Ich bin für eine komplette Gleichstellung von Homosexuellen - auch, was die Ehe betrifft. Dieser Fall fällt hinein. Das ist dann eben so, schlieÃlich ist ein ganz wichtiges Argument, dass sie es in diesem Fall ja wirklich so geplant haben (anders geht's ja nicht), das muss man ja nicht. Also ist die Stillproblematik schon hausgemacht. Heterosexuelle Paare müssen schon auch genau planen wegen dem KBG. Den Nachteil haben uU auch Paare, die adoptieren. Ich habe im erweiterten Bekanntenkreis so einen Fall: Nach jahrelangen Versuchen und bescheinigter "Unmöglichkeit" haben sie ein Baby adoptiert. Tja, 10 Monate später kam das leibliche Kind.
Theoretisch hätte ich gleichzeitig mit meiner Mutter schwanger sein können, im gleichen Haushalt lebend. Auch dann hätten wir Anspruch auf jeweils Kinderbetreuungsgeld gehabt. Daher sollten meiner Meinung nach auch bei den zwei Mütter aus dem Artikel jede das Kinderbetreuungsgeld bekommen.
ich finde halt nicht, dass gleichstellung eins zu eins die übernahme von gesetzen für heterosexuelle bedeuten sollte in bereichen, wo sich paare zb. durch biologische möglichkeiten unterscheiden. 2 gebärfähige frauen stellt ja eine beziehung vor ganz andere herausforderungen als die klassische aufteilung. das ist einfach anders und ich finde, nicht einzusehen, warum man einen teil des paares gesetzlich quasi als "mann" behandeln sollte.
Ja, aber ich muss doch das echt nicht so planen, oder? Bzw wenn, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen mit einplanen. Bei Zwillingen bekomme ich auch nicht zwei mal KBG. Und bei Adoptionen auch nicht.
ich kann nicht ganz nachvollziehen, warum sich die beiden nicht vorab dahingehend schlau gemacht haben ich mein, die 2. hat sich künstlich befruchten lassen, als die erste ja bereits schwanger war so eine konstellation gibts in einer "hetero beziehung" ja auch nicht (soferns monogam abläuft) ich kann ein stückweit verstehen, dass man den abstand von geschwistern so klein wie möglich haben will, aber, wie gesagt, bei einer gebährenden ist das ja auch nicht möglich und sobald ich das 2. kind bekomme, erlischt der anspruch auf kgb fürs erste (zumindest wars bei mir vor 20 jahren so - die 10000 neuerungen dahingehend hab ich jetzt nicht wirklich verfolgt)
Aber Heteropaare die die biologische besonderheit haben nur durch ivf schwanger zu werden und dann sinds Mehrlinge, schauen auch durch die finger und kriegen fürs 2. oder 3. kind der mehrlinge nur einen geringen aufschlag. Nochmal, ich seh die diskriminierung aufgrund der homosexualität nicht wenn die spielregeln für alle gleich sind, nur weil zwei uterus in der familie gibt.
Wenn sie nicht verpartnert wären, wäre es eh möglich. Ich bin mit meinem lg nicht verheiratet, sollte er sterben krieg ich weder Witwenrente, noch seinen anteil am einbezahlten wohlfahrtsfonds. Also eine klassische diskriminierung, ich weiss darum und könnte heiraten , mach ich aber nicht und muss nachher die Konsequenz aus der entscheidung ziehen. Fertig.
man muss gar nicht. aber das ist der punkt- wieso muss man sich nach gesetzen richten, die die möglichkeiten von zwei uteri überhaupt nirgends berücksichtigen? das ist rückständig, und man müsste sich extra gedanken machen für solche fälle und nicht einfach sagen "bei heteros ist es so und so, also fügt euch, egal wie ihr euch das mit der familienplanung vorgestellt habt". die gesetze für uns sind nach unseren möglichkeiten entworfen. lesben haben den nachteil, dass sie so planen sollen, dass ein uterus schön brav stillgelegt wird, sodass es in einen "hetero-gebär-rhythmus" passt. ich finde nicht, dass sie sich für das nutzen der doppelten gebärfähigkeit zu rechtfertigen haben. ich bin überrascht. ich hatte mir etwas mehr frauensolidarität hier erwartet. es bekommt ja auch jede genetisch ihr eigenes kind mit spendersamen. warum man das dann nicht in "mutter-kind" einheiten bewertet sondern in "wirtschaftseinheit ehe" find ich halt verwunderlich. ich an deren stelle würde mich wieder entpartnern und nach der betreuungszeit wieder pompös verpartnern. daran sieht man nämlich am besten, dass die gesetze für ein lesbisches paar bullshit sind. (und bei zwillingen gibts zuschläge. hier gibts nichts.)
