1. Leyana

    VIP

    Um ein solches "nein" zu sagen wie du meinst müsstest du:

    Den hund direkt anschauen.
    Das kommando drekt an ihn richten.
    Dich aufbauen und dich durchsetzen.

    Alles punkte, die man eben genau NICHT machen sollte bei einer fremden hundebegnung (so wie sie geschildert wurde). Wie gesagt: kann je nach hund funktionieren. Kann halt auch schief gehen. Ein Tipp: bei meinem hund solltest dus nicht machen ;)
     
  2. Odin

    Odin Gast

    Einem Hund sollte er hochspringen wollen die kalte schulter zeigen sprich zur Schulterseite drehen, hund nucht anblicken und weitergehen... so bremst man von chi bis hin zu Neufundländer jeden hund aus. Es würde dich kein hund seitlich anspringen.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Es ist aber nicht alles Jagdgebiet, das außerhalb des Siedlungsgebietes liegt. Jagdgebiet ist bei uns ohnehin gekennzeichnet.
    Bei uns halten die Jäger Hundehalter auf, deren angeleinten Hunde nicht am Gehweg sondern auf Ackergrund laufen. Weil der Geruch die Hasen vertreibt. Tät' mich interessieren ob die Bauern das auch so sehen.

    Betreffend Bundesgesetz - als meine Tochter ihren Hund angemeldet hat, hat sie nur eine Informationsbroschüre mit den geltenden Richtlinien für NÖ bekommen.
     
  4. Eusebius

    VIP

    Ja, das ist die öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Daneben gibt es aber auch noch eine zivilrechtliche, die sich aus § 1320 ABGB ergibt:

    Wird jemand durch ein Tier beschädigt, so ist derjenige dafür verantwortlich, der es dazu angetrieben, gereizt oder zu verwahren vernachlässigt hat. Derjenige, der das Tier hält, ist verantwortlich, wenn er nicht beweist, dass er für die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung gesorgt hatte.

    Alles klar? Wenn ich einen Hund nicht gerade reize (und dazu gehört nicht, an "seinem" Grundstück vorbeizugehen), dann haftet faktisch immer der Halter, es sei denn er beweist die erforderliche Verwahrung oder Beaufsichtigung. Eine direkte Leinenpflicht ist daraus nicht ableitbar, aber du kannst einen Hund jedenfalls nicht einfach "frei", dh ohne Aufsicht, laufen lassen.

    Hat das jemand behauptet?
     
    Eusebius, 28. Juli 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2017
    #84
  5. MammaDiDue

    MammaDiDue Aktive/r Teilnehmer/in

    Ob Jagdgebiet oder nicht, es ist verboten, einen Hund ohne Aufsicht - genau das war bei der Begegnung der TE der Fall - herumlaufen zu lassen und zwar überall in ganz NÖ:

    § 1
    Allgemeine Anforderungen für das Halten von Hunden
    (1) Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat das Tier in einer Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere nicht gefährdet oder unzumutbar belästigt werden können.
    (2) Ein Hund darf ohne Aufsicht nur auf Grundstücken oder in sonstigen Objekten verwahrt werden, deren Einfriedungen so hergestellt und instand gehalten sind, dass das Tier das Grundstück aus eigenem Antrieb nicht verlassen kann.
     
  6. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Es ist schon klar, dass nich alles Jagdgebiet ist, aber auch nicht überall ist Jagdgebiet gekennzeichnet.
    Beim Ackergrund ist es eigentlich die Verletzung des Eigentums/Betretungs/Benutzungsrecht (ist auch im Forstgesetz) angemerkt. Ich würde meinen der Jäger hätte hier dann ein Eingriffsrecht, wenn es ein Jagdgebiet ist.
    Ich könnte mir aber vorstellen, dass manche Bauern hier ein Vereinbarung mit dem Jäger haben, denn manche Bauern sehen Hundekot am Ackergrund nicht gerne, gerade dort wo die Verunreinigung massiver auftritt.

    Im Jagdgesetz steht außerdem:

    Die Bestimmungen über Leinen- und Maulkorbzwang gelten nach dem NÖ
    Hundehaltegesetz allerdings nicht außerhalb des Ortsbereiches, also im Wald oder
    auf Wiesen und Feldern. Nach dem weder das NÖ Jagdgesetz 1974 noch sonstige
    anderen gesetzlichen Bestimmungen einen Leinenzwang im Wald oder im Bereich
    von Wiesen und Feldern vorschreiben, ist dem Hundehalter zu empfehlen den Hund
    an die Leine zu nehmen, wenn die Gefahr besteht, dass er/sie nicht jederzeit auf den
    Hund einwirken kann und eine Verwaltungsübertretung die Folge sein wird
    .

