1. Surfer

    Surfer Teilnehmer/in

    Ich habe bereits einige Male mit Bekannten diskutiert, ab wann Kinder vom Gesetz her alleine in die Schule gehen dürfen und ab wann sie auch alleine zu Hause bleiben dürfen.
    Solange nichts passiert und niemand kontrolliert ist es egal, jedoch im Falle des Falles kann es neben Schäden oder schlimmer noch einem verletzen Kind auch saftige Strafen geben.:schmoll:

    Vor kurzem habe ich eine aktuell Presseinformation von einer Rechtsschutzversicherung gefunden.
    Sind einige interessante Aspekte dabei, insbesondere, dass es kein genaues Alter gibt, nachdem der Gesetzgeber urteilt :eek:



    Aufsichtspflichten Kinder
    Mit Schulbeginn sind Kinder wieder vermehrt alleine auf Österreichs Straßen unterwegs oder ohne Aufsicht zu Hause. Die D.A.S. ortet Verunsicherung bei vielen Eltern, ab wann ihre Schützlinge unbeaufsichtigt gelassen werden dürfen und wer bei Unfällen haftet. Die Aufsichtspflicht der Eltern hängt unteranderem von Alter, Reife und Entwicklung des Kindes ab.

    Den meisten Eltern ist es nicht möglich, ihre Kinder täglich am Schulweg zu begleiten oder sie rund um die Uhr zu Hause zu betreuen. Ende der Sommerferien stellt sich für die meisten Familien die Frage, was den eigenen Kindern zugemutet werden darf und welche rechtlichen Rahmenbedingungen Anwendung finden.

    Aufsichtspflicht abhängig von mehreren Faktoren
    „Der Gesetzgeber hat keine fixen Altersgrenzen vorgegeben, ab wann Kinder alleine von der Schule nach Hause gehen oder alleine zu Hause gelassen werden dürfen“, erklärt Johannes Loinger, Vorstandsvorsitzender der D.A.S. Rechtsschutz AG den gesetzlichen Ermessensspielraum. Generell trifft Eltern aber eine Aufsichtspflicht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes. Eine Vernachlässigung dieser macht die Eltern haftbar. „Das Maß der nötigen Aufsicht ist von unterschiedlichen Faktoren, wie dem Alter des Kindes, seiner Entwicklung sowie seiner geistigen und körperlichen Reife abhängig“, so Loinger. „Eine andauernde Überwachung kann den Aufsichtspersonen aber nicht zugemutet werden.“

    Eine zwölfjährige Schülerin, die die entsprechende Reife und Vernunft hat, wird man den Schulweg gemeinsam mit dem neun-jährigen Bruder bewältigen lassen können. Vorausgesetzt wird aber, dass sie in der Vergangenheit kein unangebrachtes Verhalten gezeigt hat, das an ihrer Verlässlichkeit zweifeln lässt. Ebenso sollte der kleine Bruder auf Anweisungen der Schwester hören.

    Wer ist aufsichtspflichtig?
    Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes sind in erster Linie die Eltern aufsichtspflichtig. Während des Unterrichts und Schulveranstaltungen die Lehrer und je nach Situation können auch Kindergärtner, Pflegeeltern oder Babysitter als Aufsichtspersonen gelten.

    Auch Kinder können für Schäden haften
    Die Deliktsfähigkeit eines Kindes beginnt grundsätzlich erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr. „In seltenen Fällen kann aber auch ein Unmündiger für selbst verursachte Schäden haften. Und zwar dann, wenn ihm zugemutet werden kann, dass er die Unrechtmäßigkeit seines Verhaltens erkennt. Bei der Beurteilung spielen die individuellen und geistigen Fähigkeiten eine große Rolle“, so Loinger weiter.

    Gefahrensituationen am Schulweg
    Laut Statistik Austria wurden im Vorjahr 538 Kinder bis zum 14. Lebensjahr bei Verkehrsunfällen am Schulweg in Österreich verletzt.
    „Um das Risiko zu reduzieren, sollten Eltern den Schulweg mit ihren Kindern üben, bevor diese den Weg alleine zurücklegen. Außerdem sollte genügend Zeit für den Weg eingeplant werden, damit die Schüler die Strecke konzentriert gehen können und sich nicht beeilen müssen“, rät der Vorstandsvorsitzende der D.A.S..
    Auch die elterliche Aufklärung über die Benutzung des Handys im Straßenverkehr, kann Unfälle vermeiden.

    Kinder vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen
    In der Straßenverkehrsordnung ist festgeschrieben, dass die Teilnahme am Straßenverkehr ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksichtnahme erfordert. „Straßenbenützer dürfen nicht darauf vertrauen, dass Kinder die maßgeblichen Rechtsvorschriften befolgen. Sie sind ausdrücklich vom Vertrauensgrundsatz ausgenommen“, erklärt Loinger abschließend.
     
  2. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Ich persönlich finde es gut und richtig, dass die Einschätzung auf dem Reifegrad des Kindes beruht.

    Generell bin ich der Meinung, dass ein Kind den Schulweg alleine schaffen sollte ( bei meinen war es so, dass der Schulweg trainiert wurde und sie dann gemeint haben, dass sie es alleine schaffen - da waren sie in der 1. Klasse) - kommt natürlich auf das jeweilige Kind an.

    Mir ist wichtig, dass die Kinder sich nicht bevormundet vorkommen und "kleingehalten" werden - aber auch hier hat jeder Elternteil seine eigenen Prioritäten.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Soviel Aufwand für die Werbung einer Versicherung?
     
  4. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Zefix - hab ich nicht überrissen. :eek: Liegt wohl daran, dass mir die Versicherung nix sagt. :eek::D
     
  5. Erdbaerin

    Erdbaerin Et bliev nix wie et wor
    VIP

    Also bitte, männlicher User, erstes Posting und es wird der Text aus einer Rechtsschutzversicherung zitiert. Offensichtlicher geht es ja nimmer...
     
  6. Brokkoli

    Brokkoli = happy-go-lucky
    VIP

    Ich glaube halt noch immer an das Gute im Poster. ;)
     
  7. Surfer

    Surfer Teilnehmer/in

    ist das eine Werbung? :oeek:sehe ich nicht so, aber ok.
    mir ging es hier eher um die Info rund um das Thema. Wenn es ein Problem darstellt, kann man den Namen auch anonymisieren. wenn ich aus dem Netz irgendwelche Aussagen lesen, bin ich froh, wenn auch eine Quelle dabei steht.
     

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