1. Mummy36

    Mummy36 Gast

    Hallo,
    wir haben gestern zufällig gesehen, dass der Grundnachbar von unserem (leerstehenden) Grundstück ein Fundament betoniert hat und eine Gartenhütte errichtet hat. Ca 1 M von der Grundgrenze entfernt.
    Darf er das so ohne weiteres? Ich dachte immer, dafür müsste man als Grundnachbar in einer Bauverhandlung oder dgl. informiert werden?
    Weiß jemand die Rechtslage?
    Prinzipiell haben wir nix dagegen, aber wollen schon informiert werden was da gemacht wird.

    Aktuell haben wir auch von einem anderen Nachbar erfahren, dass beim Vermessen des benachbarten Grundstücks Unklarheiten aufgetreten sind und die Vermessung 2x gemacht wurde weil irgendwelche Markierungen nicht gefunden wurden. Wie kann ich jetzt sichergehen dass mein Grund nicht verkleinert wurde und alles rechtmässig ist? Muss ich (auch wenn wir jetzt noch nicht bauen) auch vermessen lassen oder wie kann man das überprüfen?

    Danke euch :wave:
     
  2. lucy777

    lucy777 Gast

    auf eurem gemeindeamt kann man dich informieren.

    zur grundstücksgröße: es kann aber auch sein, dass dein grundstück zu groß ist und du einen teil abtreten musst.
     
  3. ClaHRa

    VIP

    Kommt auf die Größe der Hütte an, erst ab ?? m² muss die Sache genehmigt werden.
    Aktuelle Daten findest Du im Bautechnikgesetz OÖ.
    Er darf sogar die Hütte genau an die Grundgrenze stellen, es sind nur Höhenbeschränkungen einzuhalten !
    Nachbarschaftsgewäsch, wennst genau wissen magst wo die Grenzen verlaufen bleibt Dir nix anderes über als selbst jemand zu beauftragen.
     
  4. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Eine Gartenhütte unter 15 m² Fläche ist in OÖ bauanzeigepflichtig, einem Bauanzeigeverfahren werden die Nachbarn nicht beigezogen. Entweder du erkundigst dich beim Nachbarn selbst, oder auf der Gemeinde.
     
  5. Jemaro

    Jemaro zyniker
    VIP

    darf er nicht
    es sei denn es ist aus nicht-brennbarem Materialien oder er setzt eine brandschutzwand davor
     
  6. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Es ist nicht in jedem Fall notwendig eine brandbeständige Wand zu errichten, das kommt ganz auf die Umgebungssituation (Möglichkeit der Brandübertragung) an. :)
     
  7. Mummy36

    Mummy36 Gast

    das musst du mir bitte erklären :confused:
     

  8. nicht OÖ, sondern steiermark - wir haben bei unserem garten eine neue laube gebaut und die musste def. genehmigt werden - plan zeichnen, einreichen und genehmigen lassen

    und wir mussten mindestens einen meter vom nachbarn wegbleiben
     
  9. lucy777

    lucy777 Gast

    wenn nicht exakt vermessen wurde oder irgendwann mal irgendwer seinen zaun falsch gesetzt hat, ist ja beides möglich: ein grundstück kann dann zu klein sein, dafür ist ein anderes zu groß - hat ein stückl öffentlichen grundes irrtümlich zu "seinem" gemacht.

    ist in unserer ganzen straße so - eine alte siedlung. erst im zuge der errichtung div. carports (manche hausbesitzer geben den vorgarten auf und machen sich einen autoabstellplatz) ist man draufgekommen.
     
  10. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das entspricht eben in OÖ nicht der geltenden Gesetzeslage. :)
     
  11. Mummy36

    Mummy36 Gast

    danke für eure antworten

    lt. gemeinde ist es so, dass die gartenhütte kleiner als 15m² ist, auf der gemeinde bekannt ist, aber es hierfür keine bauverhandlung geben muss. abstand mit 1 m passt auch.

    und bzgl. der vermessung hat die gemeinde vor wenigen monaten alles beim kanalbau kontrolliert, evtl. dürften sich diese "huterl" vl. unterm schotter befinden. wir können uns detektoren ausborgen zum suchen/finden bzw. werden wir überlegen einen geometer zu engagieren. gemacht muss es sowieso mal werden, dann besser jetzt falls es ungereimtheiten gibt.
     
  12. ClaHRa

    VIP

    Wie bereits getippelt, der Abstand ist nicht notwendig, es darf an die Grundgrenze herangerückt werden.
    Im Link von myway ist die Kurzfassung vom §41 ÖÖ Bautechnikgesetz enthalten.
    Es geht hier um eine Gartenhütte, somit wirds keine Brandschutzmauer geben :).
     
