1. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Ich wunder mich, dass hier noch gar nicht diskutiert wird - zumindest hab ich nichts dazu gefunden. Es geht um das OHG-Urteil, das einem Vater, der die Kindergartenpädagogin verklagt hat, weil sich sein Kind beim Rutschen verletzt hatte, Recht gegeben hat. (siehe Artikel)

    Ich finde das völlig unverständlich, erschreckend und komplett falsch und frag mich, wohin das noch führen soll. Zum einen diese Vorgehensweise, wegen allem und jedem einen Schuldigen zu suchen - wem geben die Eltern denn Schuld, wenn ihrem Kind etwas am Spielplatz oder gar zuhause etwas passiert? Zum anderen tun mir alle Kinder leid, deren Pädagoginnen nun vorsichtiger sein werden, ob sie in den Turnsaal gehen, und was sie machen werden. Und sie haben vollkommen recht, dass sie diese Konsequenz daraus ziehen. Kinder sollen sich bewegen, ja bitte. Im Kindergarten, am besten mehrere Stunden täglich. Aber passieren darf nichts dabei. Verrückt einfach...
     
    ianna, 29. September 2017
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 25. Dezember 2018
  2. eul.alia

    VIP

    BEi deinem Link ist nur die empörte Meinung der Autorin zu lesen, weder ein Link zum oder die Aktenzahl des Urteils noch die wesentlichen Fakten, die diesem zugrundelagen. Ist irgendwie schwer so etwas dazu zu schreiben, außer man regt sich einfach (wie die von dir verlinkte Autorin) grundsätzlich darüber auf, dass bei einer Kigapäd überhaupt eine Aufsichtspflichtverletzung angenommen wird.
     
  3. Solanum

    VIP

    wahnsinn.
    das heißt konkret, dass pädagogen und pädagoginnen aus selbstschutz nur mehr wenig mit den kindern machen.

    wie lautet die begründung für die aufsichtspflichtverletzung?
     
  4. Dani2k

    Dani2k wär gerne cool
    VIP

    ich bin da zwiegespalten... einerseits finde ich es furchtbar wenn man jemanden wegen so etwas verklagt. als sich meine tochter in der schule die hand gebrochen hat weil sie im garten über einen randstein gestolptert ist und man mich gefragt hat ob ich vor habe die betreuerin zu klagen. da hab ich soooooo geschaut :eek::eek:

    andererseits hat die lehrerin in der klasse einer freundin (1. klasse unterstufe) die kinder von genauso einer bank wie es auch in der klage vorkommt "rutschen" lassen. teilweise im hockerln und hat rechts und links keine matten ausgelegt sondern die kinder standen rechts und links und sollten jemanden auffangen der runterfallen könnte... sowas find ich nicht ok... ich würde zwar denk ich auch nicht klagen aber zur rede würde ich die turnlehrerin schon stellen...

    man weiß halt nicht was genau vorgefallen ist. von diesen bänken zu rutschen die nur an der sprossenleiter befestigst sind ist halt was anderes als von einer normalen rutsche zu rutschen die breit ist oder links und rechts eine begrenzung hat... sind matten daneben gelegen, wurde es den kindern erklärt?? das von außen zu beurteilen ist halt schwer...

    wie gesagt nicht falsch verstehen ich finde es bedenklich jeden wegen jedem schaß anzuzeigen usw. aber man sollte die ganze geschichte kennen...
     
  5. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich wüsste da auch gerne genaueres bevor ich mir eine Meinung bilde.
    Wenn eine Geschichte so weit getrieben wird, dass es zu einer Klage kommt, dann hat das meiner Erfahrung nach sehr oft eine Vorgeschichte. Geklagt wird normalerweise wenn das "Fass übergelaufen ist".
    Natürlich gibt es einzelne Querulanten, die wegen jedem Dreck klagen, aber das fällt normalerweise auch einem Gericht auf.
     
  6. Dani2k

    Dani2k wär gerne cool
    VIP

    aus einem artikel:

    Was war passiert: Die Kindergärtnerin hatte eine Langbank auf etwa 1,20 Meter Höhe in einer Sprossenwand eingehängt und die Kinder diese runterrutschen lassen. Auch während die Pädagogin nicht direkt daneben stand und anderweitig im Raum beschäftigt war, durften die Kinder rutschen. Zum Zeitpunkt des Unfalls beaufsichtigte die Kindergärtnerin 21 Kinder alleine.
     
