1. Eusebius

    VIP

    Dann muss es ja stimmen. Ein Blick ins Gesetz ("Die Schüler sind verpflichtet, sich ... einmal im Schuljahr einer schulärztlichen Untersuchung zu unterziehen.") erübrigt sich dann.

    Das ist eine freie Interpretation, die ich so aus dem Gesetz nicht herauslesen kann. Aber nachdem es, soweit ersichtlich, eh keine Sanktionen gibt, spielt das auch keine Rolle.
     
  2. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Ich habe mir nicht die Mühe gemacht, mich durch das Gesetz zu lesen. (Einzelne Passagen zählen für mich nicht, wenn müsste man alles durchkauen)

    Unser Schularzt hat nach der Diskussion mit ihr und nach Weiterleitung eines Mails von der Ärztekammer wo das mit der freien Arztwahl erklärt wurde, auf weitere Diskussionen verzichtet und akzeptiert, dass das Formular von einem Arzt unserer Wahl ausgefüllt wird.

    Ob das nun dem Gesetz entspricht war mir ab dem Punkt herzlich egal.
     
  3. Eusebius

    VIP

    § 66 Abs 2 SchuG ist nicht lang, und auch Laien zumutbar, von "durchkauen" kann keine Rede sein. Ich habe erst morgen wieder Zugriff auf die entsprechende Kommentarliteratur, aber nach meinem Verständnis ist eine Nichtteilnahme an entsprechenden Untersuchungen eben einer Nichtteilnahme am Unterricht zu vergleichen, mit den entsprechenden Folgen.

    Warum soll sich ein Schularzt auch mit einer (Entschuldigung, und aus seiner Sicht:) "deppaten Mutter hinstellen", er hat ja nichts zu gewinnen.
     
  4. Elsli

    VIP

    Eingeschnappt war die Schulärztin bei uns auch, aber erst nachdem ich bei ihr auf der Matte gestanden bin. :D
    Ich habe allerdings nicht die Schulärztin gefragt, ob wir unsere Tochter auch von der Hausärztin untersuchen lassen dürfen, sondern die Klassenvorständin. Sie hat mich gefragt, ob sie wissen darf, weswegen wir das wollen. Ich habe es ihr erklärt und sie war sehr verständnisvoll. Sie hat gesagt, dass wird sicher in Ordnung gehen und so war es dann auch.
    Die Schulärztin hat mich dann angerufen, als sie das Schreiben der Hausärztin vor sich liegen hatte. Erfreut war sie nicht, das habe ich gemerkt, war mir aber ziemlich egal.
     

  5. das gibts in der ahs immer noch :eek:

    meine waren nie bei schulärztlichen untersuchungen, ich hab noch ein kleines trauma aus meiner zeit, wo wir in unterwäsch in reih und glied standen, die dicken (sorry) sich schamvoll in irgendwas gewickelt haben und der schularzt gnadenlos seine kommentare abegelassen hat - und nein, ich war nicht dick und er wurde bei mir nichts los, aber ich hab mitbekommen (in der volkschule) wie schlimm das für manches mädchen war und wie demütigend

    ich habs bei meinen bereits in der vs verweigert, ich hab eine "gesamtuntersuchung" beim kinderarzt machen lassen und seine ergebnisse in der schule eingereicht

    ob ich impfe, oder nicht, geht die schule nichts an (und ja, meine sind geimpft)

    in der ahs hab ich, wenn der zettel bzgl "schulärztliche untersuchung" kam, geschrieben, dass meine nicht teilnehmen, sollte ein gesundheitszeugnis verlangt werden, bring ichs jederzeit von meinem kinderarzt, bzw der hausärztin - das hat gereicht

    genauso diese zahnklinik - das war seinerzeit in meiner vs zeit schon absolut übel, ich war dort, hatte scheinbar ein loch und der metzger dort hat losgebohrt, kommentarlos, ohne spritze und gnadenlos

    das wollt ich meinen kindern auch ersparen und bin mit ihnen zu einem entsprechenden zahnarzt gegangen, der sie einmal im jahr angeschaut hat und wäre was gewesen (mein sohn hat mit bald 20 noch immer keine einzige plombe, meine tochter mit knapp 21 eine), hätte er sie schonend darauf vorbereitet

    ich find diese ganze prozedur absolut entbehrlich - die eltern, denen die gesundheit ihrer kinder wichtig ist, kümmern sie eh darum und die, denen es egal ist, gehen dann eh trotzdem nicht zum facharzt
     
