1. DerStefan

    VIP

    Naja - das machen rund 1/3 der Alleinerziehenden. Ich denke nicht, dass sich viele dabei mies fühlen.
    Ein paar fliegen dann halt auf (ok, denen geht's dann halt wirklich mies), aber leider viel zu wenige.

    Es geht um Betrug von ein paar tausend Euro im Jahr - ganz besonders, wenn man in einer geförderten Genossenschaftswohnung lebt und somit die doppelten Sonderausgaben geltend machen kann.

    Anmerkung am Rande: Im Falle einer Anzeige (zb durch ehemalige beste Freundinnen, Affären oder sonstige Leute, mit denen man nimma so gut ist, die aber einen recht guten Einblick in das Leben bekamen) , ist der Meldezettel quasi uninteressant.
    Man wird zb erklären müssen, warum man im 9. Bezirk lebt, im 7. arbeitet aber 4x die Woche im 23. in den Supermarkt geht.
    Man wird erklären müssen, wie man es schafft, in der Gemeindewohnung mit 120 Kilowattstunden Strom im Jahr auszukommen...

    (bei letzterem beginnt die Gemeinde Wien derzeit übrigens gegen Scheinmieter vorzugehen - es sind über 10.000 Wohnungen in Wien mit einem quasi nicht existenten Stromverbrauch)
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in


    Wie schon erwähnt reicht es bei dir den Alleinerzieherabsetzbetrag einfach nicht in Anspruch zu nehmen.
    Dein Partner kann im Gegenzug den Alleinverdienerabsetzbetrag nicht in Anspruch nehmen wenn er seinen Hauptwohnsitz weiterhin in seiner Gen.Wohnung behält.
    Und beim Beanspruchen des UH-Absetzbetrages sollte er sich auch zurückhalten!!

    Somit verliert ihr sogar Geld wenn es nur darum geht die Wohnung für einen jetzt 13jährigen 'aufzuheben'.
    In fünf Jahren hustet der euch was, bleibt noch über Jahre im Hotel "Mama" oder schlägt seine Zelt ganz woanders auf :wave:.


    Ich würde deinem Partner trotzdem dringend raten sich die Alimente fürs Kind auszurechnen, oder ausrechnen zu lassen, und dann einen Dauerauftrag auf dein Konto einzurichten.
    Einfach zur Absicherung, dass da keine Forderungen mehr kommen können.



    Ich weiß jetzt nicht wie die Finanzierung der Gen.Wohnung deines Partners genau abläuft, kann daher nur von mir berichten:
    Genaugenommen besteht die Kaltmiete überwiegend aus Rückzahlungsraten für geförderte Kredite die von der Genossenschaft zur Errichtung/Sanierung der Immobilie aufgenommen wurden.
    Ich bekomme dazu auch jährlich eine Mitteilung der Genossenschaft in welcher Höhe Sonderausgaben für Wohnraumschaffung/Sanierung (Viertel) geltend gemacht werden können.


    Für einen jetzt 13 jährigen, der die Wohnung vielleicht nie beziehen möchte :(!
     
  3. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    Ok, einfach nichts beantragen :D Das haben wir uns eh so gedacht, nichts beantragen, denn unser primäres Ziel ist es wie gesagt nicht Geld (dass uns nicht zusteht) zu kassieren, sondern die andere Wohnung ohne Komplikationen zu behalten.

    Du, das ist der Wunsch von meinem Partner, die Wohnung für seinen Sohn zu behalten. Er meint "ich werde es ihm, wenn er volljährig ist, anbieten, ich hab dann sozusagen meine "Pflicht" erfüllt ihm mit Eintritt in das Erwachsenenleben eine relativ günstige erste Wohnung zur Verfügung zu stellen. Wenn er nicht will, dann ist es seine Entscheidung. Dann gebe ich die Wohnung der Genossenschaft zurück und aus."

    Da mein Partner schon eine Scheidung hinter sich hat, wo er die Wohnung verlassen musste, glaube ich er möchte sich selber auch absichern, sollte es , Gott bewahre, zwischen uns nicht klappen. Er ist da ein gebranntes Kind, und da die Wohnung mir gehört, er weder im Grundbuch, noch als Gemeldeter aufscheint, verstehe ich es wenn er das auch im Hinterkopf hat und nicht wieder ohne einem Dach über dem Kopf dastehen möchte. Gut, wenn er in fünf Jahren die Wohnung an seinen Sohn weitergibt, und wir uns danach trennen sollen, hat er auch keine Unterkunft, das ist schon klar, aber eine kleine "Absicherung" für die nächsten 5 Jahre.

    Danke für den Tipp mit den Alimenten, das habe ich meinem Partner auch so gesagt, dass es besser wäre - sollte es so sein dass Unterhalt vom Gericht angeordnet wird - er diesen Einziehungsauftrag macht. Dann sind wir auf der "sicheren Seite" - vor allem er, sollte etwas sein, hat dann was in der Hand.