    Zwei Gebote kennt allerdings das NÖ Hundehaltegesetz, die auch außerhalb des
    Ortsbereiches, also auch im Wald, auf Wiesen und Felder gelten:
    1. Wer einen Hund hält, muss die dafür erforderliche Eignung aufweisen und hat
    das Tier in der Weise zu führen und zu verwahren, dass Menschen und Tiere
    nicht gefährdet oder belästigt werden können (§ 1 Abs. 1).

    2. Der Halter oder die Halterin eines Hundes darf den Hund nur solchen
    Personen zum Führen oder zum Verwahren überlassen, die die dafür
    erforderliche Eignung, insbesondere in körperlicher Hinsicht, und die
    notwendige Erfahrung haben (§ 8 Abs. 1).


    Die Belästigung der TE und ihrer Familie war ja gegeben.
     
  7. Leamama3

    VIP

    Also besser doch kein lautes und energisches "nein"... ? Meinte Tochter hat mir heute gesagt, sie hatte deshalb so Angst, weil der Bulldogge so laut geknurrt hat. Ich habe das gar nicht wahrgenommen, war damit beschäftigt, den Retriever von meiner Tochter wegzubekommen und habe sowieso versucht den Bulldoggen auszublenden. Ich hatte wirklich riesige Angst. Wenn ich heute drüber nachdenke, weiß ich noch immer nicht, wie ich es geschafft habe, an den Bulldoggen vorbei zugehen. Ich war in der Situation für meine Verhältnisse erstaunlich ruhig, hauptsächlich wegen meiner Tochter. Ich dache mir, wenn ich jetzt nicht die Nerven bewahre, geht das ganze schlimm aus. Der Schrecken/Schock kam erst später, als die Gefahr vorbei war. Ich werde vielleicht wirklich versuchen, einen Kurs oder Seminar für uns zu finden, um die Angst in den Griff zu bekommen und vor allem auch um in so einer Situation richtig zu handeln bzw die Situation richtig einschätzen zu lernen, konnte ich wirklich bei beiden Hunden nicht.
     
  8. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Also bei Begegnung mit einem fremden Hund Kind(er) hochnehmen und sich abdrehen? Obwohl Kinder vlt schreien, nicht nein sagen?
     
  9. Leyana

    VIP

    Ich male euch gerne mal ein deutliches bild als beispiel wie das (auch mit zwei hunden) ablaufen hätte können (nochmal: sowas ist IMMER situationsbedingt und von den jeweiligen hunden abhängig):

    Mein hund steht in einiger entfernung und beobachtet euch. sein liebster hundekumpel - die freundlichkeit in person - sieht euch, läuft im überschwang zu euch hin, springt an euch hoch und will euch begrüßen/zum spielen auffordern/what ever und bedrängt euch so. Wenn ihr den (freundlichen, aber distanzlosen) hund nun mit einem energischen "Nein!" wegschicken wollt oder anschreit, habt ihr dann definitiv ein problem mit "meinem" hund der weiter weg gestanden ist und alles beobachtet hat - der schaltet sich dann nämlich direkt ein und "hilft" seinem kumpel. Nicht lustig.

    Genau deshalb kann man sowas nie pauschal empfehlen. Ein kurs ist hier wirklich eine super idee :)
     
    Leyana, 28. Juli 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2017
    Crocodylia gefällt das. 1 Likes
    #89
  10. Leamama3

    VIP

    Genau so, wie du das beschreibst, hat sich für mich die Situation dargestellt bzw war das wirklich genauso. Ich wollte auf keinen Fall, dass der Bulldogge seinen Kumpel hilft, verteidigen muss. Das war nämlich meine größte Sorge. Daher habe ich weder laut nein gerufen noch irgendwie herumgefuchtelt und auch meiner Tochter gesagt, sie soll sich ganz ruhig verhalten. Weißt du zufällig, wo es solche Kurse gibt?
     
  11. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Ich will nicht verbohrt rüber kommen, im Alltag begegne ich eh nur angeleinte Hunden, aber der Urlaub kommt bald und ich will so viel wie möglich zu Fuss gehen am Land. Deshalb können Hundebegegnungen durchaus dabei sein im Wald und Felder.

    Aber nehmen wir an ich gehe mit meinen Kinder und es kommt ein distanzloser Hund, vlt sitzt sein Kumpel auch noch irgendwo, und meine Kinder haben Angst und schreien bzw suchen Schutz bei mir. Dann nehme ich das Kleinstkind sicher hoch, die anderen 3 würden wsl hinter mir Schutz suchen, es kann durchaus sein, dass 2 von ihnen schreien.

