1. Birgit1980

    Birgit1980 Teilnehmer/in

    Kann mir jemand helfen, wir möchten das einkommensabh. Kinderbetreuungsgeld beanspruchen ich möchte aber 2Jahre zu Hause sein. Mein Mann möchte aber auch zumindest zwei Monate in Karenz gehen, dies ginge aber nur nach 12 Monaten. Ich kann nicht für 2 Monate arbeiten gehen und dann wieder 10 Monate daheim sein.

    Gibt es eine Möglichkeit, hat so einen Fall jemand?

    Ginge zb. den Familienzeitbonus zu nehmen gleich nach der Geburt und dann ein Monat Karenz gegen Ende des ersten Jahres , da man sich ja 31 Tage überschneiden darf? Allerdings weiß ich nicht ob er dann Karenzgeld bekommt?

    Wäre für eine Hilfe dankbar hab schon alle durch AK, GKK ...
     
  2. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Einen Monat könnt ihr euch überscheiden, das ist legal. Vielleicht könntest du im zweiten Monat Urlaub aufbrauchen?
    Ich hab genau dieselbe Frage mal an eine AK-Juristin gerichtet. Das war leider die einzige Möglichkeit, die mir genannt wurde.
     
  3. Toffie

    Toffie Teilnehmer/in

    Auch ich habe diese Info von der AK Wien und Burgenland bekommen.

    Wir werden es so machen, dass ich 12 Monate eaKBG beziehe,dann einen Mutterschaftsaustritt mache,sprich kündige, damit mein Mann das 13. und 14. Monat in Karenz gehen kann. Ich bin in der Zeit arbeitslos. Mein AG würde mich auch nicht für 2 Monate einstellen und danach weitere 10 Monate in Karenz gehen lassen.
     
  4. Bebicat

    VIP

    Vorab, ich habe mir das neue Gesetz noch nicht vollständig zu Gemüte geführt, eventuell gab es hier kleinere Änderungen, aber einige Fragen kann ich dir beantworten.

    Karenz muss immer mindestens 2 Monate betragen, dein Partner kann also nicht nur für 1 Monat daheim bleiben. Einen Monat davon dürft ich euch überschneiden, den anderen Monat musst du arbeiten gehen. Das ist Gesetz, das sieht das Arbeitsrecht so vor. Alternativ kannst du Urlaub nehmen (wenn du noch so viel hast) oder deine Firma um Freistellung ersuchen (habe ich zB bei meiner Firma angefragt, macht sie aber aus Prinzip nicht). Ums Arbeiten kommst du also leider nicht herum.

    Dein Partner kann seine Karenz zB auch erst zum Ende des 2. Lebensjahres nehmen und du gehst einfach etwas früher wieder arbeiten. Allerdings erhält er dann kein Karenzgeld, das gibts ja nur maximal 14 Monate (12 + 2).
     
  5. Bebicat

    VIP


    Verlierst du da nicht den Anspruch auf Elternteilzeit?

    Und bezüglich, "mein AG würde das nicht machen". Der Arbeitgeber MUSS das machen, da könnt ihr drauf bestehen. Wie das Verhältnis dann ist, ist eine andere Frage, aber das Recht kann er euch nicht nehmen.
     
  6. Toffie

    Toffie Teilnehmer/in

    Das Verhältnis ist jetzt schon total zum Vergessen und ich will nicht zur Firma zurück. Auch nicht in Elternteilzeit, auf die ich sowieso noch keinen Anspruch hätte.

    Aber es ist kein MUSS, dass einer arbeiten geht während der andere in Karenz ist, oder? Zumindest habe ich es so verstanden. Es dürfen nur nicht beide gleichzeitig bei beiden Arbeitgebern karenziert sein. Wenn also A in Karenz ist, muss B währenddessen arbeiten oder eben arbeitslos sein. Richtig?

    Birgit, ich würde auch schauen, die Zeit mit Urlaub zu überbrücken oder so.
     
  7. Bebicat

    VIP

    Ok, wenn du nicht mehr zurück willst ist es etwas anderes. Ansonsten wäre ich vorsichtig mit dem Austritt, man verliert ja alle Rechte.

    Arbeitslos darfst du natürlich sein, wenn du selbstständig bist kannst du auch daheim bleiben. Nur wenn beide unselbstständig erwerbstätig sind darf nur einer in Karenz sein. Der andere muss arbeiten oder sich eine Sonderlösung mit seinem Arbeitgeber vereinbaren. Ich hoffe das stimmt so, habe mich damals auch recht lang mit AK, Ministerium, meinem und GGs Arbeitgeber beschäftigt und da kam nichts anderes dabei raus.
     