    Ich denke sogar wenn wir vor / nach der Geburt des Kindes heiraten sollten, wird es nichts daran ändern dass er zu Unterhalt verpflichtet wird, da wir eben zwei Wohnsitze haben. Aber ich denke das sollte kein Problem sein dass er mir einen gewissen Betrag aufs Konto überweist wo "Alimente" draufsteht, wie wir unsere Finanzen dann untereinander handhaben bleibt uns überlassen. :rolleyes:
     
  4. nina64

    nina64 Teilnehmer/in


    Das klingt als wärest du der Annahme dass hier das Gericht von sich aus tätig wird.
    Dem ist nicht so!

    Ihr könnt euch selber z.B. hier http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php

    den Betrag ausrechnen.

    Oder eine UH-Festsetzung beim Rechtspfleger am BG in die Wege leiten.

    Wenn dein Partner für seinen Sohn derzeit den korrekten UH bezahlt wird er dort ohnehin vorstellig werden müssen, um eine Reduktion aufgrund der Geburt seines zweiten Kindes zu beantragen.

    Ist so!
    Solange man sich gut versteht, und das kann sogar noch nach einer Scheidung/Trennung der Fall sein, gibt's eh keine Probleme.
    Das böse Erwachen kommt immer erst wenn die Gesprächsbasis verloren gegangen ist, v.a. bei so eigenwilligen Arrangements wie ihr sie vorhabt zu leben.
     
  5. FallenAngel

    FallenAngel Teilnehmer/in

    ich habe mir jetzt nicht alles durchgelesen - aber es gibt etwas dass nennt sich meldegesetz.
    und wenn er bei dir wohnt, dann hat er dort auch gemeldet zu sein, wenn es schon nicht hauptwohnsitzlich geht - wegen der Wohnung - dann zumindest mit nebenwohnsitz. und mit nebenwohnsitz erledigt sich dann auch dass ganze "alleinerziehend- oder-nicht-theater"
     
  6. MrsBrightside

    MrsBrightside Studentin Mama
    VIP

    Ich empfinde das ganze Thema auch ehrlich gesagt als Verarschung alleinerziehenden gegenüber.
    Es gibt so viele sozial schwache Familien oder Alleinerziehende die sich verschulden (müssen) weil sie monate- bzw. jahrelang keine geförderte Wohnung bekommen oder solche die auf wirklich engstem Raum leben
    Und dann gibt's da Familien wie euch, die sich offensichtlich 2(!!!) Wohnungen leisten können, die eine davon 5 Jahre leer stehen lässt und dann auch noch die Frechheit besitzt um Hilfe zu bitten wie man am besten schummelt und das für sich super-vorteilhaft einrichten kann.

    Dein Freund soll sich seinen Genossenschaftsanteil auf die Seite legen als Startkapital wenn ihr euch trennen solltet oder als Startkapital für seinen Sohn, wenn der volljährig ist. Zusatzlich kann er sich die monatlich ersparte Miete auch noch auf die Seite legen. Er stünde dann nicht mit "nix" da im Falle einer Trennung.
    Wenn ihr in einer Eigentumswohnung lebt, habt ihr keinen Anspruch auf die geförderte Wohnung. Ihr verstosst mit der falschen Meldung gegen das Gesetz und ich hoffe die Genossenschaft merkt das oder die Nachbarn geben es bekannt und man gibt die Wng jemand der sie wirklich braucht.

    Ihr verstoßt übrigens nicht nur gegen das Meldegesetz, sondern auch gegen das Wohnbauförderungsgesetz

    § 11. (1) Geförderte Wohnungen dürfen nur von begünstigten Personen in Benützung genommen werden. Begünstigt ist eine Person,
    1. welche die erweisliche oder aus den Umständen hervorgehende Absicht hat, ausschließlich die geförderte Wohnung zur Befriedigung ihres dringenden Wohnbedürfnisses regelmäßig zu verwenden und
    2. deren jährliches Einkommen (Haushaltseinkommen) das höchstzulässige Jahreseinkommen nicht übersteigt. [2]
     
  7. change00

    change00 Gast

    das ist definitiv falsch. Was auf dem Meldezettel steht, ist lediglich eine Indizwirkung, es kommt ausschließlich darauf an, ob man zusammenlebt und das tut die TE ja offenkundigst. Den Alleinerzieherabsetzbetrag zu beantragen oder andere Beihilfen für Alleinerziehende wäre damit ein Betrug, der auch strafbar ist.
     
