1. wien67

    VIP

    Hallo! Ich habe eine Frage bezüglich dem Urlaubsgehalt, falls sich jemand von euch damit auskennt.


    Beispiel: Ich verdiene 1500 netto. Müsste mein Urlaubsgehalt somit 3000 netto sein oder weniger?

    Da mir im Sommer aufgefallen ist, dass ich ca. 40 Euro weniger bekommen habe. Habe zB. 2965, statt 3000 erhalten.

    Heute habe ich auch festgestellt, dass ich wieder ca. 45-50 Euro weniger bekommen habe, als genau das Doppelte.

    Ich habe mit 2 Freundinnen darüber gesprochen, beide meinten, dass sie genau das Doppelte erhalten. Also verdienen zB. 1200 netto und bekommen dann auch 2400 netto.

    Ist das in jeder Firma unterschiedlich, oder ist das wie bei mir normal, dass dabei etwa 50 Euro fehlen?
     
  2. Obsidian

    Obsidian Pazifist a.D.
    VIP

  3. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Das hängt auch davon ab was der KV an Urlaubszuschuss vorsieht. Es gibt KVs die sehen als Urlaubszuschuss nicht 4,33 Wochenentgelte vor sondern nur (z. B.) 4 Wochenentgelte. Also bitte auch den KV zu Rate ziehen.

    Und wenn Sie es ganz genau wissen wollen, ohne das Sie sich selbst die notwendigen Informationen zusammen suchen wollen, dann gehen Sie zur Arbeiterkammer. Noch gibt es die ja! Und die AK rechnet es Ihnen dann ziemlich genau aus. Eigentlich nicht ziemlich sondern wirklich ganz genau aus.
     
  4. Es sind zum Beispiel auch nicht alle Überstundenpauschalen für die Sonderzahlungen wirksam.

    Als ersten Schritt auf jeden Fall den Lohnzettel anschauen und bei Fragen zb an die AK wenden.

    LG
     
  5. wien67

    VIP

    Okay, danke! Ich werde mal bei der AK nachschauen!
    Laut diesem Brutto/Netto Rechner habe ich tatsächlich zu wenig bekommen, aber vielleicht liegt es daran wie Pippi101 geschrieben hat, kenne mich da nämlich null aus.
     
  6. Hibbel

    VIP

    Das kann halt unterschiedliche Gründe haben wie eh schon erwähnt. Eventuell hast du ja bereits vorher in diesem Jahr eine zusätzliche Sonderzahlung erhalten zB ein Jubiläumsgeld auf Grund deiner Dienstjahre.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Das Wichtigste ist erstmal weg von Netto und den Bruttoverdienst heranziehen!!

    Woran es liegen kann, dass dein Urlaubs- oder Weihnachtsgeld geringer ausfällt als das normale Gehalt:

    - Du hast während des Jahres bei der Firma begonnen zu arbeiten, es gibt nur einen aliquoten Anteil.
    - Du bekommst zusätzliche Gehaltsbestandsteile (Überstunden, Provisionen, Reisekosten, ...) die nicht eingerechnet werden und somit die Sonderzahlung nur vom Grundgehalt berechnet wird.
    - Es werden bei der Lohnverrechnung Absetzposten wie Alleinverdiener, Pendlerpauschale, Freibetragsbescheid berücksichtigt, die dein normales Nettogehalt erhöhen.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. darf ich mich da bitte mit einer frage anhängen?

    (meine tochter ist demnächst am weg zur AK)

    wenn ich vom 1.1. bis 30.6. geringfügig gemeldet bin und vom 1.7. bis 31.12. mit 19 stunden bekomme ich zum weihnachtsgeld dann eigentlich das "mehr" urlaubsgeld auch ausbezahlt?

    schon, oder?

    und, bis wann muss gehalt und in dem fall auch weihanchtsgeld eigentlich am konto des arbeitnehmers sein? es ist nix ausgemacht von wegen "am 15." - heute ist der 5. und sie hat weder novembergehalt/lohn noch weihnachtsgeld am konto :rolleyes:
     
  9. wipo

    VIP



    Sie bekommt 6/12 Urlaubsgeld und 6/12 Weihnachtsgeld. Für die Zeit der geringfügigen Beschäftigung gibt es eine Sonderzahlung. Bis wann das Gehalt ausgezahlt werden muss sollte im Dienstvertrag angeführt sein!
     
  10. wipo

    VIP


    Sollte natürlich heißen KEINE Sonderzahlung für geringfügige Beschäftigung :)
     
  11. Mummy36

    Mummy36 Gast

    ist das irgendwo geregelt?
    ich war während meiner karenz geringfügig im unternehmen und habe schon urlaubsgeld erhalten
     
  12. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Sie soll zur AK gehen, was sie eh tun wird. Es hängt auch vom KV ab, was der als Grundlage für die jeweilige Sonderzahlung vorsieht.

