1. Anno1701

    Anno1701 war die Welt noch ok...

    was is unzulässig? dass du ambulant ohne hebi entbindest? das ist bitte schwachsinn!
    mir hat die NÖGKK auf diese frage geschrieben, dass es kein gesetz in Ö gibt, das einen dazu verpflichtet sich hebammenbeistand zu nehmen.

    du gehst einfach auf revers ausm KH heim. hat auch keine konsequenzen. oft wird erzählt, man wird nach einem revers nimma behandelt. stimmt de facto nicht.
     
  2. putzal052010

    putzal052010 Teilnehmer/in

    ich hab im juli 2012 auch nix für die ambulante geburt im lkh deutschlandsberg und die für unsren bezirk zuständig kassenhebamme zahlen müssen. darf ich fragen, welche hebi dich betreuen wird?
     
  3. Mausale

    Mausale Teilnehmer/in

    Jede Kassenhebamme kann für Leistungen, die nicht von der Krankenkasse übernommen wird (z.B. Akupunktur, andere Zusatzleistungen wie Rufbereitschaft oä....) ein Privathonorar verlangen. Das ist völlig legitim.
     
  4. suprise

    suprise Gast

    Ja, das ist legitim.
    Aber es ala "Die Krankenkasse zahlt nicht mehr alles und deshalb muss man privat für einen Teil der Kosten aufkommen." zu machen, ist ein wenig dreist und so nicht in Ordnung.

    Ich würd nochmal bei der Hebamme nachfragen, wie sie das gemeint hat und wofür das ist. Vl hat die TE ja eh nur was falsch verstanden.
     
  5. Lalex

    Lalex Teilnehmer/in

    Hallo. Also ich war bei einer Kassenhebamme um mich für die ambulante Geburt anzumelden und die hat nix von mehr Kosten gesagt. 2 Termine vor und 5 nach der Geburt werden übernommen. Man muss aber lt. GKK die Kassenhebamme nehmen die am nächsten zu seinem Wohnort ist. Wenn Du jetzt eine Wahlhebamme hast dann übernimmt die GKK nur 80% der Kosten. Vielleicht ist das bei dir der Fall? Wo aus der STeiermark bist du den? lg alex
     
  6. JudyJetson

    JudyJetson baldige 4fache Bubenmama

    Laut GKK ist es unzulässig das die Hebi ein Honoraraustellt für Rufbereitschaft und Platz Reservierung ... da sie als Kassenvertragshebi keine Zuzahlung verlangen darf! Sollte ich an einem Sa entbinden muss sie so oder so am SO kommen egal ob ich ihr was zahle oder nicht! Und sie darf mich als Patientin nicht ablehnen ... hat mir eine andere Hebi erklärt

    Gerne per pn! Und ich hab 2009 mit der gleichen Hebi eine ambulante Geb gemacht und auch nix bezahlen müssen! Deshalb bin und was ich jetzt so perplex!

    Nein für die Rufbereitschaft die eben den Tag nach der Entbindung betrifft darf sie das nicht verlangen, das sollte es ein WE sein die GKK ihr sowieso mehr bezahlt!

    Und nein es ist ganz sicher eine Vertragshebi, hab mit der GKK extra telefoniert, die waren total entsetzt über das was auf dem Zettel steht weil es eben keine extra Leistungen sind!

    Habe dann mit einer Bekannten telefoniert die Hebi (auch mit Kassenvertrag) und die war echt baff wie sie das gehört hat! Obwohl sie recht weit entfert ist würde sie sonst die Nachsorge übernehmen. Die GKK hat mir sogar zugesichert ich kann auf Grund der Sachlage eine Hebi nehmen die weiter weg ist und sie übernehmen auch die Kosten weil es eben gegen den Vertrag mit der GKK spricht was meine Wunschhebi macht!

    Es ist so schade weil ich mag sie so gerne. Nur leider hab ich keine 200 Euro die ich im schlimmsten Fall in den Wind schießen kann. Weil sollte ich nicht heim gehen können warum auch immer kann mir das Geld nicht rückerstattet werden, und dann würde sie 2x so vorbei kommen ... mhhhhhhhh ganz ehrlich zum tratschen sind mit 200 Euro wirklich zu viel weil so dick hab ich es wirklich nicht.

