1. maedchen1988

    maedchen1988 Aktive/r Teilnehmer/in

    Hallo an alle!
    Überlege mir gerade welches Modell des Kinderbetreuungsgeldes ich nehmen soll.
    Wollte eigentlich das einkommensabhängige nehmen,
    anscheinend gibt's jetzt aber Neuerungen die das garnicht mehr so einfach machen.
    Man muss dann anscheinend schon genau den Plan haben wann man das nächste will, man kann anscheinend um das nächste Wochengeld dann sterben??!!?

    Kenn mich überhaupt nicht mehr aus.
    Sind hier irgendwelche Profis am Start?
    Bei meiner Krankenkasse (bva) werde ich auch nicht schlau :(

    Danke und lg
     
  2. Melanie056

    Melanie056 Teilnehmer/in

    Hallo.

    Woher hast du diese info?
    Ich war vor einem monat auf einem vortrag der nögkk.
    Da hieß es, wenn man während des bezugs vom kbg oder während der karenz wieder schwanger wird, fängt das ganze wieder von neu an. Wochengeld und kbg.

    Genau weiß ich es leider auch nicht, war bis jz nur auf den vortrag.

    Die bei der krankenkassa sollten dir auskunft geben können, sonst musst halt bissl hartnäckiger sein
    Halt uns am laufenden wenn du neues erfahrn hast
     
  3. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    es gibt hier michael, der kennt sich aus. die 2. ss muss während des ea kbg-bezugs des 1. beginnen (dh letzter tag der ersten regel vor dem 1. geburtstag), sonst bekommt man, wenn man länger in karenz bleibt und beim mann mitversichert ist, kein wochengeld. und wenns besonders blöd ist und so läuft wie bei mir, wird das eine kurz vor und das andere kurz nach dem jahreswechsel geboren und ea kbg gibts auch nicht mehr. aber das pauschale bekommt man immer.

    ich hätte das so verstanden, dass die neuerungen durch dieses kinderbetreuungskonto oder wie das jetzt heißt, erst für geburten ab märz gelten und sich beim ea kbg eh nix ändert???
     
  4. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Bist dir dir da sicher? Normalerweise kannst du das Eak schon nehmen es wird das Jahr heranfenommen in dem du kein betreuuungsgeld erhalten hast. In deinem Fall 2013. Also von dem steuerausgleich 2013 wird es berechnet.
     
  5. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Ja, da bin ich sicher. Bei mir ist das jahr nicht 2013, sondern 2016. Habe kbg nur bis zum 1. Geb von meinem sohn bekommen (12/15) und das kleine kommt wahrscheinlich erst im jänner, dh ich hatte im ganzen jahr 2016 kein kbg und mein einkommen war null.
     
  6. Nikipedia

    Nikipedia Teilnehmer/in

    Es wird aber rückwirkend gerechnet bis 3 jahre.

    Ich hab im August 2014 entbunden bis August 2015 kbg erhalten entbinde im Oktober 2016 und es werden die Bezüge von 2013 herangekommen zur günstigkeitsrechnung. Es ist nicht ganz so viel wie das erste kbg da ich auch kein Wochen Geld beziehe aber immer noch wesentlich mehr als die pauschalvariante.
     
  7. LisaMarie

    LisaMarie Teilnehmer/in

    Es wird das letzte Jahr ohne KBG herangezogen. Wenns bloed faellt, kann das ungut sein. Also beide habt ihr recht - einmal bekommt man es (zweiter Fall), einmal nicht (erster Fall). Es geht immer darum, wann ein komplettes Jahr ohne KBG war.
     
  8. LittleEric

    LittleEric Teilnehmer/in

    Da hast du den unterschied...ich entbinde 2017, da ist 3 jahre zurück 2014 - wochengeld, dann 2015 - kbg und erst 2016 nichts. Da ich aber 2016 ohne einkommen zuhause war ist auch das ea kbg fort. Wie gesagt, bei mir ist es extrem blöd weil ein kind im dezember kam und das nächste im jänner und dazwischen zwei volle kalenderjahre. Aber was solls. Wir werden nicht verhungern.
     
