1. Auf was muss man bei einer Wohnungsmiete achten? Gibt es Stolpersteine, Fallen?

    Habe noch nie eine Wohnung gemietet. Großtocher möchte morgen den Mietvertrag unterschreiben. Dort steht: Dass man verpflichtet ist, wenn Betriebskostenrückstände bei der nächsten Abrechnung berechnet werden, diese auch zu bezahlen obwohl man nicht den ganzen Abrechungszeitraum dort in Miete war. Sprich, man zahlt dann die Nachzahlung bei den Heitzkosten die der Vormieter verursacht hat.

    Außerdem müssen wir unterschreiben, dass wir für alle Rückstände aufkommen müssen, die meine Tochter nicht begleicht.

    Bin etwas überfordert. Hoffe auf Ratschläge!
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Das ist korrekt wenn es sich nur um die Nachzahlung für 2016 handelt. Die hat tatsächlich der Nachmieter zu tragen, allerdings lukriert er auch eine eventuelle Gutschrift.

    Falle: Wenn der Vormieter seine Teilzahlungen nicht angepasst hat (dem Verbrauch entsprechend erhöht hat), dann muss eine Haftung für diesen Betrag im MV dezidiert ausgeschlossen werden.
    Erkundigt euch beim Vermieter ob bisher alles ordnungsgemäß bezahlt wurde oder ob noch Rückstände bestehen.
    Am besten per Mail, dann hat man alles schriftlich.



    Ich habe so eine Haftung auch einmal übernommen als Großtochter Vollzeitstudentin war und nur dazuverdient hat.
    Der Vermieter will sich halt auch absichern.

    Seit sie über ein geregeltes Einkommen verfügt haben ihre Einkommensnachweise ausgereicht um in den Genuss einer Wohnung zu kommen.
     
  3. stefan000

    stefan000 Teilnehmer/in

    Damit ist gemeint dass die aktuelle Betriebskostenabrechnung mit Stichtag des Einzuges auf den Neumieter übergeht. Dieses Risiko hast du auch bei Genossenschaftswohnungen.

    Bei mir ist es so dass die Betriebskosten im Mai für das vergangenene Jahr abgerechnet werden und im August fällig werden. Ich hab für dieses Jahr ein Guthaben von ~300 Euro bekommen, ziehe aber Ende Juni aus - dh der Nachmieter freut sich. Hätte ich eine Nachzahlung angehäuft hätte die der Nachmieter übernehmen müssen.
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Betriebskosten ja:

    https://mietervereinigung.at/787/Betriebskosten

    Heizkosten/Strom nein:

    Wie ist der Mieterwechsel im HeizKG ABGB geregelt?

    Anders ist es im Heizkostenabrechnungsgesetz sowie im ABGB geregelt. Hier tragen Sie als Mieter nur die Kosten, die Sie selbst verursacht haben. Kommt es daher innerhalb eines Betriebskostenabrechnungsjahres zu einem Mieterwechsel, so ist die Jahresabrechnung zu teilen.
    Als alter Mieter zahlen Sie dann für Ihren Mietzeitraum, als neuer Mieter für den anschließenden. Gab es dazwischen einen Leerstand, muss der Vermieter diese Kosten tragen.

    https://mietervereinigung.at/874/

    -Fleur-
     
  5. Vielen Dank für eure Antworten!
     

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