Im Krankenhaus entscheidet der behandelnde Arzt (nicht der Turnusarzt), ob jemand obduziert wird. Das letzte Wort hat aber der Pathologe. Wenn er die Obduktion für unnötig hält, da Todesursache klar, hält er Rücksprache mit dem Kliniker und beschaut die Leiche nur (außer der Kliniker hat spezielle Fragen). Toteinlieferungen (= im Rettungswagen verstorben) und mors in tabula (=auf dem OP-Tisch verstorben) müssen aus forensischen Gründen immer obduziert werden. Wenn jemand tot zu Hause aufgefunden wird, muss der Beschauarzt/Amtsarzt die Obduktion durch den Pathologen (wenn Fremdverschulden ausgeschlossen) oder durch den Gerichtsmediziner (Fremdverschulden, Selbstmord oder toxikologische Ursachen) anordnen. Angehörige werden normalerweise nicht gefragt, ob sie einverstanden sind. Die Obduktionen machen übrigens nur einen Bruchteil der Arbeit eines Pathologen aus, der größte Teil sind Aufarbeitung und histologische Befundung von Operationsmaterial und Biopsien bzw. Körperflüssigkeiten.
Mein Mann ist damals noch am Unfallort verstorben,kannst du mir sagen warum in so einem Fall nicht obduziert wird? Sorry fürs OT
Nein, das kann ich dir leider nicht sagen...das muss dir der Arzt sagen, der den Totenschein ausgefüllt hat.
Meine Mama ist vor nicht ganz 2 Jahren plötzlich zuhause verstorben - und wir wurden damals gefragt, ob wir eine Obduktion wünschen. Haben wir damals bejaht und jetzt wissen wir wenigstens, woran sie gestorben ist. Bezahlen mussten wir dafür nichts. Giggi
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