1. Zwergenfee

    Zwergenfee Gast

    Muss ich da auch zur KFA laufen um die Versicherungskarte freischalten zu lassen, oder ist es eine Option -dass ich die andere Versicherung nehme (Kinder sind bei beiden Versicherungen mitversichert - einmal KFA - einmal WGKK).

    Montag habe ich mir nämlich einen Termin für eine Zweitmeinung ausgemacht - und eh schon ewig und 3 Tage gewartet...
     
  2. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    ich glaube ich hab mal gehört dass bei der KFA wien nur eine Monatsfrist gilt. Aber am besten anrufen, die sind dort eigentlich sehr nett

    http://www.hoch-form.at/ueber/wahlarzt.html

    Bitte beachten Sie, dass sofern Sie einen Kassenvertragsarztes des gleichen Fachgebietes (in unserem Fall Allgemeinmedizin) im selben Abrechnungszeitraum (im gleichen Quartal bei der GKK, KV d. Bauern bzw. im gleichen Monat bei der BVA, SVA, VAEB und KFA) besucht haben, von den Krankenkassen keine Kostenrückerstattung für Kassenleistungen (klassische Krankenbehandlung) erstattet wird!
     
  3. ahimsa

    ahimsa action jackson
    VIP

    kfa hat soweit ich weiß eine monatsregelung...
    ich hab eine zeit lang kinderarzt gewechselt, wie ich wollt (durch umzug und dann unzufriedenheit beim neuen. dann war die eine auf urlaub und ich bin wieder zu jemand anderem, der nicht die vertretung war, etc)... also ganz sicher mehrmals in einem quartal. hat nie irgendwer beanstandet.
     
  4. Arie

    Arie Teilnehmer/in

    Man kann entweder die andere Versicherung nehmen oder bei der KFA jedes Monat den Facharzt wechseln (Februar Dr.B., März Dr. M., etc.). Karte muß man nicht freischalten.
     

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