man würde doch auch eigene wettkämpfe für jemanden mit vier beinen bei der leichtathletik-wm machen, oder? wär unfair, wenn die mit den zweibeinern laufen, oder? und nur, weil hier die minderheit eingeschränkt wird ist es noch lange nicht fair. fair wäre es mmn erst, wenn die ansprüche erst dann erlöschen, wenn die jeweils zweiten kinder zu schnell kommen.
Aber die gebärfähigkeit ist ja kein 12 monatsfenster dass sich synchron für beide für immer verschliesst. Die planung war blöd, wäre aber auch anders möglich gewesen. Was mMn die solidarität unter frauen schwinden lässt, ist dass die regelung ums kbg für fast alle in irgendeinem bereich ned passt. Somit könnt jeder drauf pochen dass es an die individuelle situation angepasst wird. Da gibts fallen wie zuverdienstgrenzen, zwischen 2 kindern arbeiten gehen, alle abschnitte zeitgerecht einschicken, regelungen die sich während einer bereits eingetretenen schwangerschaft plötzlich ändern, fristen, zeitgleicher Bezug, papa monat etc etc etc.
falls es schon geschrieben wurde, bitte um Entschuldigung, habe nur ml eingangspost gelesen: beide müssten es mmn bekommen, weil beide ein Kind austragen und beiden damit logischerweise (also für mich) zusteht, die ersten Monate beim Kind zu sein, weshalb beide einen verdienstentgang haben. mit heteropaaren deshalb nicht vergleichbar -mmn- weil eben beide Frauen ein Kind austragen und ich glaube wir sind uns dannn abseits aller Klischees einig, dass Frauen die stillen wollen nicht gezwungen werden nach 4monaten (kind1 wurde im mai geboren) wieder berufstätig zu werden, nur weil sie sich verpartnert haben. streng genommen, könnten sie sich entpartner? also, dass beide als AE anrecht hätten?
Aber jede familie hat andere Bedürfnisse ob regenbogen oder nicht, da müsstest das gesamte system flexibler machen und das gscheiteste wäre auch mMn wie seifenblase auf seite 1 schrieb ein bge für jedes Kind, dann ergeben sich diese komplizierten gegebenheiten erst gar nicht.
Ich finde es diskriminierend. Alle müssen die gleichen Rechte haben, jede Frau muss ein Kind bekommen können, wann es ihr passt (oder eben gelingt...), ohne um Sozialleistungen umzufallen. Ganz besonders diskriminierend ist es zu verlangen, dass sich diese beiden Frauen scheiden lassen: Das ist ein völlig verkehrtes Rechtsverständnis, Gesetze sind zum Schutz der Menschen da, nicht Menschen zur Anpassung an unsinnige Regeln. Daher müsste das Gesetz in die andere Richtung angepasst werden: Jedes Paar, dass Kinder mit weniger als 12 (oder zumindest 9) Monaten Abstand bekommt, soll für die "Überschneidungszeit" Kinderbetreuungsgeld für beide Kinder gleichzeitig kriegen und in Karenz sein können. Das gilt nämlich auch für heterosexuelle Paare mit Pflege- oder Adoptivkindern! Kennt ihr nicht auch Geschichten von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch, bei denen es genau zur Aufnahme eines fremden Kindes doch noch geklappt hat? Ich will jetzt keine Gschichtln drucken, aber in meiner Umgebung gibt es echt eine Familie mit drei Kindern, ein leibliches und zwei Pflegegeschwister, die insgesamt weniger als 3 Jahre auseinander sind. Die Familie sollte nicht dafür bestraft werden, dass sie so großherzig war, das zweite Pflegekind auch noch aufzunehmen.
