1. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Ausgangssituation:
    Vater hat Besuchsrecht 14tägig von Freitag 16:00 bis Sonntag 18:00

    Jetzt weiß er erst am Freitag zu Mittag ob er am Samstag arbeiten muss oder nicht.

    Sein Standpunkt ist klar. Er hat ein BesuchsRECHT. Kann er das nicht wahrnehmen holt er die Kinder eben 24 Stunden später und wir haben das so hinzunehmen.

    Jegliche Planungsmöglichkeit für uns ist damit unmöglich. Kinder sind 4,5 und 7,5

    Möglichkeiten für mich????

    Danke
     
  2. Es ist eine blöde Situation, und zwar für alle Beteiligten. Denn auch der Vater kann ja nicht wirklich planen, wenn er erst am Freitag erfährt ob er Samstag arbeiten muss oder nicht.

    Machen kannst du leider überhaupt nichts, zwar stimmt es nicht so ganz wie er meint, denn ja es ist sein RECHT aber es ist auch das RECHT der Kinder, und dieses wird genauso beschnitten. Aber was willst du tun? Wenn ein Vater zwar könnte (weil er eben nicht arbeiten muss) sich aber die Kinder trotzdem nicht holt, hast du auch keinerlei handhabe dagegen, du kannst die Kinder ja schlecht bei ihm vor die Türe stellen und fahren.

    Vielleicht findet ihr noch einen gemeinsamen Konsenz, bw. könntest du ihn ja fragen, ob es nicht doch eine Möglichkeit gäbe eine eventuelle Arbeitsverpflichtung doch schon früher in Erfahrung zu bringen, wenn du ihm erklärst, dass es ja auch für die Kinder eine verunsichernde Situation bedeutet, aber wenn nicht, bleibt dir leider nichts anderes über als es so hinzunehmen wie es ist.
     
  3. eva-7

    eva-7 Teilnehmer/in

    Ich habe das so gelernt: Wenn er die Kinder hat, hat er dafür zu sorgen, dass er oder eine andere Betreuung da ist. D.h. wenn er arbeiten muss (müssen wir ja manchmal auch), muss er für eine Betreuung sorgen.

    Was ihr machen könnt ist, eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen - wo eine neutrale Stelle euch beide aufklärt.

    Alles Gute!
     
  4. ThePinky

    ThePinky Gast

    rein praktisch gesehen hat er da recht: es ist ein Kontaktrecht, keine Kontaktpflicht. Und du kannst ihn ja nicht von der Polizei zwangsvorführen lassen, damit er dir die Kinder abnimmt, wenn er nicht will.
    Du brauchst ihm aber keine "Ersatztermine" geben und auch nicht endlos warten, ob er nun kommt oder nicht. In Wirklichkeit ist es deine einzige Chance immer einen Plan B für die Betreuung der Kinder zu haben. Das macht das "komm ich oder komm ich nicht" Spielchen für ihn auch weniger interessant, wenn es von dir keine große Reaktion sondern nur ein "na dann nicht" erntet.
    Wenn es aber absehbar ist, dass er an den vereinbarten Besuchstagen regelmäßig nicht kann, wäre es natürlich sinnvoll diese neu auszumachen.
     
  5. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Nach Gespräch mit dem JA:
    Wir können versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden, eventuell mit Mediation oder externer Hilfe. Beiden verlangt seine Kooperation.

    Oder ich kann eine Neuregelung des Besuchsrechts beantragen.

    Ich kann mir alles organisieren, wenn notwendig. Aber dass Väterrecht vor Kindeswohl geht, das fasse ich irgendwie nicht.
     
  6. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Das tut es eben nicht. Das ist deshalb so, weil ein unwilliger Elternteil, der zur Betreuung gezwungen wird, dem Kindeswohl nicht zuträglich ist.
     
