1. Iris0205

    Iris0205 Gast

    halli, hallo,

    jaja der liebe Kindesvater hat ja jetzt einen Antrag per Gericht bezüglich Unterhaltsherabsetzung eingereicht...!

    Wie schon des öfteren erwähnt, lebt er in Saus und Braus und offiziell verdient er gerade "genug" zum leben..

    sogar dem Jugendamt stinkt dies zum Himmel, aber leider kann man rechtlich nix ändern, solang man nichts nachweisen kann.

    Wie es aussieht, werde ich in den sauren Apfel beissen müssen, und weniger bekommen in Zukunft.

    Trotz, dass ich einen Gegenantrag auf Erhöhung gestellt habe und mein Sohn chronisch krank ist (und ich Selbstbehalte habe, zb. für jänner 200 euro Krankenhauskosten), kann man nix machen...

    find das echt zum kotzen..
    des weiteren hat er ja auch noch beantragt, da ich ja das erhöhte Kgb bekomme, dass ER (bitte?) ER das auch vom Finanzamt bekommt, das gehe angeblich seit neuestem Gesetz...das ist echt ein Witz.

    Bei mir werden meine Ausgaben nicht berücksichtigt nur rein die für das Kind, aber er muss ja sein Auto (sein 4. neue in 3 jahren) erhalten, und seinen neuen Laptop, achja und sein neues Motorrad...

    wo gibts in unserem Staat noch Gerechtigkeit??
     
  2. Rema

    Rema Gast

    Wie bitte?
    Warum soll für ein Kind 2mal KBG ausgezahlt werden? Das geht ganz sicher nicht... da hat jemand etwas falsch verstanden!

    Aber diesem "sympatischen" Kerl müsste man so richtig einmal in A... treten!
    (Würde an Deiner Stelle vor Gericht alles über seine "Nebenjobs" und seinen Lebensstil aussagen!)
    Vielleicht kannst ihm das Zahlen der Alimente schmackhafter machen, wenn Du ihm sagst, dass er diese als unehelicher Vater von der Steuer absetzten kann!

    LG Rema
     
  3. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    ja, das mit dem erhöhten kbg wird ihm nicht schmecken, das muss ja er dem staat zurückzahlen. dass er dafür was vom fa kriegt, das glaub ich nicht. ätsch.

    aber grad zur info: auf alimente vom staat hat frau keinerlei anspruch. der staat streckt nur dort ein paar kröten vor, wo vom kindsvater auch was zu holen ist (hab ich in dieser deutlichkeit nicht gewußt).
    mein kv vom ersten sohn hat einen gerichtlichen antrag auf freistellung von seinen schwindelnd hohen alimentationszahlungen (ganze 93 €) gestellt, da er statt taxler nun sozialhilfeempfänger ist.
    seit zwei monaten gibts nun für mich keinen einzigen euro mehr vom oberlandesgericht. kann man nix machen (lt. jugendamt).
    ich bin ja in der privilegierten positon, dass ich mit dem vater des kindes nr. 2 zusammenlebe und halbwegs geld im haus ist (obwohl NATÜRLICH finanziell für meinen ersten sohn alles an mir hängt, abgesehen von der miete).
    wär ich jetzt noch alleinerziehend und bezieherin von kbg, dann könnt ich mich brausen gehn...
     
  4. Iris0205

    Iris0205 Gast

    nein, da habt ihr mich falsch verstanden...das geld das ich bekomme, will ER von der Steuer absetzen, das geht!

    Weiters bekommt er jährlich von der Steuer bis zu Euro 3.000,-- zurück....das weiss er er arbeitet ja in einer Versicherung und da setzt er alles von der steuer ab!

    Wg. den Nebenjobs ist ein Problem, da ich ihm nix nachweisen kann...ich habe ihn zwar gesehen, aber keine fotos und co...!

    :(
     
  5. Iris0205

    Iris0205 Gast

    ...der staat streckt nur was vor, wenn
    1. der kv exekutiert wurde, hätte dann einen Anspruch auf Unterhaltsbevorschussung

    oder

    wenn die Alimente unter dem"limit" liegen (d. heisst unter euro 120,--) wir sind ganz knapp drüber...da hab ich keine chance...

    der ist mit allen Wassern gewaschen...

    aber danke für eure "unterstützung";)
     
  6. manu19

    manu19 :)

    hallo,

    sorry das ich meine frage hier im beitrag schreibe, aber wie ist das mit einen vorschuss vom staat? ich sollte pro kind 50 euro bekommen, bekomme ich aber leider nicht, er hat noch nix gezahlt.