  6. Elsli

    VIP

    Zettel gab es bei uns nie. Die Infos, wann welche Klasse zur Untersuchung dran ist, hängen nur in der Schule aus.

    Einfach drauf los gebohrt? :eek:
    Mit dem Kiga waren meine Kinder schon beim Zahnarzt, aber untersuchen hätter er nicht so einfach dürfen. (also, außer "Mund aufmachen")
    Einige von den Kindern bekamen dann ein Schreiben des Zahnarztes mit nach Hause.
    Sehtests gabs übrigens auch im Kiga, fällt mir ein.
     
  7. Pippi101

    Pippi101 Teilnehmer/in


    Wir haben weder im Kindergarten noch in der VS, der Unterstufe und der Oberstufe (HAK) eine Info bekommen, dass die Kinder "untersucht" werden. Im KIGa hab ich es bemerkt weil unsere Tochter einen Zettel bezüglich Senk-Spreiz-Füsse bekommen hat.

    Auch in der VS habe ich erst mitbekommen, dass es eine Untersuchung gegeben hat, weil Tochter einen Zettel bezüglich ihrer Füsse mitbekommen hat. Detto in der Unterstufe. In der HAK ist nix vom Schularzt gekommen.

    In dem Schuljahr 2016/17 hat sich unsere Tochter nicht mehr untersuchen lassen. Ich bin dann angerufen worden und hab dann erklärt, wenn unsere Tochter das nicht möchte, dann ist das zu akzeptieren.
     
  8. Amber

    Amber Gegenpol

    Nein, gar nichts.
     
  9. Radium

    PLUS + VIP

    Also datenerhebungen im rahmen medizinischer untersuchungen zu publikation unterliegen mWn der helsinki deklaration und müssen durch eineethikkomission.
    Und ich kann mir (aus eigener erfahrung mit med forschung) keine österr ethikkom vorstellen die eine erhebung ohne informed consent durchwinkt.

    So einfach kannst im med bereich nicht daten ohne einverständnis erheben und verwerten/publizieren.
     
  10. Eusebius

    VIP

    Die "Helsinki Deklaration" ist, soweit ersichtlich, eine Erklärung des Weltärztebundes ohne direkte juristische Verbindlichkeit.

    Die Rechtsgrundlage für die Datenerhebung ist (neben, eh klar, dem Datenschutzgesetz) jedenfalls für Wien etwas versteckt in § 58 Abs. 2 lit. a der 3. Durchführungsverordnung zum "Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens", wonach "[z]um schulärztlichen Dienst ... Reihenuntersuchungen, insbesondere bei der Einschulung und bei der Entlassung" sowie die "Anlegung einer Kartei" gehören.

    Es findet hier eine nicht personenbezogene statistische Auswertung statt, was im Rahmen des § 46 Abs 1 Z 2 DSG 2000 zulässig ist. Demnach wird die Weiterverwendung von Daten für wissenschaftliche Studien/Statistiken auch ohne Zustimmung des Betroffenen (d.h auch eines Patienten) erlaubt, wenn der Auftraggeber der wissenschaftlichen Studie die hiefür zu verwendenden Daten bereits aus einem anderen Zweck (z.B. Behandlung, Vorsorgeuntersuchung etc) vorrätig hat. (Selbstverständlich ist Voraussetzung für diese Ermächtigung zur erleichterten Weiterverwendung, dass die Daten zunächst – unabhängig von der intendierten wissenschaftlichen Weiterverwendung – zulässigerweise ermittelt wurden.)

