Hallo zusammen, ich bin sicher, dass die Frage hier schon häufiger aufgetaucht ist, aber auf die Schnelle hab ich leider nichts gefunden. Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, ich möchte aber trotzdem, dass unser Kind, was demnächst auf die Welt kommt, seinen Nachnamen bekommt. Mir erschließt sich allerdings noch nicht so wirklich, ob das nun schon gleich nach der Geburt geht, oder man das erst neu beantragen muss. Wir würden diese Woche noch beim Standesamt die Obsorge und Vaterschaftsanerkennung klären lassen. Damit sollte ja eigentlich schon alles geregelt sein, oder doch nicht? Wir leben in NÖ, falls das wichtig ist Ich würde mir einfach so gerne einen weiteren Ämterlauf sparen, wenn das Kind da ist, da gibts ja dann erstmal andere Prioritäten... LG Akaya
das geht erst nach der geburt. das kind heißt zuerst immer so wie die mutter. erst dann kann man den namen ändern.
Die Mutter kann 1) ihren Namen, 2) den Namen des Vaters, oder 3) eine zulässige Kombination aus beider Namen erklären (wie beim ehelichen Kind). Wird keine namensrechtliche Erklärung abgegeben, so erhält das Kind über den Auffangtatbestand in § 155 Abs. 3 ABGB den Familiennamen der Mutter. Aber der Standesbeamte weiß das alles ganz genau, einfach darauf ansprechen.
Wir waren nach der Geburt am Standesamt und haben den NM ändern lassen ( damals auch NÖ ), sobald wir das Dokument bekamen haben wir eine neue Geburtsurkunde beantragt.
uns wurde 2011 auch gesagt dass die Eintragung auf den Namen vom Papa nicht gleich geht (trotz Beurkundung der Vaterschaft). Wir haben erst den Antrag auf der BH stellen müssen w/Namensänderung dann bekamen wir den Bescheid und nach 2 Wochen mußten wir dann am Standesamt des Geburtsortes die neue Geburtsurkunde holen edit: hab jetzt gelesen, dass der Name gleich bei der geburtsanmeldung angegeben werden kann... Die Namensbestimmung des Kindes kann im Rahmen der Geburtsbeurkundung (Ausstellung der Geburtsurkunde) beim zuständigen Standesamt (Standesamt des Ortes, an dem das Kind geboren wurde) oder auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Da die Bestimmung des Familiennamens zeitlich nicht beschränkt ist, kann es auch dazu kommen, dass das Kind vorerst den Familiennamen der Mutter (mangels Bestimmung eines Familiennamens des Kindes) und erst später, durch eine entsprechende Bestimmung, einen anderen Familiennamen erhält. nur da steht das Geburtsstandesamt ist für die Obsorge zuständig (und das war bei uns auch so, wir mußten extra nochmal nach Mödling fahren). Damit müsste aber das Kind schon geboren sein, bist du dir sicher dass du es vor der Geburt auch schon regeln kannst? https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.182106.html Ausschnitt Sind die Eltern im Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht verheiratet, bestimmt die mit der Pflege und Erziehung (Obsorge) des Kindes betraute Person den Familiennamen des Kindes. Grundsätzlich kommt die Obsorge (Pflege und Erziehung des Kindes, gesetzliche Vertretung und Verwaltung des Vermögens) für*Kinder, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind, allein der Mutter zu. Die Eltern können aber, wenn die Obsorge nicht bereits gerichtlich geregelt wurde, vor der Standesbeamtin/dem Standesbeamten persönlich und unter gleichzeitiger Anwesenheit nach einer Belehrung über die Rechtsfolgen einmalig bestimmen, dass beide Eltern mit der Obsorge betraut sind. Zuständig ist das Standesamt des Ortes, an welchem das Kind geboren wurde.* zur Vaterschaftsanerkennung Fristen Üblicherweise erfolgt die Anerkennung der Vaterschaft anlässlich der Anzeige der Geburt. Bei der freiwilligen Vaterschaftsanerkennung müssen*keine Fristen beachtet werden. Die Anerkennung der Vaterschaft ist grundsätzlich bereits vor der Geburt möglich. Dies ist in der Praxis vor allem für Fälle vorgesehen, in denen ein Vaterschaftsanerkenntnis nach der Geburt, z.B. wegen eines längeren Auslandsaufenthalts oder einer schweren Erkrankung des Vaters, nicht oder erst viel später möglich wäre.
achja: hat euer Krankenhaus eine Zweigstelle vom Krankenhaus? Dann kannst du dort gleich alles erledigen. sonst dürfte es eh eigentlich nur 1 Weg mehr sein (Standesamt macht sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch Obsorge und Geburtsbestätigung)
warum heiratet ihr nicht? gibt ja durchaus gelegenheiten wo das wichtig ist. und mit kind seid ihr doch sowieso aneinander gebunden. nachteile gibts keine. warum also nicht?