    Vorallem habe ich nicht um sonderwürsteln gebeten! Ich will eigentlich nur heim und das wars! Wenns 2x oder so kommt reicht mir das ist ja nicht mein erstes Kind
     
  7. ramonaflowers

    ramonaflowers zickenalarm!!

    darauf tipp ich auch, also das sie nicht alles auf kasse macht. find ich vollkommen legitim, aber sie sollte das auch so bekanntgeben und zwar beim ersten treffen. und ich würd eine rechnung verlangen.
     
  8. Mausale

    Mausale Teilnehmer/in

    Bei Unklarheiten kann man sich an die jeweiligen Landesgeschäftstellen des Österreichischen Hebammengremiums ÖHG vertreten. Den Kontakt für die Stmk findest Du unter www.steiermark.hebammen.at

    Alles Liebe
     
  9. elinor15

    elinor15 Teilnehmer/in

    du schreibst in deinem ersten Beitrag, dass die € 200 von deiner Hebamme verlangt werde, wenn du bis zur 36. SSW ambulant entbindest. Wenn ich das richtig verstanden hab, sind die € 200 obsolet wenn du dein Baby danach bekommst, oder?

    Mit dem KH hat das alles gar nichts zu tun, dort bezahlst du ja sowieso nichts. Vielleicht verlangt deine deine Hebamme eben etwas mehr für die Betreuung eines Babies, das 4 Wochen zu früh (oder noch früher) geboren wurde - ich würde mir eher die Frage stellen, ob ich mit einem Kind das in/vor der 36 SSW geschlüpft ist, nach ein paar Stunden heimgeh.
     
  10. JudyJetson

    JudyJetson baldige 4fache Bubenmama


    Nein es ist bis zur 36 SSW zu bezahlen ... hat aber nichts mit der SSW selber zu tun ist nur das Zahlungsziel
     
  11. chris-

    chris- Teilnehmer/in

    puh, klingt irgendwie nach Geschäftemacherei -.. gibts keine andere Hebamme in deiner Nähe?
     
  12. elinor15

    elinor15 Teilnehmer/in

    ok, dann ich das falsch verstanden, sorry!
     
  13. mandarinchen

    mandarinchen Teilnehmer/in

    Sie will schon vor der Geburt Geld von dir?? ist das legetim?? Normal zahlt man die Hebamme im Nachhinein...bitte pass auf und überprüf das nochmal. Und hinterfrag genau was sie da in Rechnung stellt und Zahle nichts was für dich nicht eindeutig ist. Es müsste ja auch einen Hebammenvertrag geben, da steht drin für welche Leistungen du was zahlst. Auch bei einer Wahlhebamme.
     
  14. chris-

    chris- Teilnehmer/in

    ich zahl meine Kassenhebamme zum Beispiel für die Hausgeburt eine Pauschale für die Rufbereitschaft - nach der Geburt !
     
  15. JudyJetson

    JudyJetson baldige 4fache Bubenmama


    Ja sie hätte gerne das Geld schon in der 37. SSW für die Rufbereitschaft nach der Geburt und für die Platz reservierung!

    Hab am Montag nochmals mit der Kasse telefoniert, und es ist nicht zu läßig das eine Kassenhebamme für die Rufbereitschaft verlangen darf. Die zuständige Dame hat gemeint ich soll es keinen Falls einbezahlen, weil sie es eh von der Kasse bezahlt bekommt und ausserdem weiß ja keiner ob ich wirklich nach Hause gehen kann! Und sollte die dann noch Ansprüche stellen soll ich mich bei der Dame der GKK melden und sie regelt das > da es eben einen Kassenhebi nicht darf!!!!
     
  16. putzal052010

    putzal052010 Teilnehmer/in

    hast du jetzt noch die karin m.-p. als hebamme (die ja die einzige kassenhebi in dlbg is), so wiest es im november geschrieben hast?
     

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