    Es wird gemacht. Woher, glaubst Du, nimmt zB der " Wiener Kindergesundheitsbericht 2010" seine Daten? Medizinische Daten, die zulässigerweise erhoben wurden, dürfen auch (anonymisiert) verwendet werden.
     
  11. Ich kann zum Thema Ethikkommision und rechtliche Voraussetzungen zur Datenerhebung im medizinischem Bereich nicht mitreden, kann mich aber an Schlagzeilen erinnern á la "20% der österreichischen Kinder übergewichtig" und ich weiß, dass vom Ministerium die Verwertung der erhobenen Daten durch schulärztliche Untersuchungen definitiv ein Thema ist.

    Kurz zur Verteidigung der Schulärzt: solche Untersuchungen wie in unserer Kindheit üblich (in einer Reihe aufstellen und alle ziehen sich aus), sollte es in der heutigen Zeit nicht mehr geben. Und sind sicher auch, wenn überhaupt, die Ausnahme - geht ja auch mit der ärztlichen Schweigepflicht nicht konform. Auch sollte es zumindest in Oberösterreich keine Untersuchung der Geschlechtsteile (wie früher besonders bei den Burschen üblich) durch Schulärzte mehr geben.

    Es gibt große Unterschiede im Schularztsystem zwischen den Bundesländern und auch innerhalb der Bundesländer zwischen Bundes-, Landes- und Privatschulen. auch bezüglich Qualität der schulärztlichen Untersuchung (hängt schon einmal mit dem Faktor zur Verfügung stehende Zeit zusammen).

    Viele Schulärzte sind sehr bemüht diesen schlechten Ruf aus unserer Kindheit abzulegen. Schwarze Schafe gibt es wie in jedem Berufsbild leider noch immer.
    Natürlich ist das Tätigkeitsgebiet eines Schularztes auch ein sehr sensibler. Besonders, da es nicht der Arzt des Vertrauens ist. Allerdings bietet das eben auch den Vorteil, dass er unabhängiger ist als der behandelnde Hausarzt (ähnlich wie bei der Führerscheinuntersuchung, die ja auch nicht der Hausarzt abnehmen darf).
    Gerade wenn es Auffälligkeiten bei der Untersuchung gibt, können manche Eltern sehr sensibel reagieren umso mehr, wenn nur eine schriftliche Mitteilung mit nach Hause gegeben wir. Da wäre sicher ein persönliches Gespräch weitaus wünschenswerter, scheitert aber meist an Zeitmangel von beiden Seiten.

    Zur ursprünglichen Frage hat eusebius den rechtlichen Aspekt korrekt eingestellt. Als Schüler bin ich verpflichtet 1x/Jahr eine schulärztliche Untersuchung durchführen zu lassen. Sollte dies nicht vom Schularzt durchgeführt werden sondern von einem anderen Arzt, muss ich damit rechnen dieses auch privat zahlen zu müssen - Kassenleistung ist es definitiv keine ;) - theoretisch.
    Ich kann verstehen, wenn Eltern, deren Kinder aufgrund von chron. Erkrankungen in ständiger fachärztlicher Behandlung sind oder weil sie selber Mediziner sind, ihre Kinder von der schulärztlichen Untersuchung abmelden.
    Die Norm ist es allerdings nicht auch wenn das hier im Forum jetzt so rüber kommt.
     
  12. Entschuldigt, ich habe bei meiner Antwort, dreimal wegrennen müssen und so vom Schreiben des Textes bis zum Posten eine Stunde verstreichen lassen.
     
  13. Radium

    PLUS + VIP

    Der wr gesundheitsbericht bezieht datenaus befragungen (wo alle um einverständnis gebeten werden), inzidenzen werden von kh codierungen entnommen bzw register für inzidenzen wie hiv etc, dann noch das sterbe und Geburtenregister. Der schularzt kommt nicht vor (hab nur schnell quergelesen).