Kann man seit dem KindNamRÃG 2013 alles ganz unkompliziert gleich nach der Geburt am Standesamt machen.
Ja, es gab 2013 eine ziemlich umfangreiche Novelle ... aber, wie gesagt, das Beste ist, einfach freundlich mit dem Beamten zu reden
Du kannst beim Standesamt bei der Anmeldung nach der Geburt ganz unbürokratisch folgende Dokumente bekommen: - Geburtsurkunde - Staatsbürgerschaftsnachweis - Meldezettel - Vaterschaftsanerkennung - kindesnamensrechtliche Erklärung (Familienname des Vaters) - Obsorge
Also wir haben im Feb. 2013, als wir auch noch nicht verheiratet waren, unserem 1. Kind gleich den Namen des Vaters gegeben, da wir eh schon verlobt waren. Im Spital hat der Kleine meinen Namen bekommen, aber als wir beim Standesamt waren, wurde gleich alles in einem erledigt - Vaterschaft, geteilte Obsorge und Geburtsurkunde. War kein Problem
ja, aber fuer den schlechter verdienenden teil gerechter. besser komplizierter und gerechter als einfach und unfair. ehe ist ein vertrag, schadet nicht, hilft aber oft viel.
so einfach ist das nicht. ich bkomme gerade bei einer arbeitskollegin (schlechterverdienerin) mit, wie schwieirig es sein kann bei diesme vertrag wirklich nicht drauf zu zahlen. unterhalt bekommen ehegattInnen im normalfall nicht oder nur begrenzt lange, unterhalt für kinder gibts auch ohne ehe.
Mein Sohn kam voriges Jahr in Mödling zur Welt, er bekam sofort den Namen des Vaters und wir sind auch nicht verheiratet. Praktisch war dort, dass es im KH gleich eine Außenstelle des Standesamtes gibt und man somit dort gleich alles erledigen kann ohne extra wohin fahren zu müssen. Ich weiß nicht wo du entbinden wirst, schätzungsweise Neunkirchen wenn du von dort bist, weiß nicht ob es dort sowas ähnliches gibt. Aber ja dein Kind kann sofort den Namen seines Partners annehmen + gemeinsame Obsorge kann man auch gleich festlegen lassen, sofern das gewünscht ist. Lg Nica
Der Irrtum ein sehr großer ist!! Wer nur aus Gründen der Absicherung heiratet behirnt nicht das dieser Vertrag auf Gegenseitigkeit beruht. Und in Zeiten wie diesen kanns schon mal vorkommen dass der Gatte seinen gut bezahlten Posten verliert, erkennen muss, dass er am Arbeitsmarkt nicht mehr wirklich gefragt ist, und die Gattin für ihn UH-pflichtig wird
Gits die wo zum nachlesen? Angenommen ich würde jetzt heiraten und den Nachnamen meines hypothetischen Ehemannes annehmen. Könnte mein Kind, dass jetzt meinen Nachnamen trägt, dann einen Doppelnamen aus meinem neuen Nachnamen und des leiblichen Vaters annehmen?
Ich glaube schon. Obwohl im Einzelfall recht komplex, sind mittlerweile fast alle Kombinationen möglich. Es gibt einen Von Google kopierter Link:http://www.standesbeamte.at/system/... (BMI-VA1300/73-III/2/2013) der die Rechtslage ganz gut erläutert. Auch hier empfiehlt sich mE aber beim Wohnsitzstandesamt nachzufragen ...
da würde ich auch nachfragen noch. Grundsätzlich wäre es möglich nur klang das so als wäre das eine KOmbination aus Mutternachname und Vaternachname bei dir Maruscha wäre es ja ein Doppelname aus Nachname vom neuen Mann und Nachname vom leiblichen Vater. Hat da nicht generell der VAter auch ein Mitspracherecht?
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