1. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    Hallo alle,

    ich wohne seit kurzem mit meinem Freund zusammen (in meiner Eigentumswohnung) und nun bin ich auch geplant schwanger geworden und wir sind beide sehr glücklich.
    Es ist so, dass er seine alte Wohnung noch behalten hat (für seinen Sohn, bis der mal 18 ist und dann dort einziehen kann) und auch dort gemeldet ist. Wenn er sich von dort abmeldet, verliert er die Wohnung.
    Das bedeutet dass nur ich in unserer Wohnung gemeldet bin.
    So, wir haben jetzt nicht unbedingt vor zu heiraten bevor das Kind auf der Welt ist. Aber unabhängig davon bin ich jetzt total verwirrt wie das rechtlich jetzt alles vor sich gehen wird.

    - er wird selbstverständlich als Vater eingetragen sein
    - soll das Kind zuerst meinen Nachnamen bekommen bis wir mal verheiratet sind? Gibt es für mich irgendwelche Nachteile wenn das Kind und ich verschiedene Nachnamen haben - würden nämlich gerne dem Kind seinen Nachnamen geben.
    - wenn wir mal heiraten (und das haben wir schon irgendwann vor) - müssen wir dann an der selben Wohnadresse gemeldet sein?

    Und die wichtigste Frage: bin ich eigentlich alleinerziehend wenn ich und der Vater des Kindes keinen gemeinsamen Haushalt haben? Und was bedeutet das konkret für das KBG, Beihilfen oder Steuerausgleich bzw. MUSS ich das überhaupt irgendwo angeben?

    Mir geht es nicht darum den Staat zu betrügen sondern einfach um die komplizierte Situation denn eigentlich hätten wir nicht vorgehabt dass er die Wohnung für die nächsten 5 Jahre aufgibt sondern dort gemeldet bleibt. Aber jetzt wenn das Kind kommt stellen sich schon einige Fragen wie und was wir am besten tun sollen.
     
  2. inkale

    inkale Gast

    Alleinerzieher ist

    • wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt und
    • für mindestens sieben Monate Anspruch auf Familienbeihilfe für mindestens ein Kind hat.
    Das entspricht einer ehelichen Gemeinschaft.

    Dass dein Freund darüber hinaus noch eine weitere Wohnung finanziert, tut nichts zur Sache.
     
  3. inkale

    inkale Gast

    Und eine persönliche Anmerkung noch:
    Es gibt viele Paare die aus bekannten Gründen eine Lebensgemeinschaft nicht bekannt geben.
    Auch, bzw. gerade dann wenn man dem ersten gemeinsamen Kind entgegen sieht und die Welt noch rosarot und auf ewig wunderschön ist, kann es sich als Schuss ins Knie erweisen, wenn man nur inoffiziell zusammen wohnt. Insbesondere für den Vater. Das würde ich daher eher nicht empfehlen.
     
  4. inkale

    inkale Gast

    Zum Nachnamen:
    Vor- oder Nachteile sind für das Kind oder die Eltern mit keinem der jeweiligen Namen verbunden. Auch ist es schon längstens keine Besonderheit mehr, wenn Kind und Elternteil unterschiedliche Namen tragen.

    Es gibt manche, für die ist es kein Problem, wenn sich der Nachname ihres Kindes ändert. Ich gehöre da nicht dazu.
    Für mich ist das ein Name, der einem von Geburt mitgegeben wird und über dessen Änderung das Kind im Erwachsenenalter einmal selber entscheiden kann.
    Den Nachnamen davon abhängig zu machen, ob die Eltern verheiratet sind und das Kind erst den Namen des Vaters bekommt, wenn man auch heiratet, befriedigt vielleicht das eigene Bedürfnis, ist dem Kind gegenüber aber nicht fair. Wenn die Ehe dann geschieden werden sollte, nennt man dann das Kind wieder um?

    Ich würde dem Kind jetzt den Namen geben, den es bis zu seinem Erwachsen werden tragen soll.
    Man kann dem Kind auch jetzt schon den Namen des Vaters geben, wenn das so gewollt ist.
     
  5. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    vielen dank für die rückmeldung.

    wer mehr als sechs Monate im Kalenderjahr nicht in einer Ehe oder eheähnlichen Gemeinschaft lebt
    wie wird das kontrolliert? ich meine, wenn nur ich und das Kind in der Wohnung gemeldet sind und der Vater in einer anderen dann gilt das ja nicht als eine eheähnliche Gemeinschaft. oder habe ich da was falsch verstanden?

    welche Nachteile können verschiedene Wohnsitze im falle einer Trennung für den Vater haben? seine Wohnung hätte er ja, und könnte ja wieder hinziehen.

    wenn es keine Nachteile für das Kind und mich hat dass wir verschiedene Nachnamen haben, dann würden wir es so handhaben dass - falls wir unverheiratet bleiben bis zur Geburt - er als Vater eingetragen wird und dann ab zum Standesamt: Vaterschaft anerkennen, seinen Nachnamen geben, gemeinsame Obsorge beantragen.

    wir möchten einfach nicht jetzt "nur wegen dem Kind" auf die schnelle heiraten, sondern vielleicht eines Tages eine schöne Hochzeit feiern die nicht so hals über Kopf "geplant" ist.
     
