1. minnimaus

    VIP

    Personen, die mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen für "Situationen des täglichen Lebens" Entscheidungen treffen, auch wenn sie nicht obsorgeberechtigt sind. Nach dem neuen Familienrechtspaket sogar volljährige Geschwister. Die Schule darf also auch ohne Bestätigung der Mutter Auskunft erteilen und mit sowieso, da braucht es keine gemeinsame Obsorge.
     
  2. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Okay, das wusste ich nicht. Ist das neu? Dass das mit den volljährigen Geschwistern neu ist, hast Du eh geschrieben, aber ist der Rest auch neu? Oder galt das schon immer? Interessiert mich nämlich, da es mich auch beruflich betrifft (Auskunft erteilen, Verschwiegenheit usw.)

    Aber trotzdem: wie weit gehen "Situationen des täglichen Lebens"? Man könnte hier sicher einige Beispiel konstruieren, die strittig wären...

    Und dass die Schule MIT Bestätigung der Mutter Auskunft erteilen darf und es dafür keine gemeinsame Obsorge braucht, ist sowieso klar!
     
  3. minnimaus

    VIP

    Für Lebensgefährten ( auch nicht leibliche Väter) ist das schon seit geraumer Zeit so, also nicht neu. "Situationen des täglichen Lebens" ist sicher ein sehr interpretierbarer Begriff, da gebe ich dir recht. Interpretierbar jetzt natürlich auch von Lehrerseite, es gibt einfach manchmal Dinge, die ich nur mit dem Obsorgeberechtigten bespreche.
     
  4. meraner

    VIP

    ich find das gut, mit den situationen des alltäglichen lebens.
    genausogut finde ich es, wenn die schule genau nachfragt, wer obsorgeberechtigt ist.

    normalerweise kommt das eh schon beim ersten elternabend raus, sprich abstimmen duerfen ja immer nur obsorgeberechtigte eltern, da fällt es dann oft das erste mal vätern auf, dass sie ja gar keine obsorge haben.
    obwohl mir (ist kein vorwurf!) nicht vorstellbar ist, wie man das nicht wissen kann.

    lg
    liz
     
  5. inkale

    inkale Gast

    Ich habe gelesen, was du geschrieben hast und auch darauf geantwortet - und du zitierst meine Beiträge nicht zusammenhängend.

    Es geht hier im Fredl nicht um die Vor- und Nachteile der gemeinsamen Obsorge, sondern darum was es für die Schule braucht um auskunftsberechtigt zu sein. Und in diesem Zusammenhang ist die gemeinsame Obsorge nicht von Relevanz.

    Und in allen anderen Bereichen, wie z.B. Krankheit und Unfälle, hat ein Obsorgeberechtigter für sein Kind nicht mehr oder weniger Sorgen als zwei Obsorgeberechtigte auch.
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Richtig.
    Und mit Bestätigung der Mutter braucht es noch nicht einmal den gemeinsamen Haushalt.
    Eine AE, die am Elternsprechtag evtl. verhindert ist und eine gute Freundin schickt und schriftlich bestätigt, dass diese auskunftsberechtigt ist, wird die notwendige Auskunft über die Freundin bekommen.
    Wobei ich es ganz so sehe wie du auch, dass es hier Grenzen gibt und manche Inhalte nur den Obsorgeberechtigten vorbehalten bleiben sollten.

    In der Regel ist es von Vorteil, wenn man die Schule so umfassend wie möglich in die Familiensituation einbindet. Ich habe von anfang an klar gemacht, dass der Vater keine Obsorge hat, aber jederzeit Auskunft erhalten kann, auch wenn er ohne meinem Wissen nachfragen sollte. Und ebenso habe ich klar gemacht, dass mein LG/jetzt Mann ebenfalls auskunftsberechtigt ist - aber er ist ohnehin bei allen Elternabenden dabei bzw. vertritt mich, wenn ich aufgrund von Dienstreisen verhindert bin.
    Für die Schule war dies nie ein Problem, da sie wissen, dass dies im meinem Interesse = Obsorgeberechtigung ist. Und sie wissen auch, dass ich sie informieren würde, wenn sich an den Verhältnissen etwas ändern würde.

    Und im Umkehrschluss unterschreibe ich Entschuldigungen bzw. gebe telefonisch das OK, dass Großkind die Schule vorzeitig verlassen kann, obwohl ich für sie keine Obsorge habe. Ex hat von anfang an klar gemacht, dass ich betreffend Auskunftsberechtigung und Mitteilungen alle Rechte habe.
     
  7. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Meine Mutter hat mir einmal (1980er- oder gar Ende 1970er-Jahre) erzählt, dass sie beim Elternsprechtag die erwachsene Schwester eines Schulkollegen getroffen hat. Damals war das offenbar noch nicht so ein Problem. Ich weiß nicht einmal, ob die Schwester überhaupt noch im gemeinsamen Haushalt gewohnt hat, weil sie eigentlich in einer anderen Stadt studiert hat. (In dem Fall kann man natürlich den Elternwohnsitz als Hauptwohnsitz behalten.)
     

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