mal angenommen ihr würdet für eure selbstgewählte (aus welchen gründen auch immer) karenzsituation DOPPELT geld bekommen, wenn ihr euch scheiden lassen würdet. findet ihr den gedanken daran okay? fair? oder wie "ein unmoralisches angebot aus dem dumpfbackenministerium"? für mich fühlt sich sowas an wie ein falsch fixiertes gesetz. der aufschrei im lande wäre groß. und die scheidungsrate kurzfristig steigend würd ich sagen. also damit alle zufrieden sind, sollen sich die beiden wieder entpartnern? ist dann alles gut? geht es darum?
Genau, hab ich grad noch editiert. Das wäre vollkommen unrecht! (Ungefähr so toll wie die Idee, sämtliche Ehen mit minderjährigen Partnern unüberprüft zu anullieren. Damit es eine minderjährige Mutter noch etwas leichter hat im Leben, mit Unterhaltsforderungen und Vaterschaftsanerkennung.)
Du fallst auch bei mehrlingen um soziallleistungen um. Würde mutter nr 2 zwillinge erwarten, würdens eher nicht auf kbg für alle 3 pochen oder doch? Die diskriminierung aufgrund der homosexualität allein ist bei exekution einer im vorfeld bekannten und für homo und hetero identen regelung mMn noch nicht gegeben, bin allerdings keine Juristin.
Ich finde es nicht fair dass wieder mal "traditionelle" Familien bevorzugt werden. Aber zugegebenermaßen ist dieser Fall wohl sehr selten, also auch wieder verständlich, dass es dafür noch keine Sonderregelungen gibt. Die Frauen hätten es aber halbwegs einfach lösen können, in dem die Erste die kürzestmögliche Bezugsdauer des Kinderbetreuungsgeldes gewählt hätte. Dann wäre ihnen gerade mal ein Monat verfallen. Aber grundsätzlich nimmt die Gesetzgebung hier wenig Rücksicht auf praktische Gegebenheiten abseits von Vater-mutter_ Kind- Familien. Ich war z.B. schwanger ohne Partner bzw. ab Geburt alleinerziehend. Fand ich auch blöd, dass die Monate, die normalerweise der Vater in Anspruch nehmen kann, verfallen nur weil man alleinerziehend ist. Und der größte Scherz war dann die saftige Rückzahlung, die ich zu leisten hatte: ich hab nämlich bis Mai Kinderbetreuungsgeld bezogen und bin danach wieder 30h/ Woche arbeiten gegangen. Die Zuverdienstgrenze wird aber nicht aus den Monaten berechnet, wo man auch Leistungen bezieht sondern aus Jahreszwölfteln. Dadurch kam ich über die Zuverdienstgrenze und musste die gesamte Leistung aus diesen Monaten zurückzahlen. Die Frage wovon ich und meine Tochter von Mai bis Dezember hätten leben sollen, konnte mir von den Menschen bei der Gebietskrankenkasse aber keiner beantworten... Lesbische Mütter sind also bei weitem nicht die Einzigen, die hier benachteiligt werden.
@radium aber hier gehts um einen konkreten fall, nicht um unser privates (viel besseres) wunschkonzert. ich hätte sowieso am allerliebsten überhaupt ein BGE. für alle. spielts aber nicht. und ginge es rein um die karenz, dann viel kürzer, aber dafür wurscht welche abstände. das lesbische paar ist aber gerade jetzt von aktuellen gesetzen betroffen. und ich hoffe für die beiden, dass sie eine sonderregelung bekommen, weil sie sich einfach grundsätzlich von klassischen paaren abheben, eben durch ihre erweiterten möglichkeiten. dafür sollte man nicht "bestraft" werden.
Das ist doch für heterosexuelle, verheiratete Paare auch schon lange so, dass es finanzielle Nachteile gibt, wenn sie einen gemeinsamen Wohnsitz haben.
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