  7. Liselotte

    Liselotte Gast

    Auch das reicht mE noch nicht aus. Wie sind die Kinder normalerweise drauf (sind die alle friedlich oder gibts bekannte Raufbolde die gerne stoßen und schubsen?), hat es schon Vorkommnisse gegeben? Wie war der Unfallhergang konkret? War das Kind ungeschickt, wurde es gestoßen?

    Anders gesagt: wenn es in der Kindergartengruppe Kinder gibt die oft stoßen und schubsen, es vielleicht auch schon Problem gab (Prellungen, kleinere Verletzungen) und die Kindergärtnerin das wusste, dann schaut das schon ein bisserl anders aus, als wenn die Kinder immer friedlich waren, es nie irgendwelche Vorkommnisse gab und sich die Kindergärtnerin darauf verlassen konnte, dass das schon passt.
     
  8. Solanum

    VIP


    das klingt nicht außergwöhnlich. idelaerweise wäre noch eine 2. dabei, dann wäre die klage wohl abgewiesen worden, der ellbogen wahrscheinlich genauso gebrochen gewesen.
     
  9. Solanum

    VIP


    darum geht es bei der aufsichtspflicht nur bedingt. so kang du dieser vollständig nahckommst bist du - egal was passiert - idR unschuldig. warst du nachlässig (z.b. betreuungsschjöüssel nicht eingehalten) bist du dran.
     
  10. Liselotte

    Liselotte Gast

    Ich habe meinen Beitrag noch ergänzt um ein Beispiel...
     
  11. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Eigentlich ein Urteil des OLG Graz. Der OGH hat nur das Rechtsmittel zurückgewiesen.

    https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?ResultFunctionToken=fd3af61a-52da-4a16-8884-a95b4867af5b&Position=1&Abfrage=Justiz&Gericht=&Rechtssatznummer=&Rechtssatz=&Fundstelle=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=False&SucheNachText=True&GZ=4Ob99%2f17p&VonDatum=&BisDatum=22.09.2017&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Dokumentnummer=JJT_20170613_OGH0002_0040OB00099_17P0000_000

    Ich sehe das im Übrigen auch so: Wenn ich allein 21 Kinder in mehreren Räumen betreue und nicht überall anwesend sein kann, baue ich keine Rutschenkonstruktionen.
     
  12. Dani2k

    Dani2k wär gerne cool
    VIP

    das ist schon klar... außerdem weiß man nicht ob matten am boden waren, wie alt die kinder waren usw. oben hab ich es eh ausführlich geschrieben ;)
     
  13. Radium

    PLUS + VIP

    nachdem ich selbst aus einem fehleranfälligem Beruf komme in denen menschen zu schaden und im schlimmsten fall zu tode kommen können sehe ich es auch eher zwiespältig.

    das risiko selbst/persönlich verklagt werden zu können führt im normalfall dazu, dass dieses risiko um jeden preis minimiert wird indem man sich absichert (hier wohl in erster linie, es gibt kein turnen mehr) oder sich bestätigten läßt, dass der andere mit dem risiko leben kann (im kiga von den eltern unterschriebene erlaubnis, dass das kind in den park darf, turnen darf etc).

    im endeffekt wirds für alle betroffenen mühsamer, schwieriger und der unaufwendigste weg im kiga wird sein, dass die kinder nicht mehr laufen dürfen, nicht mehr rausgehen, nicht draussen essen und trinken dürfen, nicht mehr mit der straßenbahn fahren, nicht mehr schwimmen gehen etc etc etc.

    und selbst beim sitzen im gruppenraum der vollständig gesichert ist, kann ich mir nicht zu 100 % sicher sein, dass das kind nicht am nassen boden im wc etc ausrutscht.

    ich weiß nicht wie schwer verletzt das kind war, kann mir aber auch vorstellen, daß nach dem unfall wohl eher unglücklich kommuniziert wurde und daraufhin erst geklagt wurde.
    so kenn ich das auch aus meiner beruflichen sparte.
     