    Eine wissenschaftliche studie ist der bericht nicht, dazu brauchst keine helsinki deklaration das stimmt.
    Und wenn daten meines kindes einfach so verwurschtet werden können, bietest mir noch ein argument mehr daran nicht teilzunehmen. Anonymisierung hin oder her.

    Nur weils im gesetz steht ist für mich persönlich kein grund mein kind dort untersuchen zu lassen, da brauchts bissl mehr.
    Auch das Argument, dass es manchmal angenehmer ist einem wildfremden, statt dem bekannten, arzt gesundheitliche dinge anzuvertrauen, ist für mich bei schulkindern nicht schlüssig.
     
  14. Eusebius

    VIP

    Der Link war leider falsch. Im Kindergesundheitsbericht kommt der Schularzt schon vor. Das bestätigt auch ein Verfahren vor der Datenschutzkommission, mit der die Zulässigkeit festgestellt wurde.
     
  15. Elsli

    VIP

    Weswegen darf der Hausarzt die Führerscheinuntersuchung nicht abnehmen?
    Ich finde auf die Schnelle nichts Brauchbares im Netz.
     
  16. Elsli

    VIP

    Ich wäre froh gewesen, wenn wenigstens eine schriftliche Mitteilung gekommen wäre. Meiner Tochter wurde aber die Diagnose einfach ins Gesicht geknallt und sie wurde damit stehen gelassen.
    Weder ist meine Tochter chronisch krank, noch bin ich Medizinerin, aber das war für mich mehr als Grund genug, sie nicht mehr zur Schuluntersuchung gehen zu lassen. Um genau zu sein, wollte sie auf keinen Fall mehr zu dieser Ärztin, was nur verständlich war.
     
  17. Elsli

    VIP

    Wenn ich im Google "schulärztliche Untersuchung" eingebe, kommt als drittes ein Archivbeitrag aus dem Forum aus dem Jahr 2014. Also, noch nicht so alt. Da wird über genau dieses Thema diskutiert.
     
  18. Dein EIGENER Hausarzt. Ich denke da geht es um Befangenheit.
    Wir haben das damals (vor ca 10 Jahren) beim Gutachterkurs für die Führerscheinuntersuchung so gelernt.
     
  19. inkale

    inkale Gast

    Richtig. Es ist nicht die Norm, dass alle Kinder eine medizinische Betreuung bekommen, die ihrem Gesundheitszustand entspricht; es ist nicht die Norm, dass alle Eltern erkennen welche gesundheitlichen Defizite ihre Kinder aufweisen und alle vorgesehenen (Vor-)untersuchungen beim eigenen Kinder-/Facharzt vornehmen lassen.

    Die Vorstellung eines Kindes beim Schularzt dient der Prävention und der rechtzeitigen Erkennung bei gesundheitlichen Problemen. Deswegen wird es wohl auch anerkannt sein, wenn Eltern die dem nicht Folge leisten wollen, einen gleichwertigen Nachweis erbringen können, wenn ihr Kind entsprechend monitoriert und ggf. auch behandelt wird.

    Bei allem Respekt für die freie Arztwahl verstehe ich nicht wie verschnupft manche reagieren, weil es dieses Vorgehen durch die Schulbehörde gibt. Wie vielfach festgestellt, ist das Gesetz im Einzelfall ohnehin zahnlos und kommt vor allem jenen Kindern zugute, die nicht mit Eltern gesegnet sind, die entsprechende Vorsorge leisten.
     
  20. GruenerFloh

    GruenerFloh Teilnehmer/in

    In Ö1 war vor einigen Wochen ein Bericht, dass die Daten, die von Schulärzten erhoben werden, versickern.
    Es gibt Unmengen von Daten aus den schulärztlichen Untersuchung, die NIEMAND nutzt.
     

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