1. Pinky1

    Pinky1 Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo ihr Lieben,

    hat jemand Erfahrung mit Krankenstand vor Beginn der 8-Wochen-Schutzfrist?
    Hat das Auswirkungen auf das gehaltsabhängige Karenzgeld? Also wenn man zB über diese 6 Wochen Ks kommt und dann der Arbeitgeber nur mehr das halbe Gehalt zahlen muss und der Rest von der Krankenkassa gezahlt wird?

    Betrifft mich nicht direkt, war erst 4 Tage im Krankenstand seit Beginn der SS, es interessiert mich aber...

    Danke schonmal für die Antworten!!
     
  2. Barca84

    Barca84 Gast

    Ich hatte dasselbe Problem. Die Stellungnahme von AK und GKK besagte, dass es keine Auswirkungen auf das eaKBG gibt, solange der AG irgendwas zahlt (dh auch wenn er nur mehr die Hälfte zahlt). Sobald die KK das gesamte Gehalt zahlt, gibts kein eaKBG mehr. Daher ist ein langer Krankenstand vor dem Mutterschutz auch kritisch... bei mir hat sich das Problem erledigt, da der vorzeitige Mutterschutz bewilligt wurde.
     
  3. Pinky1

    Pinky1 Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke dir!
     
  4. Mummy36

    Mummy36 Gast

    wenn du vermutlich (?) so lange im ks sein wirst, müsstest du ja eh in frühzeitigen ms gehen können oder?
    ich war in der 9. ssw im KH und dann ab der 19. im frühzeitigen ms, hätte aber schon ab der 15. gehen sollen lt. meiner ärztin.
    dann bist auch mit dem eakbg auf der sicheren seite ;)
     
  5. sydlonlove

    sydlonlove unerkannte Zwillinge
    VIP

    kommt drauf an. Ich war zb ab der 5. Woche mit Hyperemesis im Krankenstand (inkl. Krankenhaus). Hätte aber keinen vorzeitigen Mutterschutz deswegen bekommen weil das kein Grund laut der Liste ist. "Gottseidank" waren meine 2 dann ein Grund für den vorzeitigen Mutterschutz.

    @Te: auf der Help.Gv seite steht auch dass Krankheit nicht zählt (als Verhinderungsgrund fürs EaKBG) solange das Entgelt vom Dienstgeber weiterbezahlt wird

    https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.080614.html
     
  6. Pinky1

    Pinky1 Aktive/r Teilnehmer/in

    @mummy36:
    Wie gesagt, es betrifft mich eh nicht direkt... aber nicht für alle Beschwerden bekommt man vorzeitigen Mutterschutz, leider!

    Danke für die Antworten!
    Hätte es jetzt auch so verstanden, dass die drei Monate herangezogen werden, in denen man noch den vollen Bezug vom Arbeitgeber erhalten hat!
     
  7. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ich weiss.
    bei mir war es halt so, dass ich in frühzeitigen ms gehen konnte, obwohl ich keine der indikationen auf der liste hatte.
     

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