1. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Ich weiß, ist bei uns genauso. Wir sind auch nicht verheiratet (haben aber die gemeinsame Obsorge), und es hat uns auch noch niemand danach gefragt (hatten auch schon mal einen Krankenhausaufenthalt). Es nehmen einfach alle an, dass wir verheiratet sind bzw. die gemeinsame Obsorge haben....
    Aber (bei der Geburt) ledige Mütter haben nun mal zunächst die alleinige Obsorge (bis man etwas anderes beantragt) - egal, ob die Vaterschaft anerkannt wird oder nicht. Das sind zwei Paar Schuhe...
     
  2. inwe77

    inwe77 Teilnehmer/in

    Dann war das - "nett" ausgedrückt - Good Will der Ärzte, dürfen hätten sie nämlich nicht (aber ok, man kann jetzt nicht von jedem Arzt verlangen, dass er den Legitimationsnachweis quasi checkt bevor er Auskunft gibt).

    Aber warum geht man von solchen Sachen aus? Warum erkundigt man sich nicht? Über die (hoffentlich Nicht-)Benützung eines Lauflernwagerls zb erkundige ich mich ja auch? Und für den Fall, dass mit MIR als ledige Mama etwas sein sollte, würde ich auch gern wissen, wie es danach aussieht - diese Verantwortung hab ich nämlich, wenn ich ein Kind bekomme.
     
  3. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Du solltest Dir aber wirklich Gedanken machen, wie Du das in Zukunft haben willst: Willst Du weiter die alleinige Obsorge? Problematisch könnte das werden, wenn DU krank (z.B. ohne Bewusstsein) bist, und Dein LG etwas für die Kinder entscheiden/unterschreiben muss. Oder wenn Deine Kinder einen Unfall haben sollten und nur Dein LG da ist, um mit ihnen ins KH zu fahren...

    Wenn Ihr die gemeinsame Obsorge beantragt, habt Ihr diese Probleme nicht. Im Falle einer Trennung aber hättet Ihr weiterhin die gemeinsame Obsorge und müsstet wichtige Dinge (z.B. Schulwahl) gemeinsam entscheiden (was für manche Paare ja nicht so einfach ist während/nach einer Trennung).
     
  4. jador

    jador zufrieden!

    Ja, für mich ist es unlogisch. Aber ich bin auch nie in der Situation gewesen u es wird bestimmt Fälle geben, wo diese Vorgehensweise sinnvoll ist.

    das ist sicher ein strittiges Thema u gehört jetzt nicht unbedingt hier her, aber da es mich eben nicht betrifft, wusste ich es auch nicht.
     
  5. mami2303

    mami2303 Teilnehmer/in

    ganz klar möchte ich eine gemeinsame obsorge, wird so bald wie möglich beantragt.
     
  6. LaLiLeLa

    LaLiLeLa Glücklich ;-)

    Hello,

    Bei uns reichte eine Vollmacht von mir das auch er unterschreiben/abholen/mitbestimmen/entscheiden 'darf'.

    Lg DanY
     
  7. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Dann hast Du zwar für die Schule die "gemeinsame Obsorge", aber für alle anderen Bereiche (Krankheit, Unfall), die viel wichtiger sein können, hast wieder nur Du das alleinige Entscheidungsrecht!
     
  8. simplify

    PLUS + VIP

    Mit der Gesetzesnovelle, die jetzt gerade ansteht, wird die rechtliche Situation wieder ein Stückchen an die - wie man an diesem Thread sieht - heute oft gelebte Realität angepasst.

    Aber was ganz offensichtlich irgendwie in Vergessenheit geraten ist - es gibt ein Rechtsinstitut, das das Konzept "Wir sind ein Paar, haben Kinder und wollen zusammenbleiben" umfassend regelt, in jeder Hinsicht, und das heißt Ehe. Wenn ihr Kinder habt und zusammensein und bleiben möchtet, heiratet einfach, dann ist alles geregelt, was die Rechte und Pflichten den Kindern gegenüber betrifft, was die gegenseitige Fürsorge betrifft, was die gemeinsam angeschafften Sachen wie Wohung etc, die Pensionsansprüche usw. betrifft. Ich bin immer wieder damit konfrontiert, dass Leute total erstaunt sind, wenn eine LG auseinandergeht und sie dann in so manchen Dingen ohne Rechte dastehen - naja, wozu soll sonst das Heiraten gut sein - da geht es nicht ums weisse Kleidl (wie auch nicht bei der Erstkommunion, wie mir aus aktuellem Anlass hier einfällt ;))
     
    simplify, 12. Oktober 2012
    , Zuletzt bearbeitet: 12. Oktober 2012
    lavie und DaisyD gefällt das. 2 Likes
    #48
  9. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Meiner war auch schon mit der Oma beim Kinderarzt. Und in einer Schule, die das Kind besuchen sollte (wurde aber nichts draus), konnte man angeben, von wem das Kind geholt werden darf (wie beim Kindergarten) und wem sie Auskunft erteilen dürfen. Unterschriften leisten dürfen natürlich nur die Obsorgeberechtigten = Eltern. Gewundert hat mich aber (ich war noch beim Elternabend dabei), dass eine (eher junge) Oma Elternvertreter-Stellvertreterin wurde.