    Also dann kann ich irgendwie nur beschwert weiter gehen und soll trotzdem nicht den Hund verjagen sondern hoffen er hört von selber auf wenn ich (ein Teil der Kinder aber eher nicht) ihn ignoriere?

    Ich bin echt nicht gegen Hunde (und bin mir sicher Deiner ist keine Bedrohung da Du wohl bei ihm sein wirst), aber ich bin immer sehr irritiert wie man angeblich am besten mit fremden bellenden/knurrenden/anspringenden Hunden umgeht insbes wenn man Kinder dabei hat die halt auch unberechenbar sind (meine Großen sind zwar schon groß, aber eins davon hat schon tlw Hundeangst, die Kleineren fürchten sich gar nicht generell vor Hunden aber situationsbedingt kann es passieren).

    Der mir bekannte Hund habe ich nur als Beispiel genommen für echtes Hundeverhalten. Ich finde er wird nicht gut gehalten (zu wenig Auslauf), aber ich sehe ihn nicht als Bedrohung für meine Kinder (obgleich ich sie natürlich nie allein lassen würden mit ihm).
     
  12. Leamama3

    VIP

  13. Leyana

    VIP

    Ich versteh deinen gedankengang gut :)

    Das problem ist eben das man hier wirklich nichts allgemein raten kann. Was bei dem einen hund gut funktioniert, klappt beim anderen wiederum gar nicht und umgekehrt. Wenn du dich gut mit hunden und deren körpersprache auskennst, kannst du solche situationen einschätzen - und auch dann nicht immer 100% (man übersieht sehr schnell etwas). Was man aber immer anwenden kann, sind calming signals (beschwichtigungs signale) - diese verwenden auch die hunde selber um koflikte zu entschärfen bzw. zu vermeiden.

    Klar kann man versuchen den hund zu vertreiben - wird vermtl auch manchmal klappen und manchmal nicht (wenn hund sich durch die aufmerksamkeit zB weiter hochschraubt). Blöd ists ja nur, wenn man mal wirklich an einen gerät wo genau das die situation zum kippen bringt.

    Zum hochspringen ist noch zu sagen, das man auch beim eigenen hund daheim das nicht mit einem "nein" abtrainiert bzw abtrainieren sollte. Dadurch bekommt der hund nämlich genau die aufmerksamkeit die er will (deswegen springt er hoch) und man bestätigt ihn so in seinem verhalten, anstatt ihm zu zeigen dass man das nicht möchte (die hierthreads schon erwähnte kalte schulter).

    Es ist wirklich ein wahnsinnig komplexes thema :)
     
    Leyana, 28. Juli 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 28. Juli 2017
    #94
  14. Leyana

    VIP

  15. isbinnbeal

    isbinnbeal Gast

    Das stimmt. :)
    Aber Deine Ausführungen finde ich sehr hilfreich, auch weil sie mir zeigen es gibt keine einfache pauschale Antwort die ich nur irgendwie nicht erfasse. Und trotzdem sind wichtige Hinweise dabei.
     
  16. Leyana

    VIP

    Ich selbst konnte übrigens noch nie überzeugend genug schreien das ein neugieriger hund wirklich weggeblieben wäre - die haben trotzdem immer versucht an mir vorbeizukommen (in einem schönen bogen halt, um mich zu beschwichtigen) :D
     
  17. Leamama3

    VIP

    Ich finde die Ausführungen von leyana auch sehr hilfreich und konstruktiv. Vor allem auch, weil nicht der Eindruck entsteht, man sei selber Schuld, hat falsch gehandelt. Danke nochmals für die links.
     
  18. Athina

    Athina Gast

    Was du schreibst, stimmt wieder einmal gar nicht. Hast du irgendeinen inneren Zwang, überall mitsenfen zu müssen, obwohl du keine Ahnung hast?

    Wir haben völlig legal rund 6000 m2 unserer arrondierten 32.000 m2 eingezäunt und haben keine Nutztiere.
    Hätten wir einen Hund, dann würde er niemals frei herumlaufen, sondern im eingezäunten Bereich bleiben.
     
  19. inkale

    inkale Gast

    Dass ein Hund im öffentlichen Raum immer unter Aufsicht stehen muss wurde ja von niemanden in Frage gestellt.

    Ich denke, dass aus meinem Beitrag klar ersichtlich war, dass ich mich ausschließlich auf die Leinenpflicht im Zusammenhang auf öffentlichen Raum bezogen habe. Und hier ist es eben so, dass diese außerhalb von Siedlungsgebieten in Wald und Wiese nicht gilt. Dass der Hund abrufbar sein muss, versteht sich von selber. Ebenfalls das was Eusebius geschrieben hat, dass die Verantwortung und Haftung letztendlich immer beim Hundehalter liegt.
     

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