1. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Nein wir wurden nicht dazu eingeladen bzw. nicht einmal informiert, wann die Untersuchungen erfolgen. Ich habe nur zufällig mitbekommen, dass sie bereits im Gange sind und mein Sohn hat gleich gesagt dass er da nicht hinwill usw. usf.

    Sie dürften die Kinder klassenweise während dem Unterricht geholt haben. So wie bei uns anno dazumals halt immer fünf Kinder oder so.

    Ich habe dann gar nicht versucht mich da hineinzureklamieren und mitzugehen.
     
  2. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Eine solche Vorgehensweise würd mir auch nicht zusagen, obwohl ich gegen die schulärztliche Untersuchung an sich gar nichts habe. Bei uns wird man gsd rechtzeitig über den Termin informiert und man kann auch dabei sein.
     
  3. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Mir ist noch etwas eingefallen: stimmt es dass nicht geregelt ist, welcher Arzt die Funktion des Schularztes übernehmen kann (also Kinder-, praktischer,....)?

    Auf jeden Fall habe ich für meine Tochter ein Zetterl bekommen, dass sie vergrößerte Mandeln hätte und ich mit ihr zum Arzt gehen soll. Unser Kinderarzt hat das sehr lustig gefunden, weil so groß wären sie ja gar nicht und außerdem (er kennt mein Kind halt schon länger) sind die für ihre Verhältnisse normal.
     
  4. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    In Oö muss man mWn entweder praktischer oder Kinderarzt sein. Ich geh mal schauen, obs da eine gesetzlicher Grundlage dafür gibt. :)
     
  5. Eusebius

    VIP

    Benötigt wird das ius practicandi, also die Berechtigung zur selbständigen Berufsausübung als Arzt. Jeder Allgemeinmediziner aber auch jeder Facharzt verfügt über diese.

    Würde mich wundern. Praktischer Arzt oder beliebiger Facharzt sollte reichen.
     
  6. Sommar

    Sommar es ist nur eine Phase ...
    VIP

    Hab jetzt interessehalber beim LSR nachgeschaut: in OÖ werden die Schularztposten nur an praktische und Kinderärzte vergeben (wird so ausgeschrieben) - scheint in Wien genauso zu sein. Ansonsten reicht wohl jede beliebige Ausbildung (also vom Gesetz her).
     
  7. Du musst das Jus practicandi haben. Theoretisch kann der Schularzt aus jeder Fachrichtung kommen. Ich würde jetzt aber vermuten, dass fast alle praktische Ärzte oder Kinderärzte sind. Meist haben ja Fachärztenauch den Turnus (Ausbildung zum Allgemeinmediziner) gemacht, also theoretisch könnte auch ein Orthopäde oder Chirurg Schularzt sein, praktisch wirds das aber kaum geben. In den Bundeschulen ist es sehr schwer ohne Schularztdiplom (Ausbildungskurs für Schulärzte) eine Stelle zu bekommen. Notfallmedizin und psychosomatische / psychotherapeutische Ausbildungen sind von Vorteil bei der Bewerbung.
     
  8. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Danke für die Infos!
     
  9. Eusebius

    VIP

    Selbst jene, die den Turnus nicht (vollständig) absolviert haben und gleich eine Facharztausbildung machen, erhalten mit der Facharztprüfung das ius. Aber, ja, als Zahnarzt oder Urologe werde ich eher nicht mehr Schularzt werden.
     
  10. Elsli

    VIP

    Da geht es nicht ums ansehen lassen, sondern darum, wie der Arzt dem Kind gegenüber tritt. Ob er verständnisvoll ist, oder nicht.
     
  11. Berthold

    Berthold Gast

    Doch. Geht es sehr wohl.
     
  12. Berthold

    Berthold Gast

    ... multipliziert mit der Anzahl der Schulwochen.
    Du hast nur die Hälfte gelesen. :cool:
     
  13. Berthold

    Berthold Gast

    Falsch. Sorry, aber das fällt jetzt in meine Kompetenz. ;)

    Es ist ein einfaches Gesetz, nämlich das Wehrgesetz 2001. In §11 sind die Pflichten der Wehrpflichtigen angeführt, u.a. die Stellung. In den §§ 18, 18a und 18b ist die Stellung genauer beschrieben.

    Und das ist genau so ein Gesetz wie das Gesetz, das dir nicht gefällt und zahnlos vorkommt. Dass das eine sanktioniert wird und das andere nicht, ist richtig. Aber vom Gesetz her macht es keinen Unterschied, befolgen muss (müsste) man das eine wie das andere.
     
  14. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Es ist ein einfaches Gesetz, nämlich das Wehrgesetz 2001. In §11 sind die Pflichten der Wehrpflichtigen angeführt, u.a. die Stellung. In den §§ 18, 18a und 18b ist die Stellung genauer beschrieben. [/QUOTE]

    Es ist aber leider nicht angeführt, welche Konsequenzen es gibt, wenn man sich der Stellung entzieht

    Ich hab nicht geschrieben, dass mit das Gesetz NICHT gefällt!
    Nur ohne Sanktionen ist es um vieles einfacher sich einem Gesetz zu entziehen.
     
  15. Berthold

    Berthold Gast

    Doch, ist es, aber erst am Schluss in den Strafbestimmungen:
    "Verletzung der Stellungspflicht
    § 49. (1) Wer der Stellungspflicht nach § 18 Abs. 1 nicht nachkommt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafe bis zu 7 000 € zu bestrafen.
    (2) Wer gegen die Pflicht zur Befolgung von Weisungen nach § 18a Abs. 3 verstößt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist hiefür mit Geldstrafe bis zu 700 € zu bestrafen."

    Also ganz schön happig. Außerdem kann man behördlich vorgeführt werden.
    Theoretisch könnte man das zum Schularzt zwar auch, aber das wird nie so exekutiert werden. Egal, die gesetzliche Grundlage ist jedenfalls gleichwertig.

    Sorry, ich habe dein "Das Gesetz ist das Papier nicht wert, auf dem es geschrieben steht" in diesem Sinne interpretiert.
    Ok, dann gefällt es eben anderen nicht, wie aus diesem Fred ziemlich eindeutig hervorgeht. Trotzdem ist es ein Gesetz und somit zu beachten und zu befolgen, ob man einen Sinn drin sieht oder nicht.
     
  16. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Danke! Soweit hab ich nicht mehr gelesen :eek:

    Sinn hat es auf jeden Fall, weil jene Kinder, deren Eltern für keine ausreichende med. Versorgung sorgen, untersucht werden.
    Allerdings völlig sinnlos (also das Papier nicht wert), wenn der weitere Verlauf (Vorstellung beim entsprechenden Arzt) oder wenn Kind der Untersuchung völlig entzogen wird.

    Abgesehen davon ist eben der Ablauf unter Umständen für die Kinder auch (noch) erniedrigend und da bin ich dann schon ein wenig grantig, obwohl ich sonst kein Problem mit Gesetzen oder Vorgaben habe.
     

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