1. Seattle13

    Seattle13 Teilnehmer/in

    hoffe es gehört hier her und es kann mir wer helfen!


    Habe ein paar Fragen zu einen zweiten Kind.
    zu mir: wir wünschen uns gerne ein zweites Kind, Bastelstart ab jetzt :)
    unser Sohn kam 11/14, Karenz-Ende ist 11/16, Kbg-Ende 7/16 (Variante 20+4)
    kann in meine Arbeit nicht mehr zurück, hätte ohne weiteren Kinderwunsch gekündigt bzw. beiderseitig weil meine Arbeit verkauft wurde und es jetzt in einem anderen Bundesland ist.

    was muss ich wann tun wenn es mit dem Wunschzwergi gleich einschlägt:

    1) Wann muss ich meinen Arbeitgeber bescheid geben?
    2) Ist 11/16 also mit Karenzende Ende Gelände oder verlängert sich dann die Karenz um weitere 2 Jahre?
    3) hab ich Anspruch auf meine Abfertigung (neu), wenn ja wie?
    4) Kbg: Endet mit Geburt von Nr.2, oder? Sprich ET ist Ende 05/16, also Kbg-Ende?
    5) ich muss der KK bescheid über die Schwangerschaft geben, wann?

    falls euch noch was dazu einfällt, nur zu! Irgendwie blick ich da gar nicht mehr durch, bzw. ist mir das Denken früher einfacher gefallen ;)

    Ahja, ich weiß es wird dann ein geringer Altersunterschied sein!


    Danke schonmal!!
     
  2. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Hallihallo!

    So weit ich weiß, musst du deinem Dienstgeber sofort BEscheid geben, wobei ich kaum glaube, dass dich ein DG kündigt, weil du das nicht gemacht hast. Solltest aber so ca. nach 12 Wochen machen, das gebietet der Anstand (nach den ertsen drei Monaten habt ihr ja im Normalfall die kritsche Zeit überstanden).

    Das KBG endet mit dem Beginn des Mutterschutzes/Wochengeldes, also im Normalfall acht Woche vor dem EGT. Du solltest der KK bis zum Beginn des Mutterschutzes Bescheid geben, damits nicht zu einem Überbezug des KBG kommt. Früher ist da nicht notwendig.

    Bei den arbeitsrechtlichen Bestimmungen kenn ich mich leider weniger aus.

    LG.
     
  3. Seattle13

    Seattle13 Teilnehmer/in

    danke für deine Antwort!
    Bzgl. Kbg heißt das wenn ich sofort schwanger sein würde, würde ich also vier Monat verlieren, richtig?
    Sprich: Ende des Kbg des ersten Kindes ist 07/16, ET ist 05/16 des 2., Mutterschutz 03/16
    Mutterschutz bekomm ich ja nichts weil ich nicht arbeiten war oder?

    hoffe einer kann mir das noch mit der Karenz erklären! Meine Mutter meinte man geht dann in die nächste Karenz über und bleibt dann im Unternehmen aber ob das stimmt..?
     
  4. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    ja, du "verlierst" das KBG. Du hast aber Anspruch auf € 26,15 tgl. Wochengeld für den Zeitraum des Mutterschutzes, weil du beim vorigen Kind Wochengeld hattest.

    Wegen den arbeitsrechtlichen Fragen: ruf doch bei der AK an, die können dir das wahrscheinlich ganz schnell sagen.
     
  5. Seattle13

    Seattle13 Teilnehmer/in

    Super Danke Michael, hast mir schon geholfen!!!!
     

Diese Seite empfehlen