    wo geh ich da hin wegen vorschuss oder wie das auch immer heisst oder ist??

    danke

    lg manu
     
  7. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    hallo!
    geh entweder selber mit der schriftlichen vereinbarung über die höhe der alimente aufs bezirksgericht oder aber besser lass das das zuständige jugendamt für dich übernehmen. dort warst du wahrscheinlich eh schon, um die schriftliche vereinbarung aufzusetzen. falls nit, dann nix wie hin!
    dauert eh lang genug, die mühlen des gerichtes mahlen nur sehr langsam. allerdings bekommt frau dann die offenen monate nachgezahlt. falls kv zahlungswürdig. falls nit, siehe oben.
    alles gute auf deinen behördenwegen!
     
  8. Iris0205

    Iris0205 Gast

    also bei mir war es aber anders:
    bekam auch für 3 monate keine alimente und die unterhaltsbevorschussung von der staatskasse bekomme man erst wenn der KV exekutiert wurde...!
     
  9. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    tja, mein kv wurde sicherlich exekutiert. hat mich aber so genau nicht interessiert, da das das jugendamt für mich via gericht erledigt hat.
    für mich wichtig war einzig, dass regelmäßige alimentationsvorschüsse vom oberlandesgericht kamen.
    aber dass frau für ein paar monate einfach nix kriegt, das gibts nicht: auch dieser rückstand wird dann beim kv exekutiert. auch wenn es sich um einen rückstand von jahren oder jahrzehnten handelt, hab ich mir sagen lassen.
    nur, wie gesagt, die mühlen des gerichts mahlen langsam. da kanns schon dauern, dass frau für ein halbes jahr oder länger kein müdes centerl sieht.
    also dranbleiben und durchhalten und hoffen, dass papi in der zwischenzeit nicht zum sozialhilfeempfänger wird, harhar...
     
  10. Iris0205

    Iris0205 Gast

    ist aber leider so, dass Frau Monate lang nichts kriegen kann, ich kenne eine die sogar 1 Jahr nichts bekam.....es liegt nicht am gericht und es ist leider Schuld des Gesetzes, dass man davor lange nichts kriegt...

    ´wie gesagt, das Jugendamt sagte mir, ich bekomme erst eine Unterhaltsbevorschussung, wenn die Exekution durch ist. Das lange Warten liegt nicht am Gericht, das ist binnen einer Woche erledigt, das liegt an der Firma wo der KV beschäftigt ist, da diese 1 Monat lang (wenn die Exekution die Firma erreicht) nichts auszahlen darf...ein sch.. gesetz was echt geändert gehört..naja Bürokratie...!
     
  11. Weintante

    Weintante Gast

    @Manu: nicht selber zum Gericht gehen!!! sondern zum Jugendamt. Ich hab das leider gemacht, da hat mir das gericht noch einmal Euro 120.- an Gebühren für die Exekution abgenommen, geholfen hat das aber nicht. Beim zweiten mal über das Jugendamt hat es zwar gedauert (die haben dann bevorschussung beim oberlandesgericht beantragt - nach 6 monaten hab ich dann was gekriegt) - aber das war gscheiter.

    lg und alles gute,

    nora
     
  12. JA

    JA Gast

    @nora: Die Exekutionskosten hat aber der Kindesvater zu tragen. So viel ich weiß, immer derjenige der exekutiert wird. Sonst hättest du doch noch weitere Einbußungen. Hast du das wirklich zahlen müssen?:eek:

    @iris: Leider bin ich in der gleichen Situation wie du (Herabsetzungsantrag). Bei mir ist es jedoch so, dass der Kindesvater bei jedem weiteren Kind, das er zeugt, weniger Alimente zahlen muss. Ich hoffe, dass das nicht durch geht.

    Es gilt nicht nur die Höhe des Gehalts, sondern eigentlich wie viel er, auf Grund seiner Ausbildung, verdienen KÖNNTE. Weil sonst geht ein Akademiker gleich einer geringfügigen Arbeit nach, damit er nicht so viel Alimente zahlen muss. So steht es im Gesetz.

    LG
     
  13. Iris0205

    Iris0205 Gast

    Hallo!
    Ich weiss aber, dass er für das 1. Kind das der KV gezeugt hat am meisten zahlen muss!!

    Das mit dem verdienen könnte...hmm..das geht bei uns leider nicht, er konnte nämlich auch vor einem jahr doppelt soviel verdienen und jetzt genau um die Hälfte weniger...da kann man nix machen, das wird angepasst..
     

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