  8. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ein Nachbar dürfte einmal das Problem gehabt haben, eine Zeitlang kam ständig die Finanz-Polizei klopfte wie wild und fragte die Nachbarn aus - ich weiß dass er eine Freundin hat und ich sagte immer dass er hier wohnt und ich ihn auch öfter sehe - das hätte ich auch wenn es nicht so gewesen wäre - ich kann Vernaderer nicht leiden.

    -Fleur-
     
  9. Ich muss gestehen, ich hätte anders gehandelt. Ich muss den ermitteltenden Behörden ja keine Auskuft darüber geben ob und wie oft ich meinen Nachbarn in letzter Zeit gesehen habe. Aber angelogen hätte ich sie nicht. Denn es wird immer mehr geschaut wo Einsparungen vorgenommen werden können und leider trifft dies immer die Ärmsten, wenn jedoch solche Missstände endlich aufhören würden, könnte man diese Einsparungen auch unterlassen oder sie wenigestens geringer durchführen, denn was hier betrieben werden soll ist ein Missbrauch und das kann ich noch weniger akzepieren.

    Das ganze hat mit vernadern nichts zu tun, auch bei mir im Haus gibt es Nachbarn die ich schon länger nicht gesehen habe, obwohl ich weiß, dass sie wirklich hier wohnen, aber ich stehe halt nicht den ganzen Tag hinter der Tür und beobachte meine Nachbarn durchs Schlüsselloch, daher könnte mir keiner und auch keine ermittelnde Behörde zum Vorwurf machen, wenn ich einen bestimmten Nachbarn schon länger nicht gesehen hätte.
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ich weiß dass man a) unter Umständen polizeilich abgemeldet wird, wenn man nicht anzutreffen ist, b) die nie gekommen sind wenn er da war (vermutlich zu spät) und c) dass wie durch ein Wunder plötzlich viel mehr Geld da ist als immer behauptet wird.

    -Fleur-
     
  11. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    und ich kann keine Leute leiden, die sich Vorteile erschleichen!
     
  12. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Alle ?

    -Fleur-
     
  13. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Wenn die Finanzpolizei anklopft geht's aber üblicherweise um andere Dinge als einen Verstoß gegen das Meldegesetz aufzudecken.

    Dieses Verwaltungsdelikt ist dann sozusagen als Nebenprodukt eines strafrechtlich relevanten Tatbestands aufgeflogen.

    Wenn der Partner der TE seine Gen. Wohnung frei finanziert kann ihm höchstens ein Verwaltungsdelikt vorgeworfen werden weil er gegen das Meldegesetz verstößt, strafrechtlich ist das aber bedeutungslos.
     
  14. change00

    change00 Gast

    Also wegen einem Alleinerzieherabsetzbetrag kommt niemals im Leben die Finanzpolizei. :rolleyes:
     
  15. Liselotte

    Liselotte Gast

    Dh du würdest nie jemanden der gegen ein Gesetz verstößt anzeigen oder gegen ihn Aussagen tätigen?
     
  16. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Es ist aber schon was anderes ob jemand bei mir einbricht oder mein KFZ in der Garage oder am Parkplatz beschädigt, mein Radl aus dem Keller klaut oder mich auf offener Straße tätlich angreift.
    Natürlich zeig ich das an!!!!

    Aber ob ein paar meiner Nachbarn auch tatsächlich hier wohnen oder sich nur zum Post abholen hier immer wieder mal einfinden kann ich nicht sicher sagen; man sieht sich halt gelegentlich - für mich kein Grund da einen großen Aufstand zu veranstalten.

    Die könnten im Gegenzug ja auch behaupten dass ich längst ausgezogen bin weil sie mich seit Wochen nicht mehr gesehen haben :eek:
     
  17. Liselotte

    Liselotte Gast

    Mich würde ganz pragmatisch interessieren wo die Grenze zwischen "vernadern" und "natürlich zeig ich das an" liegt. Bei der eigenen Betroffenheit?
    Was wäre wenn der Nachbar gegen andere Gesetze verstößt und man davon nicht betroffen ist?
     
  18. Susi

    VIP

    ohne das ich damit gemeint war, für mich ist da die Grenze, wo Mensch oder Tier Schaden nimmt. Soll heißen wenn der Nachbar kifft, seine Sache. Wenn er Frau, Kinder oder Tiere schlägt muss ich eingreifen.

    Jetzt ganz lapidar als Beispiel.
     
  19. Liselotte

    Liselotte Gast

    Diese Grenze würde ich auch ziehen, aber in diesem Fall gibt es die Grauzone, dass nicht unmittelbar jemand Schaden erfährt aber möglicherweise "die Gesellschaft" weil zB Abgabenhinterziehung, Sozialbetrug uä vorliegt...
     
  20. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn


    Der Mann hat einen Job an dem er tägl. von bis anzutreffen ist, wenn es gar so pressiert, dazu muss man nicht wissen wann und wie oft er in SEINER Wohnung anzutreffen ist.

    -Fleur-
     

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