1. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Eh. Die staatliche Bevorschussung wird von den Kandidatinnen hier ja vollkommen totgeschwiegen. Also ob nicht der Staat, sondern SIE sich dann um die Einbringlichkeit kümmern müssten.
     
  2. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    Also ich denke mal, daß die meisten betreffenden NOB nicht besachtwaltet waren und selbst über ihr Vermögen entscheiden konnten, somit hatten sie bis zum Pfändungsbeschluß genug Zeit zum Reagieren.

    Warnungen gibt es genug, es sei denn, man steckt den Kopf in den Sand.
     
  3. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    oder Kandidaten

    Ein Tick zu einseitig, diese Sicht ... Das Gesetz kennt nur Elternteile, es hat keine Dartsscheibe mit dem Wort VÄTER drauf ...
     
  4. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Ich fragte, wer denn das sagt, dass alles Schuld der AE wäre. Und das ist deine Antwort??
     
  5. Mausloewin

    Mausloewin Das Schwert bleibt da.
    VIP

    yep, das ist sie ...
     
  6. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Pure Realitätsverweigerung - und der klägliche Versuch, die Verantwortung zu verschieben.

    -Fleur-
     
  7. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Ich sagte, es (staatliche Bevorschussung) wird von den Kandidatinnen hier totgeschwiegen. Hat denn eine "Kandidatin" dies thematisiert? Eben, sondern ein Kandidat, damit es nicht ganz zu einseitig wird.
     
  8. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Zitat von freejames
    Ich fragte, wer denn das sagt, dass alles Schuld der AE wäre. Und das ist deine Antwort??

    Das heißt, ich müsste jetzt von dir erfahren haben, "wer denn das sagt, dass alles Schuld der AE wäre". Hab ich aber nicht.
     
  9. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Automatisch ? Oder vielleicht doch erst, wenn alles andere nicht fruchtet auf Antrag ?

    -Fleur-
     
  10. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Hab ich schon öfter - obwohl eigentlich gar nicht erwähnenswert.

    -Fleur-
     
  11. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Automatisch nicht, aber sehr rasch nach Antrag, wenn Zahlungen ausbleiben.
     
  12. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Ich meinte natürlich hier in dem gegenständlichen Zusammenhang. In anderen, früheren Threads war Bevorschussung schon öfter ein Thema
     
  13. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Eigentlich sehr rasch trifft es ganz genau - denn vorher wird noch gefühlte 100 mal der Schuldner um Stellungnahme gebeten und dessen Einsprüche bearbeitet......

    -Fleur-
     
  14. Puschel

    Puschel Teilnehmer/in

    aber hier wird doch so über die Sozialschmarotzer geschimpft die alles bekommen:rolleyes:

    Also wie läuft es genau? Frau 1 Kind bekommt wieviel Miete und wieviel zum leben?

    kann ich nicht, weil ich nicht weiß was mit Stichtag gemeint ist und wo man das Gehalt einträgt.
    Bin wahrscheinlich zu blöd dafür.
     
  15. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Naja, ung'schaut rückt der Staat das Geld natürlich nicht raus. Aber er zahlt bzw. bevorschusst doch relativ rasch.
     
  16. Puschel

    Puschel Teilnehmer/in

    oh, ich bin nicht verbittert. Mir tut meine Tochter nur leid, die sich weiterbilden will und am Existenzminimum lebt.
    Armes Deutschland, echt

    Die gibt es für 72 Monate und beträgt etwa 180 Euro. Das wird dem Vater als Schulden angerechnet.
    Danach gibt es den Regelsatz vom Amt, wenn die Mutter nicht arbeitet oder zuwenig einkommen hat.

    Finde ich hoffentlich bald einen Job und bin aus dieser Harzt 4 Nummer raus, wird mir der Unterhalt wirklich fehlen.
    Wir müssen denke ich, nicht darüber diskutieren, wieviel ein Kind kostet. Nur an Lebenshaltungskosten, Kleidung, Versicherung und ein bisschen Freizeitvergnügen ( schwimmen o.ä.)
     
  17. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Typisch österreichische Info eben ("Hier, schau mal selber"), die auch noch etwas ganz anderes meint, als man wissen wollte.
     
  18. Ama

    Ama Teilnehmer/in

    guckst du hier ;) :

    miete bekommt sie gar nicht.
    mietbeihilfe (keine ahnung obs das überhaupt in jedem bundesland gibt?) variiert.

    vor 8 jahren hatte ich ihn wien ca 550eur kalt miete, beihilfe waren 77eur :rolleyes:
    hätten mich meine eltern nicht unterstützt bzw hätt ich wien nicht den rücken gekehrt wärs schwierig geworden.

    nach der karenz kriegt frau "nur" noch familienbeihilfe, die ist dann nach alter und anzahl der kids gestaffelt:
    http://www.bmwfj.gv.at/Familie/Fina...ienbeihilfenbeträgemitBerechnungstabelle.aspx
     
  19. Ganz so einfach ist es auch mit der Bevorschussung nicht.

    Zum ersten bekommst Du erst dann ein Geld, wenn alles mögliche versucht wurde um das Geld vom Unterhaltspflichtigen einzutreiben. Das kann sich schon eine Zeitlang ziehen und wie der OB die Kosten für das Kind begleicht interessiert in diesem Zeitraum niemanden.

    Zum zweiten bekommst Du das Geld nur bis zur Volljährigkeit des Kindes, ob es dann eine fertige Ausbildung hat oder noch eine Schule besucht interessiert hier auch nicht. Wenn es sich der OB nicht leisten kann, muss das Kind die Ausbildung abbrechen und ungelernt arbeiten gehen - ist dann auch jedem egal.

    Zum dritten bekommst Du lediglich die Alimente, Sonderbedarf brauchst gar nicht erst zu beantragen, selbst wenn Du nur ein Minimum an Unterhalt bekommst und der eine oder andere Sonderbedarf noch so dringend notwendig wäre.

    Zu letzt, wenn der Unterhaltspflichtige seine Schulden bei der Unterhaltsvorschusskasse nicht zurückbezahlt, schlägt das Kind am besten das Erbe aus, denn sonst muss das Kind die gesamten Schulden die von der Unterhaltsvorschusskasse bezahlt wurden selbst zurückzahlen.
     
  20. freejames

    freejames Teilnehmer/in

    Meinst du damit, es sollte einfacher sein? Wie denn und was konkret?
     

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