1. glorifica

    glorifica weiss was sie will

    :wave:

    ich hab in meine mietwohnung vor 6 jahren eine küche gekauft. da wir bald ausziehen möchte ich (und vermieter bzw nachmieter) die küche weitergeben.

    preis liegt an mir zu bestimmen. mein erster impuls sind pro jahr 10% abzuziehen, da wären wir also auf 40% des neupreises als ablöse.

    jetzt meine fragen:
    - findet ihr das angemessen?
    - was würdet ihr da alles einrechnen? also nur küchenkästen + geräte rechnen oder dazu auch noch den preis von fliesen, mistkübel, untertischheizer, abwasch, silikon, griffe, ladeneinlagen... rechnen?

    ich hab für alles rechnungen die natürlich mitübergeben werden, bin aber jetzt unsicher ob es kleinlich erscheint die ganzen kleinbeträge (die ja in summe doch auch mist machen) mitzurechnen?

    von der endsumme würd ich dann eh wieder abrunden auf einen runden hunderter.

    gebt mir mal bitte eure meinungen!
     
  2. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Alles aufaddieren und 10% pro Jahr abziehen ist die korrekte Lösung. Vielleicht zahlen sie dir ein bisserl mehr, wenn alles tadellos in Schuß und blitzsauber ist, aber gegen eine genaue Abrechnung kann niemand etwas einwenden.
     
  3. Hab auch gerade eine Küche abgelöst. Ich würde nach 6 Jahren Nutzung 50% machen und nur die großen Sachen (und natürlich die Geräte) anführen und belegen.
     
  4. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Ich stand vor kurzem vor der selben Thematik wegen Umzug.
    Küche aus 2007 inkl. aller Geräte. Küche mitnehmen schied aus, Verkauf über willhaben mit Selbstabbau riskant.
    Hab die Rechnung für die Küche inkl. Geräte genommen und dem Nachmieter die Küche zum halben Preis angeboten. Der hat dankend angenommen und ich bin mit dem Erlös glücklich.
    Extra Arbeiten die ich im Zuge der Küchenrenovierung bezahlt habe wie Boden, Anschlussarbeiten, etc. habe ich nicht in Zahlung gestellt.
     
  5. Pampi

    Pampi Aktive/r Teilnehmer/in

    Was tun, wenn keine Rechnungen mehr vorhanden sind?

    Ich habe 2011 die Küche völlig neu gemacht, inklusive Ausmalen. Ich musste zuerst eine Gassteckdose errichten lassen, habe dann alle Möbel + Gasherd besorgt und montieren lassen. Aufgrund guter Beziehungen bekam ich einen unschlagbar guten Preis.

    Nun wollen wir in eine andere Wohnung wechseln, wo ich eine Küche neu machen lassen muss. Die guten Beziehungen existieren nicht mehr, ich möchte daher gern einen fairen Preis für meine Küchenablöse bekommen, und nicht nur 50% vom damaligen Anschaffungswert.

    Ist das realistisch?
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Wenn man sich jemanden findet der freiwillig zahlt, super. Im Hinterkopf muss man halt behalten, dass man gegebenenfalls den Betrag zurückzahlen muss.
    Der Nachmieter kann den halben Kaufpreis im Nachhinein als nicht rechtmäßig einfordern.
    Nach 10 Jahren ist eine Küche abgeschrieben.
     
  7. inkale

    inkale Gast

    Anspruch hast du keinen.
    Ob jemand im Nachhinein eine vereinbarte Ablöse zurückfordert, weil keine Rechnungen da sind, wirst du im Vorhinein nicht klären können und das Risiko tragen müssen.
     
  8. inkale

    inkale Gast

    Der Preis der dir für eine 6 Jahre alte Küche mit Rechnungen zusteht entspricht 40% vom Neuwert. ;)
    Ohne Rechnung, nix.
     
  9. Eusebius

    VIP

    Das stimmt so wohl nicht. Mit der Rechnung kann ich den Wert bzw. die Kosten relativ einfach nachweisen, aber auch ohne Rechnung ist eine Küche ja nicht nichts wert. Im schlimmsten Fall muss halt ein Sachverständiger her.
     
  10. inkale

    inkale Gast

    :D
    Nach dessen Bezahlung wird nicht mehr viel übrig bleiben um das es sich zu verhandeln lohnt.
     
  11. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Die Preise orientieren sich dann daran, was am Gebraucht-Möbel-Markt zu lukrieren ist - die Frage ist, findet sich jemand dem genau DIESE Küche in seine Küche passt - und wenn nicht, was passiert dann damit - entsorgen, verschenken = wertlos.

    Zu beachten ist auch, dass der Nachmieter nicht verpflichtet ist die Möbel zu übernehmen - sollte er dennoch dazu genötigt werden, sonst bekommt er die Wohnung nicht, kann es schon sein, dass er sauer ist und es genau wissen will.

    -Fleur-
     
  12. Eusebius

    VIP

    Eine eingebaute und funktionsfähige Küche wird schon mehr wert sein, als ich für ein paar Kasteln am Flohmarkt lukrieren könnte. Es ist richtig, dass der Nachmieter die Küche nicht übernehmen muss, aber wenn ich ein Präsentationsrecht habe, suche ich mir eben einen Mieter, der meine Möbel nimmt.

    Das Problem ist, dass unter der (zulässigen) Investitionsablöse oft eine (verboten) Ablöse versteckt wird: Also: du nimmst meine alte Küche um einen Phantasiepreis, oder Du bekommst den Mietvertrag nicht. Das ist natürlich abzulehnen, und eine solche Ablöse kann dann auch zurückgefordert werden, aber solange sich die Bewertung der übernommenen Möbel im realistischen Rahmen hält und nachvollziehen lässt gibt es hier selten Probleme. Eine vorhandene Rechnung ist dabei natürlich hilfreich, im strengen Sinn notwendig ist sie nicht.
     
  13. Birke

    Birke Teilnehmer/in

    Kommt auf die Lage Deiner Wohnung an. Fair ist das nicht, aber realistisch.
     
  14. kookaburra

    PLUS + VIP

    Bei Freunden von mir war das ähnlich. Sie hatten die Küche extrem viel günstiger bekommen und haben sie dann ablösen lassen (ohne Rechnungen zu haben bzw. zu präsentieren, da sie eben ja günstiger bezogen hatten) um den entsprechenden Betrag des Neuwertes, wenn sie eben nicht so günstig bezogen hätten. Irgendwie dürften die Nachmieter das dann spitz bekommen haben oder aber sich sonst aus irgendeinem Grund übervorteilt gefühlt haben und das ganze ist eingeklagt worden -- Jahre später. Ich habe keine Ahnung, wie es dann schlussendlich ausgegangen ist, weil der Kontakt abgerissen ist. Aber ich weiß daher, dass es seit einiger Zeit eben auch noch längere Zeit danach möglich ist, das zu Unrecht bezahlte rückzufordern.
     

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