1. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo liebe Leute,

    ich habe am 27.1.17 entbunden. Mutterschutz endet am 30.3.

    Ich werde KBG Variant 15+3 nehmen, im Karenz bleibe ich auch bis 15. Lebensmonat, mein Partner dann 3 Mo.
    Heisst das, dass der letzte Tag 26.4.18 ist bzw am 27.4.18 wieder zurück arbeiten oder erst am 28.4.18 ?
    Und mein Partner - wann fängt es genau bei ihm an ?
    Beantrage ich das Geld von Geburt oder erst von 31.3. wenn MuSchu schon beendet ist ?

    Was bedeutet bei Kind "ehelich - unehelich - Wahl - Pflege" ?

    Muss mein Partner auch KBG beantragen oder wird es automatisch beantragt wenn ich es mache ?

    Ich würde mich auf eine Antwort freuen !

    LG.
     
  2. chrissi-s

    chrissi-s Teilnehmer/in

    Hallo!

    Ich hoffe ich habe das noch alles richtig von unserer Karenzteilung im Kopf :)
    1.) Wenn ihr genau nach 15 Monaten wechselt, dann müsstest du am 27.4.18 wieder arbeiten. Wobei man das nicht extakt 15 + 3 teilen muss. Der zweiter Teil von Vater darf nur nicht weniger als 3 Monate sein. Unser Sohn wurde am 24. geboren wir haben aber schon am 1. getauscht, weil es einfach passender war. Mein Mann hat also ein paar Tage länger und ich ein paar Tage weniger KBG bezogen.

    2.) Geld kannst du ab Geburt beantragen, während des Mutterschutzes ist es allerdings ruhend gestellt und wird nicht ausbezahlt. Außer du bekommst kein Wochengeld, dann gilt KBG ab Geburt.

    3.) "Ehelich" bedeutet du bist verheiratet (nicht zwangsläufig mit dem Kindsvater, aber das ist ein anderes Thema;)) "unehlich" du bist nicht verheiratet, Wahl/Pflege sind Wahlkinder oder Pflegekinder für die man - wenn die Bedingungen stimmen - auch KBG beziehen könnte.

    4.) Vater muss nochmal extra beantragen.

    lg
     
  3. Saraah

    Saraah Aktive/r Teilnehmer/in

    Super ! Danke Dir !

    Das heisst ich beantrage von Geburt (27.1.17) bis 26.4.18 und er nochmal von 27.4. bis 26.7.18 (wenn er auch am 27.7. wieder arbeiten muss ?) ? Sollten wir gleichzeitig beide beatragen oder er erst später ?

    Kann ich schon beantragen obwohl ich noch keine Bestätigung von Finanzamt habe (Familienbeihilfe) ?

    Danke nochmal !
     
  4. gutemine75

    gutemine75 glücklich mit 2 Wundern
    VIP

    Hallo!

    Ich möchte nur darauf aufmerksam machen, dass die Karenz mit dem Kinderbetreuungsgeld nix zu tun hat. Das sind 2 verschiedene paar Schuhe.

    D.h. man kann die Karenz anders vereinbaren als den Kinderbetreuungsgeldbezug, muss nur auf den Zuverdienst aufpassen, wobei es da Kulanzregeln gibt, ich glaub man muss im Monat mehr als 15 Tage beziehen, damit die Zuverdienstgrenze überprüft wird. D.h. wenn man nur 10 Tage bezieht, dann wird nicht geprüft für das Monat.

    Meist ist es den Firmen lieber, wenn man mit 01. des Monats die Karenz tauscht, was auch problemlos geht, weil ja unabhängig vom Bezug.

    Wir haben z.B. am 01.03. getauscht (ich wieder arbeiten, er in Karenz), obwohl ich bis 10.03. Kindergeld bezogen habe. Und er erst ab 11.03.

    Am besten zur AK gehen und dort vielleicht auch beraten lassen, die haben glaub ich Beratungen zu dem Thema!
     
  5. chrissi-s

    chrissi-s Teilnehmer/in

    Wir haben die Anträge getrennt gestellt, weil wir bei meinem Antrag noch nicht sicher waren, wann wir genau tauschen werden. Ob ich meinen Antrag vor oder nach dem Familienbeihilfebescheid gemacht habe, weiß ich leider nicht mehr.

    Aus meiner Sicht müssten die Datumsangaben so passen, ABER ich bin da auch kein Experte, also lieber einmal öfter bei der AK nachfragen, also einmal zu wenig ;)
     

Diese Seite empfehlen