  8. Toffie

    Toffie Teilnehmer/in

    Ganz schön kompliziert das alles, finde ich:D

    Stimmt, man verliert alle Rechte, aber die brauche ich in diesem Fall eh nicht mehr. Beim AMS bin ich dann halt gesperrt, nehme ich mal an, aber ich dort melde ich mich vorerst nicht, weil ich mich das 13. und 14. Monat sowieso bei meinem Mann mitversichern lassen kann wenn er eaKBG bezieht und für danach habe ich zu 99% eine neue Arbeitsstelle:)

    In Birgits Fall: Vielleicht könntest du auch, für diese 2 Monate, unbezahlten Urlaub mit deinem AG vereinbaren? (falls du nicht mehr soviel regulären Urlaub übrig hast)

    Wenn man sich nämlich 1 Monat teilt und gemeinsam zuhause bleibt, verringert sich doch das eaKBG um 1 Monat oder? Bitte sofort schreien wenn ich hier Blödsinn verzapfe!
     
  9. Birgit1980

    Birgit1980 Teilnehmer/in

    Und wenn wir uns ein Monat überschneiden wie sieht es dann mit der Krankenversicherung aus?
     
  10. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Beide sind normal weiterversichert über ihre bisherige Versicherung.
     
  11. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Das stimmt so nicht ganz.

    Man muss grundsätzlich unterscheiden zwischen Zeiten des Kinderbetreuungsgeldbezugs und der Karenz.

    Während des Bezugs des Kinderbetreuungsgelds ist man über die Krankenkasse versichert, die das auszahlt.

    Während der Karenz (ohne Bezug) kann man sich unter gewissen Umständen beim Partner kostenlos mitversichern lassen, ansonsten ist man in der Karenz (ohne Bezug) nicht versichert!

    Jetzt sind ja die Zeiten von Karenz und Bezug völlig unabhängig.

    Wenn man sich nur karenzmäßig überschneidet, aber nicht bezugsmäßig (das geht problemlos - man muss nur wegen Zuverdienst aufpassen, aber es zählen nur Monate, wo man wirklich alle Tage bezogen hat als Bezugsmonate, Rumpfmonate werden nicht beachtet!) - dann muss man schon aufpassen, wer jetzt wann und wo versichert ist und wie man sich da ev. in dem einen Monat Karenzüberschneidung versichert - also wer jetzt auch einen Bezug (Gehalt oder Kindergeld) hat!

    Man kann sowohl beim Kinderbetreuungsgeldbezug ein Monat überschneiden als auch bei der Karenz.
    Aber die Zeiten müssen nicht übereinstimmen - und dann muss man halt wegen Versicherung schon aufpassen!
     
  12. Arica

    Arica Teilnehmer/in

    Ich bin davon ausgegangen, dass sich der KBG-Bezug deckt!

    Aber danke für die Erläuterungen! ;)
     
  13. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Bebicat, bitte verwende nicht den alten Begriff Karenzgeld. Das ist total verwirrend, weil wie gesagt Karenz und Kinderbetreuungsgeld unabhängig voneinander sind.

    Bekommt man eigentlich Arbeitslosengeld nach Selbstkündigung, wenn der andere Partner gerade Kinderbetreuungsgeld bezieht?
     
  14. owei

    owei Teilnehmer/in

    Nach einer Kündigung durch den Arbeitnehmer gibt es eine Sperrfrist (1 Monat??) in der es kein Arbeitslosengeld gibt, danach sollte einem das Arbeitslosengeld zustehen, unabhängig davon, ob der Partner KBG bezieht oder nicht.
    So habe ichs zumindest in Erinnerung.
     
  15. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Nach der Sperrfrist prinzipiell ja - aber Achtung: Man muss auch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - d.h. man kann in Schulungen geschickt werden und muss sich aktiv bewerben etc.
     
  16. Gluecksfussi

    Gluecksfussi Aktive/r Teilnehmer/in

    Versteht sich, das ist immer Bedingung fürs Arbeitlosengeld. Kinderbetreuung macht ja der andere.
     
  17. ulrike13

    ulrike13 Teilnehmer/in

    ich hab meinen urlaub aufgebraucht und dann noch unbezahlten urlaub genommen. chef war sofort einverstanden, die alternative wäre gewesen, mich für 3 monate einstellen zu müssen...
    dann beim partner mitversichert und mit dem 2.geburtstag wieder ins arbeitsleben gestartet.
    war alles recht problemlos...
     

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