  14. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Der Punkt ist wohl, dass es sich nicht beim normalen Rutschen verletzt hat, sondern auf einer per se etwas gefährlicheren Selbstkonstruktion (das eigentliche Urteil ist nicht im RIS).
    Ganz geringfügig dürfte es nicht gewesen sein, weil es doch um 15.000 Euro ging.

    Normalerweise geht es bei solchen Klagen hauptsächlich um Versicherungsansprüche - sprich, eine Versicherung will nicht zahlen.
     
  15. Radium

    PLUS + VIP

    ich hab das urteil nicht gelesen und bin auch juristischer laie, dh ich kann nur aus meiner erfahrung über berufliches verklagt werden und die strukturellen/organisatorischen und persönlichen konsequenzen die daraus gezogen werden berichten.

    deshalb seh ich das auch sehr zwiespältig. bin selber bis dato (gott sei dank!!) noch nie verklagt worden, und soweit ich weiß ist aufgrund eines fehlers von mir noch nie jemand zu schaden oder gar zu tode gekommen, hab aber klarerweise im kollegen/spitalskreis erfahren was für konsequenzen klagen haben.
    jeder sichert sich nach sowas verständlicherweise nur noch ab oder blockt jegliche "fehleranfällige" leistung von vornherein ab.
    und 15.000 euro sind für eine kigapäd finanziell ein heftiger brocken.
    ich kann aber durchaus nachvollziehen, dass man wenn das eigene kind zu schaden kommt "rot" sieht und den klagsweg beschreitet.

    diese sprossenwand-langbank-rutschkonstruktionen waren in meiner volks- und hauptschulzeit völlig normal.
    im kiga haben waren wir nie in einem turnsaal sondern draussen im garten.
     
  16. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Da hast du schon recht, und jedes Ding hat prinzipiell zwei Seiten. Die Artikel, die ich finde, berichten nichts von einer Vorgeschichte, die es natürlich dennoch gegeben haben kann. Aber auch die Sicht der Pädagogin wäre interessant.

    „Als der Unfall passierte, war die Kindergärtnerin mit 21 Kindern allein, weil ihre Kollegin sich krank gemeldet hatte. Die erfahrene Kindergärtnerin hat die Turneinheit trotzdem abgehalten. Sie sah keinen Grund, direkt danebenstehen zu müssen, weil es sich um Kinder im dritten Kindergartenjahr handelte, die das von ihrer körperlichen Entwicklung gut schaffen.“ (Wienerin)

    Aber nein, je mehr ich google und von all den Vorschriften und und wischi-waschi-Aussagen zur Aufsichtspflicht lese, umso grantiger werde ich trotzdem.

    Eben. Die Pädagogen müssen zig Einverständniserklärungen einsammeln, und Dinge schriftlich festhalten, bei denen es MIR die Haare aufstellt.

    Das fängt im Kindergarten an, und wenn diese Kinder dann in eine höhere Schule (z.B. zu mir in die HAK) kommen, hörst du dann im Unterricht "Dürfen Sie das??", weil du von jemandem das Handy geben lässt, mit dem er/sie non-stop über WhatsApp privat kommuniziert. Wobei - das mache ich auch nicht mehr: Eine Kollegin wurde schon beschuldigt, dass SIE das Display des Handys zerkratzt hätte, während sie es zwei Meter vom Schülertisch zum Lehrertisch getragen hatte...

    Ohne jetzt alle Hintergründe zu diesem Fall zu kennen, denn das kann und werden wir eh nie, kommt mir halt vor, dass der gesunde Menschenverstand und die normale Kommunikation immer weniger eingesetzt werden. Und das finde ich nicht gut.
     
  17. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Geklagt wurde nicht die Pädagogin selbst, sondern der Kindergartenträger (Gemeinde). Meines Wissens nach hat sich das Kind den Ellenbogen gebrochen, deshalb finde ich die Forderung auch völlig überzogen.
     
  18. Radium

    PLUS + VIP

    wie gesagt, ich bin juristischer laie, aber mein arbeitgeber würde sich an mir regressieren.
    ein ellbogen bruch kann halt auch durchaus bleibende schäden (nerven, wachstumsfuge etc) bedeuten.
     
  19. DaisyD

    VIP

    Eine langbank an der Seitenwand ist doch bitte eine normale Turnsaal Konstruktion....
     
  20. avocado

    avocado Gast

    an der seitenwand?:D

    an der sprossenwand, durchaus!
     

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