1. Barca84

    Barca84 Gast

    Mir tuts leid für die, deren Partner im Haushalt keine Hilfe sind. Die Männer in meinem Freundeskreis sind das soweit ich sehe sehr wohl, und mein Freund sowieso :) Liegt vielleicht auch daran, dass er vorher viele Jahre allein gewohnt und einen Haushalt geführt hat und nicht direkt von seiner Mama zu mir gezogen ist ;)
     
  2. sunflower81

    sunflower81 Aktive/r Teilnehmer/in

    Wir haben das (allerdings vor März 17, ich weiß also nicht, ob sich inzwischen was geändert hat) so gemacht:

    12. Monat: Man und ich in Karenz (ein Monat Überlappung ist dann erlaubt und gesetzlich gedeckt gewesen) - sozusagen ein "Übergabemonat"
    13. Monat: Ich arbeite, Mann in Karenz.

    Und das KBG wurde dann zueinander versetzt bezogen: Ich bis zum 1. Geburtstag, Mann sofort anschließend zwei Monate - bis inkl. dem Monat in dem er wieder zu arbeiten begonnen hat (das ging, weil es kein vollständiger Kalendermonat war, dann galt die Einkommensgrenze nicht).

    Ich weiß aber nicht, ob das mittlerweile auch noch möglich ist.
     
  3. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Ja, das geht. Es wurde meiner Meinung nach noch erleichtert, weil eben jedes nicht vollständige Monat (auch wenn nur ein Tag fehlt) nicht berücksichtigt wird bei der Zuverdienstgrenze. Wenn man Karenz und KBG-Bezug geschickt koppelt kann man so eben 14 Monate problemlos beziehen, auch wenn man am Schluss z.B. nicht mehr in Karenz ist etc.
     
  4. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Gutemine, woraus schließt du, dass beide in karenz gesetzlich "verboten" sei?
    Was ist die Sanktion, wenn man es _ mit ok des Arbeitgebers - dennoch tut?!
     
  5. Bebicat

    VIP


    Laut Gesetz darf immer nur ein Elternteil für das gleiche Kind in Karenz sein (Ausnahme der Überschneidungsmonat).

    Wenn die Firma dich freistellt ist es ok (wo kein Kläger, da kein Richter), ansonsten ist es nicht möglich. Wenn es dem AG egal ist (hab ich auch schön öfters bei Bekannten erlebt), wird wahrscheinlich nichts passieren, außer jemand anderer zeigt dich an.
     
  6. schneeschuh

    schneeschuh Teilnehmer/in

    Das weiss ich eh, aber es kann doch nicht "verboten" sein, wenn der AG einverstanden ist. Der GKK ist es jedenfalls egal, weil es sich ja nur um ein arbeitsrechtliches Thema handelt.
    Wo soll man also jemanden "anzeigen" , wena der AG einverstanden ist?
    MMn kann dieses Verbot (längerer) gemeinsamer Karenz sehr wohl durch Vereinbarung zwischen AN und AG aufgehoben werden....und dies hat gutemine in Abrede gestellt. Deshalb meine e Frage, woraus sie das schließt
     
  7. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Wenn es gesetzlich verboten ist - warum soll das durch eine Vereinbarung aufgehoben werden?!?
    Verboten ist verboten. Ich weiß jetzt nicht, was die Sanktionen sein könnten - kenne es aber eben nur so, dass die Arbeitgeber immer häufiger nachfragen bzw. eine Bestätigung wollen, dass der jeweilige Partner nicht in Karenz ist (Ausnahme Überschneidungsmonat). Keiner steht gerne mit einem Fuß im Kriminal.
    Wie bebicat schon schrieb: Wo kein Kläger, da kein Richter. Aber erlaubt ist es sicherlich nicht - und wahrscheinlich würde man - wenn man draufkommt und die Firma es drauf anlegt - den Kündigungsschutz verlieren bzw. halt alle rechtlichen Vorteile der Karenz. Weil es ja dann keine Karenz im arbeitsrechtlichen Sinne ist, weil eben gesetzlich verboten.
    Sollte der Arbeitgeber mitspielen - kann mans ja probieren. Aber wenn man schon weiß, dass man was verbotenes tut.... Find ich nicht sonderlich klug, ist aber nur meine Meinung ;)

    Ergänzung:
    Also zusammenfassend: Ausmachen kann man sich mit dem Arbeitgeber viel - nur ist es dann keine Elternkarenz mehr im Arbeitsrechtlichen Sinn, weil das geht ja nicht für beide gemeinsam! D.h. man verliert alle Ansprüche, die man hätte, wenn es eine arbeitsrechtliche Karenz wäre. Es handelt sich dann um eine ganz normale unbezahlte Freistellung.
     

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