  7. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Warum tut es das deiner Meinung nach? Es steckt ja in eurem Fall nicht einmal Böswilligkeit des Vaters dahinter, er weiß es ja selbst erst am Freitag.
     
  8. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Wenn ich meine Kinder nicht betreuen kann, dann organisiere ich jemand anderen.
    In dem Fall müssen aber wir bis wenige Stunden vor Übergabetermin herumpassen. Das ist das ärgerliche.

    Wenn er nicht kann ist es egal, dann eben Samstag NM, aber ich will rechtzeitig Bescheid wissen.
     
  9. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ich frage mich gerade in welchem Unternehmen man "regelmäßig" erst am Freitag erfährt ob man am Samstag zu arbeiten hat oder nicht?

    Des weiteren soll es ja auch AE-Mütter geben die hin und wieder außerhalb der üblichen Zeit arbeiten müssen (ich war eine davon), und dann so ganz nebenbei die Kinderbetreuung irgendwie organisieren müssen!
    Warum sollen Väter das nicht auch hinbekommen?
     
  10. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Weil er ein BesuchsRECHT aber keine BetreuungsPFLICHT hat, muss er sich darum nicht kümmern. DAS ist rechtens
     
  11. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Ich weiß ....
    ...und der Vater unserer Kinder hat die Krise bekommen als er behirnte dass sein Besuchsrecht gleichzeitig freie Zeit für mich bedeutet.

    Es ist halt lästig ständig einen Plan B vorzubereiten, aber die Kinder stundenlang warten zu lassen ist absolutes Hardcore.
    Mein EX hat die Besuchstermine ja nie abgesagt, er ist einfach nicht erschienen ....

    Ich habe dann den Spieß umgedreht und ihm mitgeteilt dass wir ca. eine halbe Stunde warten, wenn bis dahin nichts von ihm kommt sind wir vermutlich nicht mehr zu Hause.

    Es ist halt ein Drama, dass einerseits bemühten und verlässlichen Vätern die Kinder entzogen werden, während sich Väter, die durchaus ihre Vaterrolle wahrnehmen könnten, ziemlich arg spielen um der EX eins auszuwischen :eek:
     
  12. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das du dich darüber ärgerst will ich dir eh nicht absprechen, das ist nachvollziehbar. :)
    Dir wär es lieber, er organisiert die Betreuung für den Fall, dass er am Sa nicht kann und überlässt es nicht dir, versteh ich das richtig?
     
  13. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Wenn es nur mich betrifft ist es nicht so tragisch.

    Aber wenn ich am WE etwas vor habe, dann muss ich rechtzeitig wissen ob er kommt oder nicht. Ich kann den jeweiligen Babysittern nicht zumuten, dass sie nicht wissen bis wann sie aufpassen sollen.
    Da meine Kinder außerdem wesentlich lieber bei den Großeltern oder meiner Freundin sind, wäre ein "Papa kommt jetzt doch" eine mittlere Katastrophe. Da müsste man dann heulende und schreiende Kinder ins Auto verfrachten. DAS will ich um jeden Preis vermeiden.

    Aber ich fürchte , dass genau das der Knackpunkt ist. Er will sich dann schon aus Prinzip nicht festlegen.
    Was ich bräuchte wäre ein Beschluss, dass ich die Betreuung anderweitig organisieren darf, wenn er sich nicht festlegt, für den Fall das ich verhindert bin und er das nicht kurzfristig umstoßen kann.

    Beispiel:
    Ich bin am WE nicht da.
    Zuerst frage ich ihn, ob alles läuft wie gewohnt. Wenn ja, fein (Plan B existiert immer im Hintergrund)
    Kann er mir das nicht zusagen, dann organisiere ich andere Betreuung und er kann die Kinder erst am Samstag holen.
     
  14. inkale

    inkale Gast

    Ich gehe jetzt einmal davon aus, dass der Vater tatsächlich unregelmäßige Dienstzeiten hat und kurzfristig Bescheid bekommt.