  9. Judge

    Judge Expert

    Hallo,

    ja, für Kinder, die ab 1. März 2017 geboren werden, gibt es viele Neuerungen.

    - kein Wochengeld mehr, wenn man nur während dem KBG schwanger geworden ist und der Bezug vor dem Mutterschutz schon aus ist (2. und weiteres Kind).
    - Einkommensabhängige Variante - da wurde die Günstigkeitsrechnung auf das Jahr vor der Geburt des Kindes eingeschränkt (nicht mehr bis 3 Jahre zurück), egal, ob KBg bezogen worden ist oder nicht.
    - KBG-Konto (Pauschalsystem) ist neu, Familienzeitbonus wird eingeführt und ein Partnerschaftsbonus und man kann bis 31 Tage gleichzeitig KBG beziehen.

    https://www.bmfj.gv.at/familie/fina...geld/Neuerungen-f-r-Geburten-ab-1.3.2017.html

    LG
    J
     
  10. Hochsommerkind

    Hochsommerkind Teilnehmer/in

    http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2016_I_53/BGBLA_2016_I_53.pdf

    Hier der Link zum Bundesgesetzblatt.

    Aber, dass man kein Wochengeld erhält, wenn man zuvor nicht gearbeitet hat und nur KBG bezogen hat, das kann ich mir nicht vorstellen. Leider konnte ich jetzt beim Überfliegen des Textes nichts herauslesen was dies bestätigt/ widerlegt.


    Vor ein paar Jahren war es ja auch noch unüblich Wochengeld zu erhalten, doch eine Oberösterreicherin hat sich den Anspruch vor Gericht erstritten und Recht bekommen.
    http://www.kleinezeitung.at/s/service/ombudsmann/4227037/Hochstrichter-bejahen-WochengeldAnspruch
     
  11. Judge

    Judge Expert

    schau mal im Gesetzblatt unter Artikel 3 - Z 17

    In den Gesetzes-Erläuterungen steht:
    "Es muss eine Anpassung des Wochengeldes an das KBG-Konto erfolgen. Wochengeld aus
    Kinderbetreuungsgeld steht zu, sofern am Tag des Beginns des Beschäftigungsverbotes vor der Geburt
    eines weiteren Kindes Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Die Höhe dieses Wochengeldes wird nun an
    die Höhe des davor bezogenen Kinderbetreuungsgeldes angepasst. Das Wochengeld aus
    Kinderbetreuungsgeld beträgt somit in Hinkunft 100 % des Tagsatzes an Kinderbetreuungsgeld.​
    Tritt der Versicherungsfall der Mutterschaft nach Ende des KBG-Bezuges ein, besteht kein Anspruch auf
    Wochengeld aus Kinderbetreuungsgeld und zwar auch dann nicht, wenn der Beginn der 32. Woche vor​
    dem Eintritt des Versicherungsfalles in den Zeitraum des KBG-Bezuges fällt."

    LG
    J
     
  12. kati018

    kati018 Teilnehmer/in

    Eure Info stimmt so nicht mehr!!!

    Für Geburten ab März 2017 gilt nicht mehr die 3-Jahresregel, sondern nur ein Jahr zurück beim einkommensabhängigen KBG. Entbindet man zB 2017, wird 2016 herangezogen. War man da aber noch in Karenz, schauts blöd mitn Einkommen aus....

    Es ist nicht mehr wie vorher, dass man so einfach das einkommensabhängige KBG nochmals bekommt.

    Meine 1. Tochter ist im Oktober 2015 geboren, 2. Kind kommt März 2017 und ich kann das einkommensabhängige KBG nur nehmen, wenn ich dazwischen mind. 3 Monate arbeiten gehe :wave: Ansonsten wird 2016 herangezogen und da wäre ursprünglich kein Einkommen geplant gewesen.
     

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