1. Kouri

    Kouri Teilnehmer/in

    Ich muss am 12.11.18 wieder arbeiten gehen. Wenn ich jetzt angenommen im april 2019 noch ein kind bekomme, es sich also nicht mit Mutterschutz vor karenzende ausgeht, sondern ich eben für 3 Monate Arbeiten gehen müsste, hab ich also 2 Möglichkeiten? Mit Zustimmung des Arbeitgebers die Karenz verlängern.
    Oooooder tatsächlich arbeiten gehen?

    Mein Problem ist, dass mein Chef einer Verlängerung nicht zustimmen wird, denk ich. Weil es ein 5 mann Betrieb ist und sie meine Stelle bereits nachbesetzt hAben, habe ich keinen Anspruch auf Elternteilzeit. Ich müsstr also 38,5h zu einer 2h entfernten Arbeit fahren. Das ist nicht zumutbar.. Ich denke mein chef wird darauf setzten, dass icj das auch für diese 3 Monate nicht nicht machen werde. Er will erwirken, dass ich kündige. Ich könnte auch im 7 Monat nicht Vollzeit dort arbeiten mit nem 2 Jahre alten Kind daheim :/

    Habe ich nun nur die Möglichkeit auf einen Mutterschaftsaustritt und falle um meine Kündigungsfristen (weil mehr als 5 Jahre bei der Firma) um, sowie auf meine Chance auf Wochengeld (weil ja keine 3 Monate arbeiten vor MS) und sogar auf das Arbeitslosengeld?? (Weil ich mich ja wieder schwanger nicht dem ams melden kann?)

    Welche Möglichkeiten habe ich?
    Ich kann unmöglich 3 oder 4 Monate vollzeit zurück. Will nicht meine 2 jährige ganztags zur Tagesmutter geben für 4 Monate..
    Bin ratlos..

    Oder hätte ich eine Chance auf einen "golden handshake"? Er bezahlt mir einen Teil von dem was ich ihm sonst kosten würde, wenn ich (ohne einen Arbeitsplatz zu haben) zurückkomme..? Weil wenn man Krankenstand, urlaub, pflegeurlaub, dienstgeberbeiträge (meine verminderte leistung weil ich seit 2 jahren draußen wöre und wieder schwanger wär's ü) wäre ich ihm ja auch nicht viel geholfen..

    Oooooder.. Letzter Gedanke. Soll ich einen Mutterschaftsaustritt machen (3 Monate vor Ende). Mich dann Ams melden, damit ich zumindest nicht um das umdalle? Für 16-20h die Woche hätte ich eine Betreuung uund könnte dann bis zum MS beim ams sein. Geh ja davon aus, dass mich schwagerer keiner nehmen wird..
     
  2. Lottie

    Lottie Gast

    Aufgrund des Kleinbetriebes und weil du nachbesetzt bist hast du schlechte Karten. Es gilt auch kein Kündigungsschutz für Dich. Wenn du nicht kündigst, kann man dir einfach mit Ender der Karenz kündigen.

    Raum für Handshake und Verhandlungen sehen ich da leider keinen. Kann aber gut sein dass der AG der Verlängerung der Karenz zustimmt wenn du dafür danach den Austritt machst. Ihm kann es ja egal sein. Bin mir aber nicht sicher ob es was an deinen Mutterschaftsbezügen ändert, dafür ist es zu lange her. Was ich mich erinnere bekommst du in der gültigen Variante bei durchgehender Karenz eh kein Wochengeld mehr sondern das KBG der gewählten Variante. Dh 3 Monate so überbrücken und dann fängt das neue KBG an. Könnte mich aber auch täuschen.
     
  3. Kouri

    Kouri Teilnehmer/in

    Hallo Lottie,

    danke für deine Antwort. Ja doch. Kündigungsschutz habe ich trotz der kleinen Firma. Ich bin zum Ende der Karenz ja bereits dann wieder schwanger und habe Küneigungsschutz. Aber ja, es bleibt abzuwartn ob er mich die Karenz verlängern lässt oder ob er drauf bestwht, dass ich in den 3 Monaten arbeiten komme....

    Mir ist klar, dass ich, wenn ich nicht die 3 Monate habe keein Wochen Geld hab.. Das würd ich verschmerzen.
     