    Es gibt KVs, die schreiben folgendes: Die Weihnachtsremuneration ist mit dem Novembergehalt auszuzahlen. Als Berechnungsgrundlage ist das Novembergehalt heranzuziehen.

    Wenn das so drinnen steht, dann steht nur ein "zweites" Gehalt in Höhe des Novembergehalts zu. Egal ob es davor unter dem Jahr Änderungen in der Höhe des Gehalts gegeben hat.

    Also bitte zur AK gehen!
     

  13. doch, sie hat eine sonderzahlung in der zeit, wo sie geringfügig gearbeitet hat, bekommen - das ist doch normal, oder?

    bei den lohnverrechnungen, die ich seinerzeit gemacht habe, haben die geringfügigen auch weihnachts und urlaubsgeld bekommen

    sie bekommt für teilzeit jeweils 1/2 und für geringfügig auch, oder?

    sprich:

    1.1. bis 30.6. hat sie 288,- bekommen (geringfügig)
    1.7. bis 31.12. bekommt sie (ca) 660,- (19 stunden)

    dh urlaubgeld 1/2 von 288,- und 1/2 von 660,-
    weihnachtsgeld genauso

    oder hab ich da einen denk/rechenfehler?

    im dienstvertrag steht lt kv und ihr kv sagt, am letzten des monats - heute ist, wie gesagt, der 5.
     
  14. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Auch geringfügig Beschäftigten stehen Sonderzahlungen zu - sofern sie einem Kollektivvertrag unterliegen, der Sonderzahlungen vorsieht.

    Sonderzahlungen, bzw. der Anspruch darauf, unterliegen dem Arbeitsrecht. Die "geringfügige Beschäftigung" gibt es nur im Sozialversicherungsrecht und das hat keine Auswirkung auf arbeitsrechtliche Ansprüche.
     

  15. sie hat den tankstellen/garagen kv, wobei ich da jetzt keine wirkliche regelung bzgl urlaubsgeld und weihnachtsrem. gefunden habe

    sie wartet jetzt den lohnzettel für november ab, ihr wurde auch an feiertagen, an denen sie gearbeitet hat, kein überstundenzuschlag gezahlt, der lt kv bezahlt werden muss, ebenso wie "frühstunden" bzw die eine stunde von 5 - 6 uhr früh
     
  16. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Ich hab jetzt den KV (Garagen-, Tankstellen- und Servicestationsunternehmungen) herausgesucht (falls dieser für Ihre Tochter zutrifft).

    Bezüglich Sonderzahlungen sagt er folgendes:

    Urlaubszuschuss ist spätestens mit der Juniauszahlung und die Weihnachtsremuneration mit der Novemberauszahlung zu zahlen.
    Die Berechnung geht wie folgt: Es muß (für beide Sonderzahlungen) der durchschnittliche Arbeitsverdienst der jeweiligen letzten voll gearbeiteten 13 Wochen zugrunde gelegt werden. Es müssen das Normalgehalt (bzw. -lohn) und die Überstunden einschließlich Überstundenzuschläge und Leistungsprämien herangezogen werden. Aber in jedem Fall Arbeitnehmerinnen einen Monatslohn/-gehalt samt Zulagen, die nach diesem KV gebühren. Werden die Zulagen (Nachtzulage) in unterschiedlicher Höhe bezahlt, ist die Berechnungsgrundlage derDurchschnitt der letzten drei Monaten bezahlten Zulagen.

    Aber bitte zur AK. Vor allem solange es noch eine AK gibt, sollte man diese bei Zweifelsfragen auf jeden Fall in Anspruch nehmen.
     
  17. wipo

    VIP


    Muss mich korrigieren - laut meiner HR Dame gibt es doch Sonderzahlungen für geringfügig Beschäftigte!
     

  18. danke, dh, dass sie weihnachtsrem. ein volles gehalt bekommt

    und dass sie fürs urlaubsgeld nichts nachbekommt, oder?

    ja, sie will sowieso hingehen, eben wegen nichtbezahlter feiertagszuschläge und auch, weils ihr gehalt nie vor 6.7. herum am konto hat
     
  19. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in

    Richtig!
     
  20. Mummy36

    Mummy36 Gast

    das ist doch gar nicht so unüblich, oder?
    viele firmen zahlen per 5. dM, sprich das geld ist auch erst frühestens am 6. am konto.
    bei meinem mann kommts meist auch am 4. oder 5.
     

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