1. Ich hab letztes Jahr im Herbst ein Haus mit Garten gemietet. Im Mietvertrag wurde vereinbart das die Vermieter hier einen Anhänger im Nebengebäude stehen haben sowie Brennholz und dieses von Zeit zu Zeit holen.

    Nun ists aber so das sie teils 3x wöchentlich herkommen und mir anschaffen ich soll mein Auto wegstellen aus der Einfahrt weil sie reinmüssen. Oder ich bin am kochen und schau aus dem Fenster und auf einmal schneidet der Vermieter vorm Fenster die Rosen, oder sie spazieren im Garten herum und rufen dann an ich müsse dann und dann rasenmähen.

    Es sind aber nicht nur die Vermieter, nein, sie borgen den Anhänger anscheinend her und plötzlich stehen wildfremde Menschen in meinem gemieteten Garten. Die Kinder laufen draussen herum und mir ist nicht wohl dabei.

    Müssen sich die Vermieter nicht vorher ankündigen bevor sie kommen? Sprich um den Anhänger zu holen oder eben Holz usw?

    Ich möcht nichtimmer rausschauen und schauen ob schon wieder wer im Garten ist oder eine blödes Gefühl haben wegen der Kinder oder dem Auto in der Einfahrt.

    Ich fühl mich dabei nicht wohl.

    Hoffentlich weiß jemand von euch mehr bzw einen Rat. Den ich hab dazu noch nix gefunden. Anaonsten werde ich morgen mal bei der Ak anrufen.
     
  2. Maritina

    PLUS + VIP

    Das würde mir gewaltig gegen den Strich gehen...

    Leider kenne ich mich gesetzesmäßig diesebzüglich nicht aus. Würde mich aber morgen jedenfalls erkundigen
     
  3. Nairobi

    VIP

  4. Natriumhydro

    Natriumhydro Ätzend aber nicht giftig
    PLUS + VIP

    Es wäre eigentlich ganz einfach: Schriftlich ist festgehalten, Anhänger und Brennholz im Nebengebäude. Das kann abgeholt werden. In deinem Garten hat keiner rumzulaufen, etwas abzuschneiden oder sonst was.
    Nimmt dir einen Rechtsbeistand und lass den Vertrag gut prüfen, dann kannst du auf dein Recht pochen. Das geht garnicht, ich kann nicht vermieten und mich dann so benehmen, als wär ich immer noch da zu Hause.
    Fremde Leute haben sowieso garnix auf deinem gemieteten Grund verloren.
     
  5. sayuri82

    VIP

    Gegen das Abholen von Holz und Hänger wirst du nicht viel machen können! Das ist ja vertraglich festgehalten. Und wenn sie das täglich machen wollen, wirst du das aktzeptieren müssen.
    Ist das Nebengebäude mit vermietet?

    Alles andere geht überhaupt nicht, wir vermieten selbst, wohnen aber auch in dem Haus! Mir wäre noch nie eingefallen, zu kontrollieren wie die Blumen auf den Balkonen der Mieter aussehen und ihnen zu sagen wie sie sie pflegen sollen:eek: Das Mieter mal das Auto wegen Hänger und Holz (wir heizen ausschließlich damit, das Holz ist an unterschiedlichen Orten rund ums Haus gelagert) gelegentlich das Auto umparken müssen, kommt schon vor. Ist aber echt kein Problem!

    Ich würde ich ebenfalls die Dinge schriftlich festhalten die überhaupt nicht gehen und auch in einem Gespräch klar aussprechen. Wenn sie den Hänger verleihen wollen, müssen sie ihn eben selbst holen und an die leihende Person übergeben, aber nicht auf deinem gemieteten Grundstück.
     
  6. Alex3

    Alex3 überwiegend heiter
    VIP

    Rede mal mit den Vermietern. Wenn sie es selbst nicht checken, dass so etwas höchst unangenehm ist, solltest du ihnen das einfach mal klarmachen. Danach siehst du eh, ob noch weitere Schritte notwendig sind.
     
  7. samakaste

    VIP

    Ich würd mich zuerst mal absichern und den MV von der AK lesen lassen.
    Erst danach - in quasi gesicherter Rechtsposition - würde ich das Gespräch suchen.
    Da gibts doch offensichtlich einiges zu klären...

    Ich hätt auch nichts gegen ein (sicher kommendes) Angebot der AK, im Fall eines nicht so erfreulichen Gesprächs einen Brief aufzusetzen :D
    Auch als Mieter hast du Rechte. Sind die Möglichkeiten des Holzholens (Frequenz, Uhrzeitrahmen,..) und des Hängerholens nicht geklärt, würde ich um verschriftlichte Grundregeln bitten. Auch die Gartenpflege sollte ausformuliert sein. Sollten die Vermieter dann trotzdem dauernd auftauchen, kann man sie theoretisch anzeigen.
    Dann kannst du zwar sicher davon ausgehen, dass der MV nicht verlängert wird, aber immerhin hast du in der Zeit deine Ruhe.

