1. Rosalia

    Rosalia Teilnehmer/in

    Ich habe mich bei mehreren Stellen erkundigt ob ich erneut Anspruch auf das ea KBG habe und überall wurde mir versichert, dass dem so ist.

    Heute bekam ich die erste Überweisung von der GKK mit 1000,-- Euro (Pauschalvariante auf die gewechselt wird, falls man keinen Anspruch auf ea KBG hat, dieses aber zuvor beantragt hat). Ein Schreiben dazu hab ich nicht bekommen...

    Vielleicht kann mir hier jemand erklären, weshalb ich jetzt doch nur die 1000,-- Euro und nicht das ea KBG bekomme...

    1. Kind geboren am 28.8.2014
    2. Kind geboren am 1.9.2016

    Zwischen den Kindern war ich nicht berufstätig aber karenziert. Ich habe nach der Geburt meines ersten Kindes erst 1 Jahr Karenz mit dem Arbeitgeber vereinbart und dann in Summe noch 2 x verlängert - bis Feb. 2018. Also war ich die ganze Zeit in Karenz...
     
  2. Elvira

    VIP

    Bei mir hat die Prüfung der günstigkeitsrechnung etwas gedauert. Ich würde einfach nachfragen.
     
  3. LisaMarie

    LisaMarie Teilnehmer/in

    Ja, das duerfte daran liegen, dass hier die Guenstigkeitsrechnung mit 2013 zum Tragen kommt und das etwas dauert.
     

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