  6. Nachteil: wenn die Mutter auf die Idee kommt Alimente für die Vergangenheit nachzufordern, dann darf er wahrscheinlich zahlen. Und hat dann unter Umständen doppelt gezahlt.

    Warum meldet er nicht einen Nebenwohnsitz bei dir an?

    Zur Kontrolle: ist ja egal ob und wie kontrolliert wird, Fakt ist: du bist nicht alleinerziehend.

    LG
     
  7. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Wenn sich das nicht geändert hat, dann ist eine Meldung am gleichen Wohnsitz für eine eheähnliche Gemeinschaft nicht unbedingt erforderlich (wenn auch eventuell ein Verstoß gegen das Meldegesetz vorliegt), es reicht, wenn man an einem (oder auch beiden) Wohnsitzen zusammenlebt.
     
  8. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Da geht es um den Meldezettel.
    In welcher Wohnung deine Zahnbürste und dein Gwand herumliegen und wie oft du wo schlafst, kochst, duschst etc...ist egal.
     
  9. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    eben, das dachte ich mir - der meldezettel ist ausschlaggebend ..
    also was nun - alleinerziehend laut verschiedener adressen : meldezettel oder nicht? :)

    und wenn dem so ist - muss ich das melden? ankreuzen? oder kann ich das selber entscheiden?

    nebenwohnsitz anmelden geht glaube ich nicht weil er in einer geförderten genossenschaftswohnung die hauptmeldung hat. so weit ich weiß verliert man ansprüche auf so eine wenn man eine andere wohnmöglichkeit hat?! hab diesbezüglich im internet aber so wenig gefunden , vl kennnt sich da wer besser aus
     
  10. Der Meldezettel macht nur den Nachweis leichter. Wenn du Schwierigkeiten bekommst, dann sind die auch ohne Meldezettel ordentlich.
     
  11. inkale

    inkale Gast

    Brauchst du eine Kontrolle um zu wissen, ob du in einer Lebensgemeinschaft lebst?

    Lt. Meldegesetz in dein LG verpflichtet sich bei dir zu melden.
    Auch, wenn er darüber hinaus noch einen weiteren Wohnsitz hat.

    Du schreibst ja selber, dass es euch nicht darum geht "den Staat zu betrügen".
    Also dürfte es eine einfache Sache sein, wenn dein LG an beiden Wohnungen gemeldet ist und du keinen Alleinerzieherabsetzbetrag geltend machst, da eine Lebensgemeinschaft besteht.
     
  12. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Den Hauptwohnsitz, und den muss man bei einer Gen. Wohnung auch hier in Sbg. in dieser Wohnung haben, kann er ja in seiner Wohnung behalten.

    Ob er durch einen Nebenwohnsitz Förderungen oder gleich die ganze Wohnung verliert soll er am besten mit der Genossenschaft abklären.
    Dass die Wohnung jetzt 5 Jahre leer stehen wird muss er dabei aber schön für sich behalten.

    Ganz sauber ist so ein Arrangement nie, auch wenn es menschl. verständlich ist.
    Hauptwohnsitz bedeutet halt dass man dort seinen Lebensmittelpunkt hat auch wenn es selbst für Studenten oder Wochenendheimfahrer sehr fraglich ist wo sie nun wirklich ihren Lebensmittelpunkt haben.

    Auch bei einer ev. Haushaltsversicherung muss er aufpassen.
    Meist steht in den Klauseln eine bestimmte Mindestnutzungsdauer/p.a.

    Ist deine Eigentumswohnung eine ausbezahlte oder bekommst du noch Förderungen für die Rückzahlung die sich nach dem Haushaltseinkommen richten?

    Zumindest hier in Sbg. kontrolliert das Land ziemlich scharf ob die angegebenen Verhältnisse auch den Tatsachen entsprechen (persönl. Besuche, Befragung der Nachbarn ...).
    Da hättest DU ein ordentliches Problem wenn der Kontrolleur zu der Erkenntnis kommt das hier gemogelt wurde.
    Beim Finanzamt (AVN) beantragst du einfach den AE-Absetzbetrag nicht und aus.

    Völlig OT:
    Als dein Partner würde ich mir da noch viel mehr Gedanken machen.
     
  13. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    ME geht's hier nur ums "Bescheißen". Einerseits die Genossenschaft, um die Wohnung zu behalten, andererseits den Staat, um möglichst viel Förderungen zu erhalten.

    Es wär ja ein Leichtes, einfach in der alten Whg den HWS zu haben, wenn's schon sein muss, und einfach keine Alleinerzieheransprüche geltend zu machen. Aber darum geht es wohl nicht, sonst würdest du nicht nach den Kontrollen fragen.
    Kommt man sich da gegenüber echten Alleinerziehern nicht mies vor?
     
  14. Froeschi

    Froeschi Teilnehmer/in

    Genau umgekehrt ist es.
     