    Nach einer Heiratsurkunde hat mich (außer beim Beantragen des Reisepasses, glaube ich) noch nie jemand gefragt, obwohl ich anders heiße als Mann und Kind.
     
  10. flip210475

    flip210475 Teilnehmer/in

    Beim JA sicher net, wenn sich die nicht mal selber auskennen, das JA hat mit der Obsorge schon gar nichts am Hut.
     
  11. Milchreis

    Milchreis temporärer Größenwahn
    VIP

    Weil die Sache mit der selbstverständlichen, gelebten Obsorge ganz schnell im Falle einer strittigen Trennung ändern kann.
    Und gibt die Lehrerin dem offiziell nicht obsorgeberechtigten Elternteil Auskunft, verstößt gegen die Verschwiegenheitspflicht gegenüber Dritter und schon ist großes Kino angesagt.

    Die Schule möchte den Obsorgebescheid. Diesen beantragt man bei Gericht, ist eine unkomplizierte Formalangelegenheit. Wenn ihr das bislang noch nicht gemacht habt, dann ist es eh höchste Zeit dafür. Denn wenn dir etwas zustößt, dann hat es dein LG nicht leicht.
     
  12. inkale

    inkale Gast

    So ist es.


    In den Schulen unserer Kinder hat es bis jetzt jeweils ohne schriftlicher Erklärung gereicht.
    Sowohl Ex, mein Mann als auch ich bekommen jederzeit Auskunft, unterschreiben Mitteilungen und SA obwohl wir keine Obsorge haben.

    Wenn die Schule jedoch darauf besteht, ist die schriftliche Erklärung des Obsorgeberechtigten ausreichend und die Schule muss das auch akzeptieren.
    Es braucht hierfür definitiv keine gemeinsame Obsorge, gemeinsamen Haushalt oder gar Heirat.
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Ich finde es schon allerherzigst, wie man hier Panikmache betreibt.
     
  14. Artemis

    Artemis Göttin der Jagd

    Dann stellt sich für mich die Frage, warum man mit einem Menschen zusammen geht und Kinder bekommt, wenn man schon für den Fall der Trennung spekulierend vorbaut. :confused:

    Mitentscheiden, abholen, was sollte das Problem sein, wenn EIN VATER das tut?

    Und vor allem entspricht es nicht den Tatsachen, dass die gemeinsame Obsorge automatisch bessere "Chancen" einräumt, das "Kind zu bekommen" (wobei mir diese Formulierung alleine ein Rätsel ist). Und woran du mit einer Heirat in diesen von dir erwähnten Punkten "besser dran bist" als mit gemeinsamer Obsorge, entzieht sich mir auch.
     
  15. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Mein LG ist aber auch nach einer Trennung noch immer der Vater meiner Töchter, also seh ich da kein Problem drin bzw. macht es bei Besuchen sogar Sinn, wenn er gewisse Dinge auch entscheiden kann. :)
     
  16. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Als verantwortungsvoller Erwachsener macht man sich über Dinge wie "Was ist mit meinen Kindern, wenn... (z.B. mir was passiert, ihnen was passiert und nur LG ist daheim, ...)" einfach Gedanken. Genauso wie man ein Testament macht.
     
  17. inkale

    inkale Gast

    Keine Frage.

    Aber auch als verantwortungsvoller Mensch ist eine gemeinsame Obsorge nicht von Notwendigkeit um vorzusorgen.
     
  18. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Richtig. Aber die TE wusste ja nicht einmal über ihre rechtliche Situation Bescheid. Und da ist es mMn keine Panikmache, wenn man mal aufklärt, dass ihr LG in der Schule, im Krankheitsfall eigentlich nichts zu melden hat.
     
  19. inkale

    inkale Gast

    Es tut mir leid - aber das ist Schwachsinn was du schreibst.
    Die Schule hat es zu akzeptieren, wenn sie die schriftliche Bestätigung des Obsorgeberechtigten = Mutter vorliegen haben.

    Wenn die Mutter schriftlich bestätigt, dass der LG auskunftsberechtigt ist, Mitteilungen unterschreiben kann, dann reicht das. Und dazu muss der LG nicht mal der Vater sein.
    Ich könnte selbst meiner Nachbarin so eine Vollmacht ausstellen, wenn ich das wünsche. Das ist das Recht eines jeden Obsorgeberechtigten.
     
  20. reiruk

    reiruk Aktive/r Teilnehmer/in

    Bitte lies doch erst, was ich geschrieben habe, bevor Du von Schwachsinn redest!

    Klar akzeptiert die Schule das, das habe ich nämlich nie bestritten! Ich habe nur darauf aufmerksam gemacht, dass man mit einer Vollmacht für die Schule dann zwar diesen Bereich geregelt hat, dass man aber nicht darauf vergessen sollte, dass es noch andere Bereiche gibt, wo es wichtig sein könnte, dass nicht nur die Mutter erziehungsberechtigt (=entscheidungsberechtigt) ist. Aber sicher könnte man auch das anders regeln als mit der gemeinsamen Obsorge. Nur hat man mit dieser einfach alles abgedeckt und muss sich nicht für jeden Fall extra was überlegen.
     
    reiruk, 14. Oktober 2012
    , Zuletzt bearbeitet: 14. Oktober 2012
    #60

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