1. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Eine Bekannte hat Zwillinge von einer US-Leihmutter (die genauen Hintergründe kenne ich nicht) Die Kinder haben die Österreichiche und die US-Staatsbürgerschaft. Laut Auskunft der BVA steht ihr kein KBG zu, die Begründung weiß ich allerdings nicht. Kein Wochengeld ist klar, aber sie müssen doch Anspruch auf KBG ab Geburt haben, wem die Eltern österreichische Staatsbürger sind und sie alle vier in einem gemeinsamen Haushalt leben?

    Google hat mich nicht schlauer gemacht bzw spricht das, was ich finde, für einen Anspruch. Kennt sich jemand aus?
     
  2. Lottie

    Lottie Gast

    Mmmh . Es gibt da 2 Möglichkeiten, entweder wurde das Kind adoptiert oder (das geht nur in californien glaub ich) die Geburt war als Platzhalter durch die leihmutter und deine Freundin wurde direkt in die Geburtsurkunde eingetragen. US Staatsbürger sind automatisch alle, die in den US geboren wurden.

    Gstzl stehen bei Adoptiv (also Wahlkinder) - und Pflegekindern soweit ich weiß die gleichen Ansprüche wie bei leiblichen Kinder zu. Im letzten Fall (Freundin in geburtsurkunde) wäre es für die at Behörden gar nicht ersichtlich, dass sie nicht die leibliche Mutter ist.

    Fazit: ja, deine Freundin sollte alles ansprüche wie bei leiblichen kindern haben.

    Wenn es Probleme gibt hat das wohl eher mit den allgemeinen Voraussetzungen zu tun (lebensmittelpunkt, familienbeihilfe etc)


    https://www.gesundheit.gv.at/Portal...rbetreuungsgeld.html?cscontentid=10007.193516
     
    Lottie, 16. Oktober 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Oktober 2016
    #2
  3. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Wie gesagt, ich kenne die Hintergründe nicht. Ich frage, weil mich eine Bekannte der Bekannten gefragt hat. Wahrscheinlich einfach deshalb, weil ich in den letzten Jahren mit dem KBG zu tun hatte. Und jetzt interessiert es mich ;)

    Ich hab mir in der Zwischenzeit eh schon gedacht, dass das eigentlich gar kein Prblem sein dürfte. Evtl hat meine Bekanntw auch etwas falsch verstanden... Ich wußte aber nicht, wie es rechtlich ausschaut bei Leihmutterschaft - eben wer in der Geburtsurkunde steht. Wobei die ja auch dynamisch ist mittlerweile.
     
  4. Lottie

    Lottie Gast

    Zum Thema Leihmutter hatten wir neulich einen interessanten faden.

    Bei Leihmüttern aus Osteuropa und Asien gab es da in letzten Jahren sehr viel Rechtsunsicherheit und es gab tw massive Probleme die Kinder in die "Heimat" zu bringen.

    In den USA ist das alles tip top geregelt. Californien ist mW der einzige Ort wo eine Geburt als "Stellvertreter" möglich ist (dh direkter Eintrag der Mutter in die gbu). Ansonsten ist es iDR Adoption. Leihmutterschaft ist dort aber auch um ein vielfaches teurer....

    Bei Doppel -und fremdstaatsbürgerschaften schauen die österreichischen Behörden aber mittlerweile sehr genau ob alle Anforderungen erfüllt sind. Ich habe schon öfters gehört dass es da Probleme gibt !

    Leihmutter - Seite 3 - Parents.at | Das Elternforum
     
    Lottie, 16. Oktober 2016
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 16. Oktober 2016
    #4
  5. ianna

    ianna tatsächlich Zweifachmama

    Danke. Scheint alles geklärt zu sein. Ich war wohl zu voreilig ;)
     

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