  4. Lottie

    Lottie Gast

    Stimmt :) hab ich natürlich nicht bedacht. Dh er kann dich frühestens mit Ende des Wochenschutzes "raushauen".

    Sehe da trotzdem nicht viel Verhandlungsspielraum. Hast du die Möglichkeit dich bei der AK beraten zu lassen? Ich denke gute Beratung ist in dem Fall wichtig :)

    Aus Sicht des AGs würde ich natürlich darauf bestehen dass du Vollzeit kommst und dann auf deine Kündigung hoffen...eventuell lässt er ichvaber drauf ein die Karenz gegen deinen Austritt zu verlängern. Nach Ablauf der 2. Karenz müsst er dich ansonsten ja noch 4 Wochen beschäftigen. Wenn es der AG lieber unkompliziert halten will lässt er sich vielleicht darauf ein.
     
    Lottie, 5. Januar 2018
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 5. Januar 2018
    #4
  5. Erdbaerin

    Erdbaerin Et bliev nix wie et wor
    VIP

    Also, bevor du nicht schwanger bist, würd ich mir da noch gar nichts überlegen. Sowas kann schnell gehen oder länger dauern.

    So oder so würd ich aber das Thema Fremdbetreuung für die 2jährige trotzdem pro forma schon mal angehen. Auch wenn es DIR nicht gefällt, es soll gerüchteweise Kinder geben, denen Tagesmutter oder Krippe gut tut und die dort regelrecht aufblühen.
     
  6. Iset

    Iset Teilnehmer/in

    Hast du noch einen Urlaub und Zeitausgleich stehen von vor der Karenz?
    Weil den könntest du ja auch abbauen.

    Ich glaube wenn du wirklich schwanger werden solltest, und du das deinem AG dann sagst heißt das für ihn, dass er deine Vertretung ja sowieso weiterbeschäftigen wird. Weil das wär ja blöd wenn er sie kündigt, du drei Monate arbeitest und er wieder wen Neuen einstellt oder die alte Karenzvertretung wieder einstellt. Also wäre es für deinen AG ja vielleicht eine Möglichkeit dich doch nur für ein paar Stunden zurückzunehmen (kommt deinem AG ja auch billiger und vielleicht ist grad mehr zu tun oder was aufzuarbeiten für einparken Wochen, oder ein Kollege muss Urlaub abbauen) weil da hat er ja auch nix davon wenn du nur drei Monate bleibst und dann wieder in Karenz gehst. Vor allem auch wenn er deine Vertretung weiterbeschäftigt. :cool:
    Weißt was ich mein?

    Oder, die nicht ganz faire Variante wäre vorzeitiger Mutterschutz oder Krankenstand bis zum richtigen Mutterschutz wenn halt irgendwie möglich... :rolleyes:
     
  7. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Mit etwas Verhandlungsgeschick wird er sie vermutlich zu einer einvernehmlichen Auflösung des DV's überreden und ihr eine Wiedereinstellungszusage ausstellen (wirtschaftliche Gründe und so :().
     
  8. Lottie

    Lottie Gast

    Ist halt die Frage was es der TE bringt im einen Arbeitsverhältnis zu stehen, dass nach der Karenz sowieso aufgelöst werden wird? Lieber eine einvernehmliche und das Ganze bestmöglich gestalten auch im Bezug auf etwaige im Anschluss notwendige AMS Bezüge.
     
  9. Es könnte je nach Branche und lokaler Arbeitslage (die im Moment eh eher gut ist) einen Vorteil beim Lebenslauf bringen. Keine Lücken kann manchmal ein Vorteil sein...
     
  10. MatsBM

    MatsBM Gast

    Deine Zeilen klingen so als, ob du schon recht fix damit rechnest im Juli 2017 schwanger zu werden und sich dadurch dann das Problem mit der Lücke von 3 Monaten ergibt.
    Eine Möglichkeit wäre bereits bis April schwanger zu werden und somit bei Beginn des Mutterschutzes noch in Karenz zu sein. Was spricht dagegen außer der Tatsache, dass man Kinder nicht planen kann.

    Was, wenn du zu Ende der Karenz nicht schwanger bist, darüber wirst du dir wohl auch Gedanken gemacht haben wie es beruflich dann weitergehen soll?

    LG Mats
     

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