1. butzeline

    butzeline Aktive/r Teilnehmer/in

    Ich habe letzte Woche angefangen, neben der Karenz geringfügig zu arbeiten. Jetzt frage ich mich ob es sich "lohnt" dass ich mich mit monatlich 61,- selbstversichere.
    Ansich bin ich bei meinem Mann mitversichert.

    Was sind denn die Vorteile wenn ich das machen würde?

    Bekäme ich das geringfügige Gehalt bei Krankheit weiter ausbezahlt wenn ich nur bei meinem Mann mitversichert bin?
    Soweit ich verstanden habe bekäme ich Wochengeld bei Selbstversicherung - da müsste ich aber jetzt schon schwanger sein, damit sich das ausgeht, oder? Bis Ende August bin ich geringfügig beschäftigt, ab dann Teilzeit.
    Und wie sieht es mit der Pension aus? Die 2 Jahre Karenz werden ja ohnehin angerechnet.

    Vielleicht hat ja wie nähere Infos, werde ansonsten auch noch bei der AK anrufen.

    Danke und lg
     
  2. Mummy36

    Mummy36 Gast

    du bist ja eh versichert, wenn du geringfügig arbeitest und hast somit anrecht auf entgeltfortzahlung im krankheitsfall
     
  3. Mummy36

    Mummy36 Gast

    jetzt hab ich nochmal reingelesen. bist du jetzt schon in karenz? wie meinst du das mit dem wochengeld? wenn du wieder schwanger werden würdest?
     
  4. butzeline

    butzeline Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo mummy,
    Ja ich bin seit August 2016 in Karenz, und arbeite jetzt bis Ende August geringfügig dazu. Ja, so wie ich das verstehe hätte ich Anspruch auf Wochengeld wenn ich mich eben um die monatlich 60 Euro versichere. Aber 1. planen wir kein 2. Kind im Moment und Wochengeld würde ich ja nur 8 Wochen vor Geburt bekommen, Dh der Mutterschutz müsste noch im August beginnen...
    Wegen dem denke ich kann ich mir also die Selbstversicherung sparen.

    Weiß eben nur nicht wieviel es mir für die pensionsanrechnung bringt, ob das soviel wäre dass es sich lohnt die Versicherung zu zahlen. Weißt was ich meine?
     
  5. Chania

    PLUS + VIP

    Wenn Du in Karenz bist, werden Dir die Zeiten angerechnet. Nicht angerechnet wird das Monetäre. Also würde die Pensionsversicherung monetär etwas für Dein Pensionskonto bringen, mMn.

    Genau Auskunft geben kann Dir sicher die AK.

    lg
    Chania
     
  6. NaNu

    VIP

    Also an Pensionszeiten würde ich nicht mal einen Gedanken verschwenden.
    Schau dir die Prognosen für die nächsten Jahrzehnte an. Wenn du mal in Pension gehst, gelten die heutigen Pensionsgesetze sicher nicht mehr. Das jetztige System ist auf Dauer unfinanzierbar.
     
  7. Chania

    PLUS + VIP

    Das kann schon sein, Nanu.

    Aber bereits erarbeitete € auf dem Pensionskonto können nicht einfach in Nichts umgewandelt werden. Weil wenn, dann ist eh schon alles zu spät.

    Also selbst wenn der Wert halbiert wird, hast Du immer noch 50 %. 50 % von 0 ist aber auf jeden Fall 0.

    lg
    Chania
     
  8. NaNu

    VIP

    Doch natürlich ist das möglich.
    Man muss ja nur die Gesetzte ändern, nach denen die Pensionen berechnet werden. Auch in der Vergangenheit wurden die Regeln ja immer wieder verändert. Das „Pensionskonto“ gibt es ja erst seit ein paar Jahren und kann genauso wie es geschaffen wurde wieder abgeschafft werden.
     
  9. Chania

    PLUS + VIP

    Also ich weiß nicht, das ist mir wirklich zu extrem. Da müsste zumindest ein Krieg kommen. Und davon gehe ich nicht aus. Ich kann mir nicht vorstellen, dass bereits erworbenes Guthaben ohne Grund einfach verschwindet und sich die Leute das so ohne weiteres gefallen lassen.

    Gesetzesänderungen, ja, auf jeden Fall. Und dass es Einbußen gibt, von mir aus. Aber noch leben wir in einer funktionierenden Demokratie und daher wir es Nullnicht geben.

    Lg
    Chania
     
  10. NaNu

    VIP

    Wir haben in Österreich ein Umlageverfahren: jeder der aktuell in das Pensionssystem einzahlt, bezahlt im Grunde die Pensionen der Menschen die schon im Ruhestand sind.
    Es wird nichts angespart.
    Das „Pensionkonto“ beinhaltet rein fiktive Beträge und echtes Guthaben gibt es nicht.

    Wikipedia Deutsch: Umlageverfahren
     
    NaNu, 16. Januar 2018
    , Zuletzt bearbeitet: 16. Januar 2018
    #10
  11. MatsBM

    MatsBM Gast

    Du erwirbst auf Basis der Geringfügigkeitsgrenze Beitragsgrundlagen auf deinem Pensionskonto, allerdings nicht zu verwechseln mit Versicherungszeiten.
    Mit der Selbstversicherung ist uU. der Verpflegungskostenbeitrag bei einem stationären Krankenhausaufenthalt etwas niedriger als wenn du mitversichert bist.

    Solange der Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber besteht, bekommst du vom AG dein geringfügiges Gehalt weiter bezahlt.
    Nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den AG bekommst du durch die Selbstversicherung ein tägliches Krankengeld von etwas über € 5,-- also rund € 150,-- im Monat.

    Das ist richtig, wobei wenn ich richtig informiert bin, müsstest du zu Beginn des Mutterschutzes mind. 3 Monate selbst versichert sein um in den Genuss des Wochengeldes zu kommen.
    Der Tagsatz für das Wochengeld liegt 2018 bei € 9,12.

    Die Karenz ist nicht ausschlaggebend für die Berücksichtigung von Versicherungszeiten und Beitragsgrundlagen für die Pension.

    Am Pensionskonto werden dir bis zu 48 Monate Versicherungszeiten angerechnet, allerdings nur für jene Monate in denen du nicht erwerbstätig bist. Während einer versicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit werden die Versicherungszeiten ohnehin durch diese erworben.

    Anders sieht es beitragsmäßig am Pensionskonto aus:
    Für 48 Monate ab Geburt des Kindes wird dir ein fiktives Monatsgehalt iHv. € 1.828,22 (Wert 2017: € 1.776,70) Brutto für die Pensionsbemessung angerechnet.
    Hier kämen die Beitragsgrundlagen aus dem gf. DV oder der Teilzeitbeschäftigung dann nach dazu.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  12. butzeline

    butzeline Aktive/r Teilnehmer/in

    Danke Mats für deine Erklärungen, bin mir trotzdem noch immer nicht sicher ob ich es machen soll oder nicht. Hmm
     

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