1. Babsi79

    Babsi79 Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,

    ich wollte mal fragen, ob es hier jemanden gibt, der in der gleichen Situation wie ich ist bzw. mir weiterhelfen kann.

    Ich bin 35 Stunden in einem Büro beschäftigt und bei der BGKK krankenversichert.
    Auch bin ich selbständig gemeldet und muss somit auch bei der SVA einbezahlen.

    Meine Frauenärztin ist keine Vertragsärztin, also privat, und ich möchte gerne Kosten für die Untersuchungen rückerstattet haben. Nur welche Versicherung ist da "besser"?

    Was habt ihr für Erfahrungen gemacht mit Kostenerstattungen bei den beiden Versicherungsanstalten?
    Soll ich meine Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen lieber bei der BGKK oder bei der SVA einreichen?
    Ist die Höhe der Rückerstattung bei beiden gleich?

    Und wie ist das mit dem Wochengeld? Ich habe vor, dieses bei der BGKK zu beantragen, da ich bei der Anstellung im Büro als Arbeitnehmerin mehr verdiene als über meine Selbständigkeit.
    Muss ich dann auch alle Untersuchungen über die BGKK abrechnen oder ist das denen egal, wenn ich nur Wochengeld beantrage und die anderen Rechnungen über die SVA zB mache?
    Habe gehört, dass es bei der BGKK manchmal lange Verzögerungen gibt.

    Ich hoffe, jemand kann mir da weiterhelfen.

    Vielen Dank liebe Grüße,
    Babsi (9.SSW)
     
  2. Babsi79

    Babsi79 Teilnehmer/in

    Schade, kann mir wohl keiner weiter helfen.

    Kann mir zumindest jemand von Erfahrungen berichten, der noch bei einem privaten Frauenarzt ist, wie das mit dem Rückzahlen funktioniert hat und wo halt krankenversichert?

    Vielen Dank LG,
    Babsi
     
  3. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Also ich bin bei der NÖGKK versichert, die Honorarnoten reiche ich in Kopie ein, binnen ca. 2 Wochen bekomme ich einen Brief von der KK mit dem Erstattungsbetrag und ein oder zwei Tage später habe ich das Geld am Konto. Einzig bei einem MRT (das ich lange vor der Schwangerschaft hatte) hat es enorme Verzögerungen gegeben. Die Erstattungsbeträge sind bei jeder KK und auch je nachdem, was der Arzt auf die HN schreibt unterschiedlich, da wird dir hier wahrscheinlich niemand etwas Genaues sagen können.

    Wochengeld würde ich bei beiden beantragen und ich denke, du bekommst von der BGKK den Anteil fürs Angestelltenverhältnis und von der SVA den Anteil für die Selbstständigkeit. Folgendes habe ich dazu nach einer 10 Sekunden-Google Suche gefunden: http://esv-sva.sozvers.at/portal27/...contentWindow?contentid=10007.713990&action=2

    Da würde ich auch den Steuerberater noch dazu befragen, wenn ich du wäre.
     
  4. Babsi79

    Babsi79 Teilnehmer/in

    Hey, danke dir!! Ich hab schon wie blöd gegoogelt. Aber diese Info hab ich ja noch nicht entdeckt. Mann ... :eek:
    Das ist natürlich schon eine sehr wichtige Info, dass man das Wochengeld bei beiden beantragen kann! Naja, immerhin zahl ich ja auch genug/doppelt ein ...
    Danke dir!

    LG
     

Diese Seite empfehlen