  13. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ja du hast recht, das hab ich missverstanden.
    und eigentlich weiss ich ja noch gar nicht ob die hütte nicht eh an der grundgrenze steht. wobei ich das ehrlich sehr komisch fände, dass man - falls es so wäre - mit dem nachbarn nicht bespricht.
    aber helfen kann ich mir nicht.
    irgendwann kommt sowieso mal eine gartenmauer hin, also ist es mir eh ziemlich egal
     
  14. Fioni

    VIP

    sorry, aber ganz ehrlich...kann dir das nicht egal sein, wenn der eine gartenhütte hinstellt?

    wieso sollte der dich denn fragen? ich würd gar nicht auf die idee kommen irgendwas mit meinen nachbarn zu besprechen, was ich nicht muss (und er muss ja offensichtlich nicht).

    und wie irgendwer schon gesagt hat: ne neuvermessung kann auch ins aug gehen..nämlich wenn sie dir zuviel grund zugegeben haben..dann kann es sein, dass auf deiner seite was abgezwackt wird.

    klingt so ein bissl alles nach itipferlreiterei..kanns sein, dass du nicht ganz grün mit dem nachbarn bist? streitet ihr?
     
  15. Athina

    Athina Gast

    War eh klar ... :rolleyes:
     

  16. naja,ganz so egal ists/wärs mir nicht

    wir haben auch neue gartennachbarn und obwohl ihr grundstück groß genug ist und ihre hütte laube ein gutes stück von unserer entfernt ist, grillen die in ihrem letzten winkerl, was bedeutet, dass sie unmittelbar vor unserer laube grillen - was jetzt auch nicht so wahnsinnig prickelnd ist, wenn wir dort sitzen und eingenebelt werden

    wenn ich das auf ein (zukünftiges) haus umwandel und ich hab die feiernden, grillenden, singenden co nachbarn unmittelbar vor meinem (zukünftigen) schlafzimmerfenster kommt auch nicht unbedingt gerade freude auf

    btw ich habs bereits 2x gebeten, dass den griller woanders hinstellen, wenn wir im garten sind, habens auch gemacht, aber beim 3. mal war das schon wieder vergessen :rolleyes:
     
  17. Fioni

    VIP

    weil? ich bin ja nicht ihr nachbar :D

    ich darf das aber schon komisch finden, wenn man sich über ne gartenhütte gedanken macht, die 1m vom eigenen grund wegsteht. ne gartenhütte. er hat ja da keinen wolkenkratzer hingestellt.
    (und offensichtlich auch alles richtig gemacht laut gemeinde).

    wennste schon die augen über mich rollst, dann erklärs doch bitte.
     
  18. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Die Gartenhütte kann unter gewissen Voraussetzungen (Traufenhöhe zB) bis an die Grundgrenze herangerückt werden. Ein Absprechen mit dem angrenzenden Nachbarn wäre zwar grundsätzlich wünschenswert, ist aber weder aus dem Baurecht noch aus dem Zivilrecht verpflichtend.
     
  19. Fioni

    VIP

    ja weil die antwort darauf halt ist: weil sie nicht müssen, nehm ich an. das is halt so wenn ich in einer siedlung mit garten an garten wohne. es wird in österreich ohnehin schon so viel reglementiert - dann muss man auch noch den nachbarn für jeden schas fragen, ob es dem recht ist? sieh es mal von deren warte: die möchten eine gemütliche grillerei im eigenen garten veranstalten und jedesmal zuerst einen windcheck mit dir und eventuell noch den nachbarn auf der anderen seite machen und nachfragen oder währenddessen umstellen. auch mühsam.

    miteinander is ja schön und gut, aber wenn man schon nen garten hat, dann will man den doch meist auch, weil man etwas freiheit will.

    wenn man das halt doof findet und man sich von anderen schnell gestört fühlt, muss man sich (so wie ich btw..ich bin also kein gemeiner nachbar) ein grundstück in alleinlage holen..da kann einen dann niemand stören.

    ganz ehrlich...ich lese ständig diese mini-vernadereien, was österr. gärten angeht: gartenhütte gebaut, griller raucht, hund bellt, kinder im pool, kinder zu laut, rasenmähen am wochenende (!), etc pp..das is so lächerlich...wenn ich auch nur wegen einem der oben genannten dinge hier die polizei rufen würde, dann würden die mich einfach auslachen und nicht im traum daran denken herzukommen :D
     

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