo!

    Inwieweit das rückwirkend geht - keine Ahnung - da musst wirklich mit den zuständigen Leuten reden, ich weiss nur, dass ich 3 Jahre rückwirkend neu berechnen lassen kann.

    Anspannung heisst, mal nicht juristisch ausgedrückt, dass quasi gesagt wird, dass er zwar weniger Einkommen hat, aber als braver Vater müsste er arbeiten gehen, und wenn er nicht will darf er trotzdem von einem angenommenen Gehalt Alimente zahlen.

    Anspannung kommt aber in mehreren Varianten zum Tragen - vielleicht ist das 2. Beispiel besser zu verstehen:
    Ich verdiene wesentlich mehr als mein Mann. Er hat eine Tochter aus der vorherigen Beziehung für die er Alimente zahlt. Wenn wir nun ein gemeinsames Kind wollen, wäre es so, dass ich nur 6 Monate und er 18 Monate in Karenz gehen würde. D.h. sein Einkommen wäre dann nur die Höhe des Karenzgeldes. Theoretisch müsste er dann also nur vom Karenzgeld die Alimente zahlen, aber hier wird angespannt. D.h. es darf nicht zum Schaden des ersten Kindes sein, dass er ein zweites bekommt, d.h. er muss von seinem letzten Gehalt die Alimente zahlen.

    Wenns noch immer zu kompliziert ist findest bei www.tews.at die Info was Anspannung ist :)
     
  11. Martina23

    Martina23 Teilnehmer/in

    @joei

    also sei mir nicht böse, aber warum sollt der Vater nur nicht zahlen, weil einige finden eine 5 Jährige braucht nicht soviel Geld.

    Und der Kindergarten kostet nun mal soviel, wenn man sein Kind nicht in irgendeinen KIndergarten von der Gemeinde stecken will.

    Hast du dir schon mal ausgerechnet was ein Kind kostet.
    teil der Miete ( KZ), Strom, Wasser, KInderbetreeung ( + Ausflüge), Kleidung, Essen, Evtl. Windeln und schliesslich will man seinem Kind auch etwas bieten z.B Ausflüge, mal ein Eis etc.


    Und wenn der Vater gut verdient, dann finde ich auch okay das sein Kind davon etwas erhaltet, wenn der Vater schon nicht vorhanden ist, sollte nich auch noch die Mutter ständig in Geldnot sein.

    Lg M
     

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