1. theater

    VIP

    Vielleicht kennt sich hier jemand im Wohnrecht genauer aus?

    Es geht um eine "Genossenschaftswohnung", Erstbezug 2014. Heute kam eine neue Vorschreibung, gültig ab 1.7.17 mit einem neu festgesetzten "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag", erhöht von € 0,25 auf € 0,50 pro m².

    Bisher war es meines Wissens so, dass eine Erhöhung nur mit Begründung und mit Gültigkeit ab dem übernächsten Monat vorgesehen war, ist das nun seit 2016 anders?
    Da wurde ja der EVB neu geregelt, eben mit max. € 0,50/m² für die ersten fünf Jahre und nachfolgender linearer Erhöhung und Indexanpassung alle zwei Jahre.

    Würde mich freuen, wenn jemand weiß, ob eine Erhöhung innerhalb der ersten fünf Jahre nach wie vor einer Frist unterliegt oder ob einfach ohne Kommentar ein neu festgelegter Betrag in die Aufstellung eingesetzt und binnen drei Wochen eingehoben werden darf.
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Meines Wissens nach hätte die Genossenschaft schon ab 1.7.2016 € 0,50/m2 in Rechnung stellen dürfen.

    Ab einem Gebäudealter von 5 Jahren kann der EV-Beitrag um 6 Cent pro Kalenderjahr steigen, bis zur derzeitigen Maximalhöhe von € 2,00/m2.

    Eigentlich hättest du mit der BK-Abrechnung auch die Information erhalten sollen wofür der EV-Beitrag bisher verwendet wurde und welcher Saldo sich daraus ergibt.
    Rein zur Info! Nachzahlungen sind vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und Rückzahlungen an die Mieter erst nach 20 Jahren.

    Anschauen würde ich mir die Abrechnung aber dennoch, und gegebenenfalls auch beeinspruchen wenn hier Aufwendungen abgerechnet werden die eigentlich aus dem Instandhaltungsfonds zu bezahlen gewesen wären.
     
  3. theater

    VIP

    Danke für die Antwort. Also muss man nicht mehr wie früher nach der alten Regelung die Erhöhung vorankündigen? Dass früher oder später auf den Maximalwert erhöht wird und dann die laufende Steigerung inkl. Indexanpassung durchgeführt wird, hab ich eh vermutet. Es ging mir nur eben darum, ob / wann / wie der Übergang geregelt ist.

    Saldo ist ausgewiesen.
    Die einzelnen Posten sind aber nur grob mit Schlosser/Maler/Elektriker benannt. Keine Ahnung, ob das hier richtig verwendet worden ist oder nicht... Instandhaltungsfonds hab ich nicht separat gesehen, da steht nur die Vorsteuer für Instandhaltung der WEG innerhalb der Ausgaben der EV-Beiträge. Leider bin ich in diesen Belangen absolut unerfahren. :(
    Und deutlich höhere Beträge für Schlosser/Maler/Elektriker sind unter den Ausgaben der Rücklagen der WEG angeführt.
     

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