1. Ramata

    Ramata Gast

    Hallo!

    Wir haben soeben unser Mietanbot vom Eigentümer bestätigt bekommen und somit ist es auch verbindlich und fix: wir ziehen am 1.6 um!
    Nun hatten wir bis jetzt nur Kontakt zur maklerin (der Wohnungseigentümer ist die dortige Hausverwaltung) und die möchte die Provision,Kaution und vergebührung fürs Finanzamt sofort auf ihr Konto überwiesen haben.
    Der eigentliche Mietvertrag ist aber noch gar nicht unterschrieben worden und ich dachte man zahlt das alles erst wenn beide Parteien den Mietvertrag unterschrieben haben?
    Mir ist schon klar das dass Mietanbot bereits bindend ist aber muss ich den Betrag vor dem unterzeichnen des mietvertrags bereits zahlen??

    Danke!!
     
  2. Eusebius

    VIP

    Der Immobilienmakler darf die Provision erst dann einfordern, wenn der von ihm vermittelte Mietvertrag auch wirklich rechtswirksam zustande gekommen ist. Das wird idR der unterschriebene Vertrag sein. Vor diesem Zeitpunkt hat er keinen Anspruch auf Vorschuss, Anzahlungen oder Ausbezahlung der Maklerprovision.

    Die Vertragsgebühr entsteht ebenfalls erst mit Unterzeichnung und ist vom Vermieter bis zum 15. Tag des übernächsten Monats (!) an das Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern abzuführen, also keine Eile.

    Mit der Kaution sollte der Makler ebenfalls nichts zu tun haben, oder verwaltet er die Wohnungen? Ich habe jedenfalls Gebühr und Kaution in bar bei Vertragsabschluss bezahlt.
     
  3. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    nachdem man die Kaution auch mit einem Sparbuch übergeben kann, würde ich dem Makler sagen, dass du sie auf ein Sparbuch legst und ihr gerne einen Scan zuschickst wenn du das getan hast (nachdem du eh ein PW vereinbaren mußt heute, kann sie damit dann eigentlich nichts machen). die AK rät das man als Vermieter keinen Schlüssel übergibt wenn man nicht die Kaution hat aber die Schlüsselübergabe erfolgt eh erst mit oder Nach Mietvertragsunterzeichnung


    übrigens herzlichen Glückwunsch zu neuen Wohnung!
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Vorsicht - viele Makler formulieren ihren Vermittlungsvertrag (und Mietanbotannahme) so, dass ihre Leistung dann erbracht ist, wenn sie zwei Interessenten zusammengebracht haben. Das setzt nicht voraus, dass ein Miet-/Kaufvertrag auch unterschrieben werden muss (weil er z.B. auch aus Gründen scheitern könnte, die nicht am Makler liegen).

    Wir haben erst vor kurzem das Haus meiner Mutter verkauft und es war äußerst mühsam die Anbotsunterzeichungen so umzuformulieren, damit klar ist dass die Annahme erst mit Vertragsunterzeichung wirksam wird.

    @Ares - solange der Mietvertrag nicht unterzeichnet ist, würde ich kein Geld überweisen.
    Was sagt denn euer Mietanbot diesbezüglich? Sofern dort nicht festgehalten ist, dass das Mietanbot hinfällig wird, wenn innerhalb einer definierten Zeit kein Geld überwiesen wird, hast du kein Risiko, wenn du mit der Überweisung bis zum Mietvertrag zuwartest.
     
  5. Eusebius

    VIP

    Das reicht regelmäßig nicht aus. Gemäß § 6 Abs 1 MaklerG ist der Auftraggeber eines Maklers zur Zahlung einer Provision (nur) für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft ... zustande kommt. Gem. Abs 2 MaklerG [begründet] die "bloße Namhaftmachung des Dritten ... keinen Provisionsanspruch".

    Und § 7 lautet: "(1) Der Anspruch auf Provision entsteht mit der Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäfts. Der Makler hat keinen Anspruch auf einen Vorschuss."

    Da sind wir uns einig ...
     
  6. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Nur Bares ist Wahres.

    Ich hab das immer so gehandhabt, dass bei Vertragsunterzeichnung sowohl die Kaution als auch die Vertragsgebühr und (bei Bedarf) die Maklergebühr in Bar mitzubringen war und sofort Zahlungsbestätigungen ausgestellt wurden.
    Manche Verwaltungen verweigern das allerdings mit Hinblick auf die Registrierkasse, keine Ahnung ob zu Recht oder Unrecht...
     
