Hallo meine Lieben, Ich hab versucht möglichst alle Beiträge hier im Forum und diversen anderen Quellen gelesen aber bin nicht ausreichend fündig geworden. Zuallererst kann ich schonmal sagen dass ich die Liste der Gründe erfülle, dass es daher kein Problem geben sollte. Meine 16.SSW beginnt am 19.12. und die 2.MuKiPass Komtrolle habe ich am 7.1. wo meine Gyn schon meinte dass sie mir das eh nicht vor der 2.Untersuchung schreiben kann und guter Dinge ist dass es kein Problem sein sollte dass er genehmigt wird. Wenn ich dann am 7.1. die Empfehlung von ihr bekomme, wie geht's dann weiter? Muss ich in Wien zum Chefarzt der GKK oder einem Amtsarzt des Arbeitsinspektorats? Brauche ich da einen Termin oder gehe ich einfach hin?
mit der empfehlung vom gyn gehst du zum mag. bezirksamt zum amtsarzt, telefonische terminvereinbarung ist nicht zwingend erforderlich, kann sich aber natürlich vorteilhaft auf eventuelle wartezeit auswirken. dort bekommst du dann bei positivem bescheid zwei schreiben - eines für die krankenkasse, eines für den arbeitgeber, die bringst du jeweils hin. alles alles gute für diese schwangerschaft, die diesmal hoffentlich mind. 38. wochen dauert!!
Wenn Deine Wohnortangabe stimmt, hier: http://www.wien.gv.at/gesundheit/einrichtungen/gesundheitsaemter/bezirk-22.html
Früher war es so - dass man nicht persönlich hingehen musste (weiss nicht wie es jetzt ist). Ich musste liegen, so hat das einreichen das erste mal mein Mann erledigt - das zweite mal bin ich dort hingeschlumpft...
Ich hab beim Bezirksamt angerufen und gleich einen Termin bekommen. Wenn du etwas hast, was auf der Liste steht, machen die ab der 16 SSW keine Probleme. Hatte in der letzten Schwangerschaft ein Frühchen und das hat für eine Freistellung gereicht.
grad verwirrt bei uns befindet sich z.b. der Amtsarzt bzw Bezirksarzt auf der GKK Diensstelle, der bewilligt dann sachen oder eben nicht....... Terminvergabe gibt es keine auch den richtigen Zeitpunkt gibts nicht enweder es geht ruck zuck dran oder man wartet 3 Stunden Hier ein nützlicher Link: https://www.wko.at/Content.Node/Ser...und-Elternteilzeit/Beschaeftigungsverbot.html
Hallo, bedeutet dass wenn ich eine Schwangerschaftsdiabetes habe welche Insulinpflichtig ist, dass das eine Möglichkeit für eine Freistellung ist? Bei uns im Job ist es sehr stressig da ist weder ein Ernährungsplan noch Spritzen ohne Weckerstellen möglich bzw. Wird die Firma darauf keine Rücksicht nehmen.
Sprich mit deinen behandelnden Ärzten (Gyn und HA) drüber immerhin müssen sie dir eine Empfehlung dafür schreiben!
ja ist es - war bei mir einer der Gründe bei der Freistellung! Streß und SS-Diabetes insulinpflichtig vertragen sich wirklich sehr schlecht! Am besten gleich morgen zum Gyn gehen und dann ab zum Amtsarzt.
Danke für eure Antworten. Ich bin jetzt gerade noch beim Blutzuckermessen und Ernährung umstellen, meine Werte sind jedoch aktuell nicht gut. Ich weiß wohl Anfang Dezember mehr.
Medizinische Indikationen für Freistellungen Aufgrund eines Erlasses des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom 17.12.2010 sind medizinische Indikationen für Freistellungen von werdenden Müttern: Anämie mit Hämoglobin im Blut (mehr als 8.5 g/dl) mit zusätzlicher kardiopulmonaler Symptomatik, Auffälligkeiten im pränatalen Ultraschall mit drohendem Risiko einer Frühgeburt unter laufender Therapie (z. B. Polyhydramnion), Belastete Anamnese mit status post spontanem Spätabort oder Frühgeburt eines Einlings (16. bis 36. Schwangerschaftswoche), Mehrlinge Insulinpflichtiger Diabetes Mellitus, wenn schwer einstellbar, Kongenitale Fehlbildungen, Uterusfehlbildungen, Organtransplantierte (z. B. Niere, Herz) Schwangere (hohe Rate an Frühgeburten, Wachstumsretardierung und mütterlicher Morbidität), Plazenta praevia totalis bzw. partialis ab der 20. Schwangerschaftswoche, Präeklampsie, E-P-H-Gestose, Status post Konisation, Sonographisch bewiesene subamniale oder subplazentare Einblutungszonen (Hämatome) mit klinischer Symptomatik, Thromboembolische Geschehen in der laufenden Schwangerschaft, Verdacht auf Plazenta increta/percreta inklusive Narbeninvasion ab der 20. Schwangerschaftswoche, Vorzeitige Wehen bei Zustand nach Tokolyse im Krankenhaus, Wachstumsretardierung mit nachgewiesener Mangelversorgung des Feten, Zervixinsuffizienz: Zervixlänge unter 25 mm Länge und/oder Cerclage in laufender Schwangerschaft, Grunderkrankungen der Schwangeren internistischer, pulmologischer, neurologischer, psychiatrischer Art, wenn eine Gefährdung für Mutter oder Kind vorliegt und vom jeweiligen Facharzt festgestellt wird.
Jetzt hab ich vor lauter Vorbereitungs-mich selbst beruhigungs-Vorgehen noch eine Anfrage deswegen an die wgkk geschickt bzgl. was genau zu tun wenn ich die Empfehlung habe, was mitzubringen ist (auch wegen der Arbeits- und Gehaltsbestätigung) usw. Kommt als Antwort dass ich das die KFA fragen muss weil ich schließlich dort versichert bin... Aber zahlen müssen ja sie dann...ich kenn mich nimma aus!
ich weiß nciht genau welcher Arzt in Wien zuständig ist, bin aber auch KFA und ich war in NÖ beim Amtsarzt (wohne in NÖ, arbeite in Wien). Hab dann nur das Schreiben an meinen Dienstgeber geschickt und der hat alles weitere gemacht. bzw ist es bei meinem dienstgeber so, dass der den Mutterschutz weiterzahlt. frag mal bei euch in der Personalabteilung nach, die müssten das wissen wie da vorzugehen ist.
Das Wochengeld beim ersten hab ich soweit ich wei von der GKK bekommen...ich frag einfach meine Freubdin nochmal, die ist Chefrztin bei der KFA... Edit: haben extra nachgesehen, das Wochengeld kam doch von der KFA...dh ich frag bei der Amtsarztstelle nach wegen einem Termin wenn ich das Ansuchen habe und geb dass danach hoffentlich positiv besttigt der KFA weiter...
Ich komme auch aus NÖ, arbeite aber in Wien. Die bestätigte Freistellung (vom Amtsarzt) hab ich in der Arbeit abgegeben, die haben mir dann eine Auflistung meines Gehaltes (der letzten 3 Monate?) geschickt und das hab ich dann, mit Kopie der Freistellung (bzw bekommt man glaub ich eh 3 Stück), zur kfa gebracht. Wochengeld bezahlt die kfa, karenzgeld die gkk.
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