    Versuche es einmal so zu sehen, dass es etwas Gutes ist, wenn deine Kinder regelmäßig Kontakt zum Vater haben. Besuchsrecht hat ja nicht nur der Vater sondern auch die Kinder.
    Die vereinbarte Besuchszeit ist ja von der Quantität etwas, das den Kindern zugute kommt und als solches wäre es gut, wenn man gemeinsam daran arbeitet dies zu ermöglichen. Würdest du ja in einer aufrechten Beziehung ebenfalls machen.

    Waren seine Dienste schon so als ihr das Besuchsrecht vereinbart habt?
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Wenn der Vater am Wochenende unvorgesehen Dienst hat, dann wird ja Termin mit dem Vater abgesagt und nicht der mit den Großeltern oder deiner Freundin? Oder verstehe ich das falsch?

    Was ist das für eine Tätigkeit, wo man so kurzfristig Bescheid bekommt? Ist das ein Bereitschaftsdienst?
    Und was wäre dein Vorschlag wie der Vater trotz Berufstätigkeit guten Kontakt zu seinen Kindern halten kann?
     
  16. inkale

    inkale Gast

    Vergiss meinen ersten Beitrag, da habe ich dich falsch verstanden.

    Wäre es für dich in Ordnung, wenn er selber für alternative Betreuung sorgt? Also zum Beispiel die Kinder von seinen Eltern betreut werden?
     
  17. Hexi68

    Hexi68 3-fach Bubenmama

    So wie Du die Situation beschreibst, gibt es drei sinnvolle Möglichkeiten die auf Dauer für Dich nervige Situation zu ändern:

    1.) Schlag ihm eine Änderung der Besuchszeiten vor, z. B. von vorne weg gleich Samstag bis Montag Früh, dann bringt er die Kids halt in die Schule

    2.).) Du besprichst Dich mit ihm, das Du nicht hinnimmst, das Du erst bis Freitag Mittag Bescheid bekommst, weswegen er im Bedarfsfall selbst eine Kinderbetreuung organisieren muss. Wenn der Freitag Nachmittag+Nacht nur sehr selten wirklich ausfällt, würde ich diese Variante bevorzugen bzw. zuerst anpeilen. Natürlich muss man ihm auch klarmachen, das man bei Unwilligkeit seinerseits eine Besuchsrechtänderung bei Gericht beantragen kann, die gute Aussichten auf Erfolg hat, wenn er die Übernahme/Betreuung der Kinder in der festgelegten Zeit nicht sicherstellen kann.

    3.) Bei Gericht eine Änderung des Besuchsrechtes beantragen
     
  18. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Ich glaube, sie meint, dass sie selbst (weil die Kinder BesuchsWE haben) nicht zu hause ist und eine anderweitige Betreuung organisiert, die dann hinfällig ist, weil der Vater doch keinen Samstagsdienst hat.
     
  19. ellenlilith

    ellenlilith Teilnehmer/in

    Erst einmal DANKE für die Rückmeldungen:)

    Nach Analyse was denn mein eigentliche Problem ist reduziert sich das auf die Frage:

    Wenn ich weiß dass ich an einem Besuchswochenende ganz sicher eine Betreuung brauche, der Vater mir nicht rechtzeitig fix zusagen kann ob er die Kinder von Freitag bis Sonntag nimmt:

    Kann ich eine anderweitige Betreuung organisieren und die Kinder sind erst ab Samstag NM beim Vater. Die entgangene Zeit kann in den nächsten Ferien/Feiertagen wenn gewünscht nachgeholt werden.
     
  20. Das würde ich erst mit dem Vater absprechen, je nach Vertrauen unter Zeugen oder schriftlich bestätigen lassen. Denn er kann sich sonst jederzeit auf die Besuchsvereinbarung berufen und dir "daraus einen Strick drehen".

    Oder du lässt wirklich die Besuchszeiten bei Gericht dahingehend ändern.
     

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