  7. Ramata

    Ramata Gast

    Beim konsumentenschutz heute nachgefragt und ja, sie darf die Provision nach dem Zustandekommen des mietanbots verlangen. Üblich ist es allerdings erst nach mietvertragsunterzeichnung, allerdings ist das mietanbot eigentlich bereits der gültige Vertrag.
    Die Kaution sollte ich aber eigentlich direkt dem Eigentümer überweisen und nicht der maklerin, da muss ich noch nachfragen warum sie das haben möchte...

    Die Wohnung hat übrigens keine Küche, daher meinte die maklerin das ich 500€ gutgeschrieben kriege weil das gesetzlich so festgelegt ist. Es steht allerdings nicht im mietanbot dabei, soll ich auf eine schriftliche Bestätigung bestehen oder ist das wirklich per Gesetz definiert und somit Pflicht?

    Danke!
     
  8. Eusebius

    VIP

    Nicht nur "üblich", sondern mE auch nicht anders zulässig.

    Eigentlich nicht. Ein Vertrag, ganz allgemein, ist eine übereinstimmende Willenseinigung mit Rechtsfolgewillen. Das kann natürlich ein Angebot und seine Annahme sein, uU auch ganz formlos, aber gerade im Wohnbereich gehen alle Vertragsparteien eigentlich regelmäßig von einem schriftlichen Vertrag aus bzw. ist deren Wille auf die Errichtung eines solchen gerichtet, so dass ein abweichender Rechtsfolgewille nicht besteht: wenn man unbedingt vom Vorliegen eines Vertrags ausgehen muss, dann handelt es sich bestenfalls um einen Vorvertrag. Details bleiben dem abzuschließenden schriftlichen Vertrag vorbehalten.

    Unbedingt alles schriftlich festhalten.
     
  9. Ramata

    Ramata Gast

    Nochmal mit maklerin telefoniert: ich kann die 500€ von der Kaution bereits abziehen und soll halt den Restbetrag überweisen. Sie überweist es dann weiter an die Hausverwaltung und diese an die Kirche (Haus gehört kirche)
    Ich soll aber allerdings unbedingt vorher überweisen weil sonst der Mietvertrag nicht unterschrieben werden kann.
    Hmmh, muss sicherheitshalber nochmal konsumentenschutz anrufen...
     
  10. Pampi

    Pampi Aktive/r Teilnehmer/in

    Das klingt aber ziemlich seltsam, genauer gesagt sogar unseriös.

    Zuerst Mietvertrag bekommen und unterschreiben, dann Gebühren und Kautionen bezahlen, dann Wohnungsschlüssel erhalten, würde ich erwarten.

    Und alles was mündlich vereinbart wurde, in den Mietvertrag schreiben lassen. Sonst kann sich später niemand mehr "genau daran erinnern".
     
  11. inkale

    inkale Gast

    Ah, erst jetzt gelesen.

    Manche Makler sind gefinkelt und formulieren das Kaufanbot bzw. Kaufbotannahme so, dass drinnen steht dass die Rechtswirksamkeit des vermittelten Geschäftes mit der Angebotslegung bzw. dessen Annahme zustande kommt.
    Wir haben Stunden damit verbracht dem Makler diese Formulierungen aus den entsprechenden Dokumenten zu streichen.
     
  12. inkale

    inkale Gast

    Nachtrag:
    Im vorherigen Beitrag von mir habe ich offensichtlich ohnehin nur wiederholt was ich vorher auch schon geschrieben habe :eek:.

    Du hast schon recht; der Makler dürfte das so gar nicht formulieren bzw. könnte er es so nicht durchsetzen. Trotzdem unterschreibt sich so eine Forderung nicht leicht, insbesondere dann wenn eben noch kein Miet-/Kaufvertrag zustande gekommen ist und man auf weiteren Leistungen zählt. Da ist es schon angenehmer, wenn das was nicht zutreffend ist, erst gar nicht in der Vereinbarung steht.
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Ich würde vermuten, dass der Makler dir hier unbegründet Druck macht. (Mietet ihr von privat?)
    Der Mietvertrag wird mit dem Vermieter aufgesetzt. Dem wird es egal sein, ob du dem Makler bezahlt hast oder nicht, dem ist nur wichtig, dass der Vertrag zustande kommt.

    Die Willenserklärung zum Vertrag habt ihr ohnehin schon durch das Anbot abgegeben und der Vermieter ist durch die Annahme auch daran gebunden.

    Wie sieht den die Mietvertragsunterzeichnung aus?
    Ist da der Makler dabei?
    Eigentlich gibt es keinen Grund, warum er dabei sein müsste. Manche bieten es halt als "Serviceleistung" an, was in der Regel aber gar nichts bringt.

    Ich würde mir direkt mit dem Vermieter einen Termin zur Vertragsunterzeichnung ausmachen und fertig.
     

Diese Seite empfehlen