15.07.2012, 13:50
OT: Und gerade dieser Familienminister ist soo weit weg von den realen Bedürfnissen von getrennt lebenden Eltern, die trotzdem weiterhin gemeinsam Verantwortung übernehmen, wo z.B. auch der KV bei dem das Kind nicht ständig wohnt es auch mal betreut wenn es krank ist. Ohne aber derzeit Anspruch auf Pflegeurlaub zu haben (weil der an den gemeinsamen Wohnsitz gebunden ist).
Mitterlehner beantwortet eine entsprechende Anfrage aus meiner Sicht völlig weltfremd:
"(...) Grundsätzlich halte ich es für begrüßenswert, wenn ein getrennt lebender Vater bzw. - in den wesentlich selteneren Fällen - eine getrennt lebende Mutter die Sorge um das Kind so ernst nimmt, dass er/sie sich persönlich an der Pflege beteiligen will. Allerdings stellt sich die Frage, ob die Voraussetzung für eine Pflegefreistellung, nämlich eine notwendige Pflege oder Betreuung, vorliegt:
Liegt das kranke Kind zu Hause, kann der mit ihm gemeinsam lebende Elternteil die Betreuung übernehmen. Liegt das kranke Kind in einem Krankenhaus, ist die Betreuung durch die Ärzte und das Pflegepersonal sichergestellt. (...)"
Es ist also aus seiner Sicht nicht denkbar, dass ein Kind z.B. beim Besuch bei dem Elternteil krank wird, der es nicht ständig betreut und es eben dann länger bei ihm bleibt. Es ist offensichtlich nicht denkbar, dass das Kind zum anderen Elternteil gebracht wird wenn er gerade von der Arbeit abkömmlicher ist als der hauptbetreuende Elternteil. Und er setzt offenbar voraus, das ein hauptbetreuender Elternteil sein Kind zeitlich unbegrenzt betreuen kann - oder nach 1 Woche/14 Tage Pflegeurlaub ohnehin andere Familienmitglieder zur Verfügung stehen. Dass der andere Elternteil einfach auch gebraucht werden könnte, um die Pflege zu bewerkstelligen, ist ihm wahrscheinlich völlig fremd...
Und ein (kleines) krankes Kind im KH braucht ja ohnehin keine Eltern, weil eh die Ärzte da sind
und:
"(...)Leider gibt es ja ein breites Spektrum in den Lebensbeziehungen zwischen geschiedenen Eltern und gemeinsamen Kindern - von "Rosenkriegen" um Besuchsrechte und Unterhaltsleistungen bis zu voller Harmonie in allen Belangen. Deshalb ist es sehr schwer, Normen für diese Vielfalt von Lebensformen und das darin enthaltenen Konfliktpotenzial zu erstellen und es dabei allen recht zu machen."
Vielleicht entspricht es seinem Denken, dass es eine Norm für alles geben muss.
Ein Recht auf Pflegeurlaub wird ein am Kind nicht interessierter Vater wohl eh nicht in Anspruch nehmen. Aber deswegen die Möglichkeiten für getrennte Eltern, die weiterhin beide fürs Kind da sein wollen zu beschneiden finde ich einfach
Mann und ÖPV muss also auch nicht besser sein als Frau und SPÖ... (naja, auch kein Wunder wenn die Belange von Familien mit dem Wirtschaftsministerium verbandelt sind)
Da haben alle anderen politischen Vertreter eine wesentlich realistischere Antwort gegeben:
http://meinparlament.diepresse.com/s...same%20Obsorge
Und da finde ich die Ansicht von HH sogar praktikabler - dass als Voraussetzung nicht der gemeinsame Wohnsitz sondern die gemeinsame Obsorge sein sollte. (Bringt vllt. auch ein paar Frauen dazu, die GO als etwas Positiveres zu sehen)