  15. Definitiv nicht Alleinerzieherin.

    Ich würd mich da auf keine Versuche einlassen, dass kann sehr teuer werden.
     
  16. lui

    lui
    VIP

    versteh ehrlich gesagt nicht, wie sich diese frage überhaupt stellen kann? es gibt doch den mann aka vater des zukünftigen kindes, der aus nennen wir es mal wirtschaftlichen gründen eine andere whg weiter behalten möchte und sich nicht bei der mutter des kindes hauptmelden, wie man da überhaupt fragen kann, ob man alleinerziehend ist....das kann man ja eigentlich nicht ernst nehmen.
    ich verstünde die frage nur, wenn die TE gerne von allen hören würde, dass das doch eine supergelegenheit ist, sich erst mal alleinerziehend zu melden.
     
  17. elke-f

    VIP

    bei uns ist das eine ähnliche konstellation (paar monate wartezeit um eine kaufoption zu lösen evt) und wir sind ganz klar in einer lebensgemeinschaft mit veschiedenen wohnsitzen und natürlich nicht alleinerziehend. unsere tochter hat den nachnamen des vaters (auch weil sie sonst den nachnamen meines exmannes hätte...gg) und er hat ebenso wie ich das sorgerecht.
    das kann auch nach einer eheschliessung so bleiben, man ist schliesslich nicht verpflichtet zusammen zu wohnen.

    liest sich für mich auch ein bißl ob du damit liebäugeln würdest, dich als AE zu melden um evt vorteile daraus zu ziehen........musst mit deinem gewissen vereinbaren, ob du unwahre angaben machst oder nicht.
     
  18. die namensfrage hast du nur gestellt, damit nicht sofort erkannt wird, worums dir/euch wirklich geht, oder?

    dass das kind, sofern der vater in der geburtsurkunde steht, auch von anfang an den nachnamen des vaters tragen kann, weiß doch mittlerweilen echt jeder

    und was für vor/nachteile soll der (nicht) gemeinsame name haben, vor allem in den ersten paar lebensjahren des kindes?

    bzgl eheähnliche gemeinschaft hat eh fröschi zusammengefasst, worum es geht
     
  19. Labello1982

    Labello1982 Teilnehmer/in

    Ich verstehe euer Bedenken, habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt in meinem Eingangspost. Es ist auch nicht so dass wir jetzt nicht heiraten wollen um irgendwelche "Vorteile" zu haben, denn ich weiß nicht welche Vorteile das sein sollen, ich wollte einfach mal allgemein fragen wie das bei nichtehelichen Kindern ist und Nachnamen da ich mich diesbezüglich nicht auskenne.

    Ich möchte nicht als Alleinerzieherin gelten. Auch möchten wir nicht diesen Alleinverdienerabsetzbetrag in Anspruch nehmen. Möchte kein Geld vom Staat "erschummeln", denn ich werde eindeutig keine Alleinerzieherin sein. Erstens finde ich das moralisch völlig daneben, sich als etwas auszugeben was man nicht ist - zweitens würde ich mich das niemals trauen!

    Es geht mir nur darum ob ich mich - aufgrund dessen dass ich und der Kindsvater auf zwei verschiedenen Wohnsitzen gemeldet sind nicht verheiratet sind - irgendwie alleinerziehend "melden" muss, sprich muss ich das ankreuzen irgendwo bei Formularen vor / nach der Geburt des Kindes.

    Diese ganzen Fragen stellen sich für mich weil ich folgendes gelesen habe:

    Leben die beiden Eltern nicht in einer häuslichen Gemeinschaft und sind beide Elternteile mit der Obsorge betraut, müssen sie festlegen, welcher Elternteil das Kind hauptsächlich betreuen soll. Der Elternteil, in dessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird, muss mit der gesamten Obsorge betraut sein.
    Daraus ergibt sich auch, welcher Elternteil dem Kind den Unterhalt in Geld zu leisten hat, nämlich der, bei dem sich das Kind nicht hauptsächlich aufhält.

    Ich möchte auch nicht dass er mir Unterhalt zahlen muss, dass das irgendwie "angeordnet" wird, das wäre ja lächerlich da wir zusammenleben - halt nicht auf dem Papier!

    Also noch einmal: will nicht AE sein, will keinen Unterhalt bekommen müssen, wir wollen keinen Alleinverdienerabsetzbetrag - nichts!

    Ja, er kann sich mal erkundigen ob das mit dem bei mir anmelden als Zweitwohnsitz geht, fragen kostet ja nix. Wir denken uns halt besser nichts sagen, er ist weiterhin dort gemeldet und Ruhe ist.

    Die Genossenschaftswohnung will er behalten, ja, das ist für uns das wichtigste, dass er die nicht verliert wenn es irgendwie geht.

    Ich habe meine Eigentumswohnung noch nicht vollständig abbezahlt, habe einen Kredit aufgenommen und zahle monatlich meine Raten. Förderungen habe ich aber gar keine erhalten.
     
  20. spacedakini3

    spacedakini3 Teilnehmer/in

    Nein, weil du bist ja nicht alleinerziehend.
     

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