1. rory

    rory Teilnehmer/in

    Hallo zusammen,

    Vielleicht ist das eine blöde frage aber ich stell sie mal trotzdem :eek:.
    Ich bin derzeit in karenz im 2. Jahr und beziehe kein kbg mehr, weil ich das einkommensabhängige kbg gewählt habe und nur im 1. Jahr es bekommen habe. Mein kind wird ende oktober. 2 jahre alt und ich müsste da auch arbeiten gehen.
    Nun bin ich schwanger mit zwillingen und habe insulinpflicht. Diabetes und könnte theoretisch freigestellt werden.
    Mein mutterschutz würde sich rechnerisch so ausgehen sodass ich ein paar tage vor dem arbeitsbeginn im mutterschutz wäre.
    Aber meine frage ist ob es trotzdem möglich ist sich frei stellen zu lassen? Und vielleicht dadurch dann auch wochengeld beziehen zu können?

    Ich hoffe meine frage war verständlich?

    Lg
    Rory
     
  2. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Von wem freistellen lassen?
    Geh aufs AMS und melde dich als arbeitssuchend.
    Zu 99,9 % wird dir als Schwangere kein Jobangebot mehr ins Haus flattern, und wenn doch, dann lass dir vom Gyn. erst danach eine Bestätigung über die Risikoschwangerschaft ausstellen.
     
  3. Sie ist in karenz, nicht arbeitslos


    Ja, das geht, kenne wen davwar das genau so.
     
  4. Mohnschoen

    Mohnschoen entwickelt
    VIP


    ich glaub, arbeitsuchend kann sie sich melden, wenn kinderbetreuung für kind 1 vorhanden ist, nicht, wenn durch kind 2+3 im bauch schon freistellungsgründe heranwachsen.

    herzlichen glückwunsch übrigens :love: und alles gute für die schwangerschaft!
     
  5. mijamama

    mijamama liebt den Nutella Mann

    Aber wenn sie in Karenz ist hat sie doch einen Arbeitgeber, da wird sie sich nicht arbeitssuchend melden können, zumal sie ja auch evtl wieder irgendwann dorthin zurück will?
     
  6. mijamama

    mijamama liebt den Nutella Mann

    Ich würd bei der AK anrufen.
    Alles Liebe!
     
  7. nina64

    nina64 Teilnehmer/in

    Upps, da hab ich gestern etwas überlesen :eek:
     
  8. melony79

    melony79 Grüß Göttin

    Bringt dir nur was wenn du Anspruch auf wochengeld hast, dh wenn du noch während des Bezugs des eakbg schwanger geworden bist.
     
  9. rory

    rory Teilnehmer/in

    Hallo mädels,

    Danke euch allen für die antworten.
    Danke auch dir melody, ich glaub du hast total recht. Wird wahrscheinlich nix mit wochengeld.

    Glg
    Rory
     
  10. Michael

    Michael Teilnehmer/in

    Sorrxy, wenn ich nochmals nachlege, aber melony hat Recht.
     
  11. stardust13

    stardust13 Teilnehmer/in

    und wie ist das bei einer Pauschalvariante des KBG? hat man dann Anspruch auf WG, wenn man während des KBG Bezuges schwanger geworden ist, oder muss man bei Beginn der Schutzfrist noch KBG beziehen? das ist mir irgendwie unklar, da liest man verschiedene Sachen.
     
  12. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    rory bekommt vor der Geburt kein Wochengeld, weil sie zwar in Karenz war, aber kein KBG mehr bezogen hat. Mit dem vorzeitigen Mutterschutz auch nicht, glaube ich, weil sie ja trotzdem im 2. Lebensjahr des 1. Kindes ohne Bezüge in Karenz war. Sicherheitshalber nachfragen bei der AK, schadet nie.
    (Meiner Meinung nach bekommt man immer nur Wochengeld, wenn man gearbeitet hat oder noch KBG bezogen hat zu Beginn (!) der Schutzfrist. Denn die Schutzfrist ist ja ein Arbeitsverbot aus medizinischen Gründen und das Wochengeld der Ersatz für das entgangene Einkommen...? Ja, so steht es auch bei help.gv.at: https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/8/Seite.082100.html )

    ABER rory könnte für die Zwillinge noch einmal einkommensabhängiges KBG bekommen, bezogen auf den Steuerbescheid von 2012! Dafür müssen die Zwillis noch 2015 geboren werden und rory muss vor dem 2. Geburtstag des ersten Kindes wieder in Mutterschutz gehen. Das geht sich ums *** aus, oder? :)
    Hier natürlich auch nachfragen, aber nicht bei der AK, sondern beim Familienministerium, die machen die Beratung fürs eaKBG.

    Alles Gute!!
     
  13. Reni27

    Reni27 Gast

    Soweit ich weiß bekommst du kein Wochengeld, weil du ja nicht während dem eaKBG Bezug schwanger geworden bist.. aber die GKK kann dir da nähere Auskünfte geben, dafür bekommst du dann das KBG ab Geburt.
     
  14. JuVi2006

    JuVi2006 Teilnehmer/in

    Wann hast du denn Termin?
    Also ich bin grad in Karenz mit Kind Nr. 2, hatte das eKBG bis Ende Februar und bin ab Anfang August wieder in MuSchu (ET: Ende September)- und ich bekomme wieder Wochengeld!

    Würde sich das bei auch ausgehen? Oder wurdest du erst nach Ende des KBG- Bezugs schwanger, dann bekommst du leider nichts- da bringt dir der frühzeitige MuSchu auch nichts.

    lg
     
  15. solarphoton

    solarphoton Teilnehmer/in

    Schreibt sie doch, Kind wird Ende Oktober 2, Mutterschutz beginnt kurz davor, d.h. Termin ist irgendwann im Dezember. Das heißt, sie wurde erst ein paar Monate nach dem ersten Geburtstag des Kindes wieder schwanger.
     

Diese Seite empfehlen