1. Charlie1

    Charlie1 Teilnehmer/in

    [FONT="]Hallo miteinander,[/FONT]
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    [FONT="]wie oben schon beschrieben steht, geht es um das Umgangs- bzw. Kontaktrecht. Mein Freund (22) ist schon früh Vater geworden. Sein Sohn ist nun 4 Jahre alt. Wir wohnen nicht zusammen. Er lebt noch bei seiner Mutter, da er Student ist. [/FONT]
    [FONT="]Die Sache ist die: Er und seine Ex haben sich schon in der Schwangerschaft getrennt. Seit diesem Zeitpunkt bevormundet sie ihn immer, wenn es um das Kind geht. Er darf nichts entscheiden und sie verlangt bei jeder Kleinigkeit, dass sie um Erlaubnis gebeten wird. Es war immer so geregelt, dass er ihn alle 2 Wochen übers Wochenende zu sich nimmt. Das hat mal besser mal schlechter funktioniert. Nein, er war nicht immer der perfekte Vater, war anfangs noch nicht reif genug diese Verantwortung zu übernehmen und deswegen hat‘s anfangs etwas gehinkt. Die letzten zwei Jahre hat aber alles gut funktioniert und er ist auch "erwachsen" geworden. Ich bin mit ihm 2 1/2 Jahre zusammen und sein Sohn kennt mich gut, da ich bei den Unternehmungen fast immer dabei war. Ich bin übrigens Kindergartenpädagogin. Der Mutter hat das natürlich nicht gepasst und es gab oft Streit deswegen, weil ich ja ein schlechter Einfluss wäre oder mich als Mutter aufspielen will. Sein Sohn darf von ihr aus auch keinen Freund von ihm kennenlernen. [/FONT]
    [FONT="]Auf jeden Fall ist sie mit ihrem neuen Freund (ja, den darf ihr Kind anscheinend kennenlernen, für sie gelten die Regeln, die sie aufstellt nicht) vor ein paar Monaten zusammen nach Kärnten gezogen (Fahr dorthin ab 3h42min). Vorher hat sie, genau wie wir, in Wien mit dem Kind gewohnt. Seit sie ihren Freund hat braucht sie den Vater nicht mehr und verbietet ihm den Kontakt mit seinem Sohn. Nur zu seinem Geburtstag durfte er kurz mit ihm telefonieren und selbst da hat sie dauernd dazwischen geredet. Sie redet dem Kind oft Schlechtes ein über mich (hat mir das Kind erzählt, er mag mich trotzdem sagt er) und über seinen Vater (mein Freund hatte einmal eine Nachricht von ihr in der Mailbox in der sie das Kind aufgefordert hat zu sagen "Sag: Der Papa ist dumm.").
    Um auf den Punkt zu kommen: Er ist vor Gericht gegangen und fordert nun das Kontaktrecht ein. Er möchte seinen Sohn in den Ferien mit nach Wien nehmen (jeweils ca. 2-6 Tage lang). Das hat er dem Richter auch in einem Brief mitgeteilt. Die Mutter verbietet ihm das Kind mit nachhause zu ihm nach Wien zunehmen und verlangt, dass er einmal im Monat nach Kärnten fährt, das Kind für ein paar Stunden unter Aufsicht besucht und dann wieder nachhause fährt. Seine Oma (die Mutter meines Freundes), soll er auch nicht mehr sehen, obwohl diese sie in der Schwangerschaft aufgenommen hat, als ihre Eltern sie rausgeworfen haben. Er wäre also nur ein Besucher, der noch dazu wie ein Schwerstverbrecher behandelt werden würde. Sie hat dem Richter auch einen Brief geschrieben mit leeren Argumenten und Vorwürfen über den Vater. Gründe hat sie eigentlich keine. Liegt vermutlich am verletzten Stolz da sie nicht im Guten auseinander gegangen sind. Sie meint immer nur "Sie vertraut ihm nicht." und erfindet oft abstruse Dinge wie "Ich muss Angst haben, dass du ihn nicht mehr nachhause bringst oder ihn auf der Straße spielen lässt oder ihm nichts gescheites zu essen gibst." Da ich immer dabei bin kann ich sagen, dass diese Behauptungen mehr als lächerlich sind. Sie behauptet auch immer, dass er für seinen Sohn nie Gewand, Windeln etc. zuhause hatte, was einfach nicht stimmt. [/FONT]
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    [FONT="]Nun ist meine Frage: Habt ihr ähnliche Erfahrungen gemacht? Glaubt ihr geht es vor Gericht gut aus für ihn? Da ich als "Vertrauensperson" mit dabei bin: Werde auch ich befragt? Ich habe Angst, dass der Richter ihr glaubt, auch wenn es keine Beweise für diese Dinge gibt oder dass er zustimmt, dass er ihn immer nur besuchen fahren darf. Was meint ihr? [/FONT]
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Behauptungen alleine reichen nicht. Die Mutter wird schon ein wenig mehr liefern müssen, wenn sie ihre Argumente einbringt und glaubwürdig sein möchte.

    Ansonsten denke ich, dass seine Chancen bei einem vierjährigen Kind recht gut sind, dass er sein Kind auch über Nacht zu sich nehmen kann und Besuchsrecht im üblichen Rahmen zugesprochen bekommt, das er selber gestalten kann.
    Dass die Lebenspartner einvernommen werden habe ich bisher nicht so erfahren; könnte mir aber vorstellen, dass es vom Familienrichter positiv gewertet wird, wenn er erzählt, dass er seit mehr als 2 Jahren in einer stabilen Beziehung ist. Und dass du Erfahrung mit Kleinkindern hast wird auch kein Fehler sein.
     
  3. Gibts die Mailbox-Nachricht noch mit dem "Sag, Papa ist dumm"?
    Damit kann er ihr ja recht schnell den Wind aus den Segeln nehmen
     
  4. Charlie1

    Charlie1 Teilnehmer/in

    die Mailboxnachricht gibts leider nicht mehr, da er inzwischen ein anderes Handy hat.

    Und ich habe bereits viel recherchiert. Angeblich darf der KV sein Kontaktrecht so ausleben wie er möchte, dh er darf auch entscheiden wer dabei ist.

    Danke, auf jeden Fall! Das hat mich schon etwas beruhigt. Fände es auch sehr schade, wenn wir den kleinen nur mehr so selten und kurz sehen könnten.
     

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