    Die pragmatischere Vatiante wäre abzuwarten... irgendwann ist das Holz ja verbraucht. Aber mir würd das zu lange dauern.
     
  8. Mühsamst. Ich hatte ein ähnliches Problem in einer Mietwohnung. Im Endeffekt war es nur durch meinen Auszug lösbar. Meiner Erfahrung nach, kann man gegen übergriffige Vermieter_innen sehr wenig machen (das nicht zum eigenen Nachteil wird). Leider. Das ist echt eine unfassbar unangenehme Situation. Du hast mein vollstes Mitgefühl.
     
  9. sayuri82

    VIP

    Dann werden sie neues lagern ;)

    Dieses Thema hätte man aber vorher abwägen sollen, es wurde sogar ein Vertrag dazu aufgesetzt. Sich jetzt darüber aufzuregen ist hald schon komisch, tut mir leid.

    Alles andere wie gesagt, geht natürlich nicht.
     
  10. ThePinky

    ThePinky Gast

    Hätte man vielleicht sollen. Aber im Ernst: wenn wer zu mir sagt "mit dem Hänger ab und zu Holz holen", hätte ich damit gerechnet, dass das a) hauptsächlich im Winter und b)nicht täglich sondern vielleicht 2x im Monat oder so stattfindet. - wenn sie schon mit dem Hänger fahren, werden sie ja wohl nicht nur 3 Scheiteln mitnehmen.
    Ich denke auch dass da ein klärendes Gespräch fällig ist. Als äußerstes Minimum würde ich verlangen, dass sie kurz anrufen wenn Fremde den Hänger ausborgen. dem Vermieter muss man Zutritt zum Grundstück gewähren, aber nicht dessen Freunden und Bekannten.
     
  11. Chania

    PLUS + VIP

    Zum Fettgedruckten:
    Ja, aber nur gegen Voranmeldung, außer, es besteht Gefahr im Verzug. Also einfach so reinspazieren können die Vermieter sicher nicht. Das wäre ja noch schöner.

    @Caleni
    Lass den Vertrag bei der AK prüfen und sichere Dich rechtlich ab. Dann kontaktiere die Vermieter und lade sie zu einem Gespräch ein. Erkläre Deinen Standpunkt und bitte um Einhaltung der Voranmeldung. Und zwar bei jedem Besuch.

    lg
    Chania

    lg
    Chania
     
  12. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Das wurde im Mietvertrag in dem Fall aber extra vereinbart, das macht einen eklatanten Unterschied!
     
  13. inkale

    inkale Gast

    Ich bin davon überzeugt, dass die derzeitige Nutzung durch die Vermieter, wenngleich auch nicht sehr konkret vertraglich vereinbart, ein zumutbares Ausmaß bei weitem übersteigt.

    Stellt sich nur die Frage, wie man die Einhaltung der Privatsphäre einfordert ohne mit schweren Geschützen auffahren zu müssen.
     
  14. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Diese Meinung teile ich eh, nur das vorher Gepostete "nur gegen Voranmeldung oder bei Gefahr im Verzug" würde mMn gelten, wenn für das Mietverhältnis vertraglich gar nichts diesbezüglich vereinbart wurde.
     
  15. inkale

    inkale Gast

    Im Eingangspost steht, dass vereinbart wurde, dass die Vermieter "von Zeit zu Zeit" etwas abholen können.
    Soweit so gut, aber das bedeutet nicht automatisch, dass das ohne Voranmeldung erfolgen muss. Ich würde mich hier sehr genau erkundigen, ob nicht auch bei dieser vereinbarten Nutzung eine Ankündigung erfolgen muss.
     
  16. Chania

    PLUS + VIP

    Im Mietvertrag steht, dass aus dem Nebengebäude etwas geholt werden kann. Nebengebäude. Nicht Garten.

    lg
    Chania
     
  17. Diese Feinheiten mögen ja juristisch stimmen, aber dass dann in der Praxis ohne ewige Konflikte umzusetzen, ist wieder ganz eine andere Geschichte.

    Die Vermieter_innen sind ja augenscheinlich extrem übergriffig. Alleine die Aufforderung zum Mähen, spricht Bände....Und im Endeeffekt sitzen sie als Eigentümer_innen am längeren Ast. Denn selbst WENN die TE ihre Interessen durchboxen kann, wohnt sie dann immer noch im Haus dieser Leute;)
     
  18. samakaste

    VIP

    Hast du dich schon informiert? Und wenn ja, was wurde dir gesagt?
     

Diese Seite empfehlen