1. Dove01

    Dove01 Teilnehmer/in

    Kennt sich von euch jemand damit aus bzw hätte das einer von euch schon?

    Hier geht es um rein arbeitstechnische Gründe und keine gesundheitlichen ;)


    Ich bin jetzt in der 9ten Woche und darf meine Arbeit nicht mehr ausführen aufgrund von besonderer Unfallgefahr und schwere körperliche Belastungen.
    Im Moment bin ich in Urlaub geschickt worden :rolleyes:

    Laut Arbeitsinspektorat muss der AG bis zur Schutzfrist weiterhin den vollen Lohn zahlen.
    Ich brauche ja nicht erwähnen wie erfreut mein AG darüber ist :cool:
    War auch schon die Rede seinerseits von einvernehmlicher Trennung :vogelzeig:

    Die GKK sagt allerdings, dass sobald Gesundheit und Leben von Mutter und Kind in Gefahr ist, dass freigestellt wird und die GKK das Wochengeld schon früher zahlt :confused:
    Angeblich brauch ich dafür auch nur ein Schreiben des AG dass die Arbeit nicht mehr ausgeführt werden kann aufgrund der Unfallgefahr usw.
    Ob das stimmt weiß ich nicht, aber hab das meinem AG so mitgeteilt und werd versuchen ob ich damit bis zum Amtsarzt vorgelassen werde .

    Irgendjemand schon sowas ähnliches mitgemacht? :eek:
     
  2. Nairobi

    VIP

    In meinem Bereich werden praktisch alle Schwangeren sofort freigestellt, da in dem Arbeitsumfeld schwanger nicht gearbeitet werden darf und wir sehr selten schwangerschaftskonforme Ausweicharbeitsplätze haben. Aber die Kosten bis zum gesetzlichen Mutterschutz oder einer Freistellung aus gesundheitlichen Gründen bezahlt natürlich der AG.
     
  3. Dove01

    Dove01 Teilnehmer/in

    @Waldiko

    Danke für die Antwort ;)
    Sollte das wirklich der AG zahlen müssen, bin ich schon Mal auf dessen Reaktion gespannt :cool:

    In meinem Bereich ist es eben genauso, dass ich gar nicht mehr beschäftigt werden darf und es auch keinen Ersatz Arbeitsplatz gibt.
    Deshalb auch jetzt schon Beschäftigungsverbot :rolleyes:
     
  4. Mohnschoen

    Mohnschoen entwickelt
    VIP

    das wochengeld kriegst du früher, wenn du aus gesundheitlichen gründen vom amtsarzt ein arbeitsverbot kriegst.

    sollte aber dein arbeitgeber dir keinen schwangerschaftstauglichen arbeitsplatz zu verfügung stellen können, muss er dich bei vollen bezügen freistellen. lass dir bitte keine einvernehmliche einreden. du bist schon im kündigungsschutz. und du sollst auch keinesfalls deinen urlaub dafür aufbrauchen!!!!!
     
  5. Elvira

    VIP

    Das mit der Kündigung verstehe ich - das hat ja langfristige Folgen. Aber wieso sollte sie KEINESFALLS den Urlaub dafür aufbrauchen? Man ist nicht gezwungen den Urlaub zu nehmen und kann ihn sich für nach der Karenz aufheben. Aber im Sinne einer guten Beziehung zum Arbeitgeber würde ich kein Problem darin sehen, auch den Urlaub zu konsumieren. Für den Arbeitgeber ist das schon eine ziemliche Belastung hier mal 6 Monate ein Arbeitskraft ohne Gegenleistung zu bezahlen, oder? Eh gut, dass es diese Schutzmöglichkeit gibt - keine Frage. Aber der Urlaubsaufbrauch würde in vielen Fällen sowieso vor der Karenz passieren - also kein Drama, wenn das auch in diesem Fall so gemacht wird. Oder siehst du hier sonstige Probleme, die ich übersehe?
     
  6. Nairobi

    VIP

    Mich stört die Aussage "ich bin in den Urlaub geschickt worden". Das klingt nicht nach gutem Einvernehmen.
    Grundsätzlich kann der Urlaub natürlich vor der Karenz/Mutterschutz konsumiert werden, aber hier klingt es nicht ganz nach freiwillig.
     
  7. BineR

    VIP

    ich würde mich ausführlich bei der Arbeiterkammer beraten lassen, oder wenn du eine Rechtsschutzversicherung mit Beratung hast, einen Juristen heranziehen - du hast einige Rechte derzeit und dein AG kann dich nicht in Urlaub schicken einfach so und ohne Ankündigung. Lass dich mal beraten.

    Wenn dein Arbeitgeber dir keinen für Schwangere zulässigen Arbeitsplatz geben kann muss er dich bei vollen Bezügen freistellen - nicht in Urlaub schicken. In Urlaub schicken ist ein anderes Thema, geht auch bis einen Tag weniger als die Hälfte deines Urlaubsanspruches aber mit langer Ankündigung meines Wissens nach, aber das lass dir von einen Arbeitsrechtler erklären, mein Wissen kann veraltet sein.

    Wenn du arbeitsfähig bist und nur keinen adäquaten Arbeitsplatz hast, kommt dein AG für dich auf bis zum Mutterschutz. Wenn du allerdings selber nicht gesund bist oder ein Risiko für dich oder dein Kind besteht, kann dich der Amtsarzt freistellen. Das ist ein relativ genau definierter Kriterienkatalog, in den du da reinfallen musst, daher passiert diese Freistellung viel seltener als früher, wo es den Katalog nicht gab. In dem Falle zahlt dir die Krankenkasse vorzeitiges Mutterschutzgeld.

    ich hoffe das bringt ein wenig Licht ins Dunkel.
    lg
    bine
     
  8. Liselotte

    Liselotte Gast

    Nein, das geht definitiv nicht. Ungekehrt wird ein Schuh draus, der MA kann einen Urlaub antreten, wenn er ihn rechtzeitig bekanntgegeben hat und es zu keiner anderweitigen gütlichen Einigung kommt.
     
  9. Liselotte

    Liselotte Gast

    Die TE klingt nicht so, als ob die Beziehung sehr toll wäre, vor allem wenn schon von Trennung die Rede war. Deswegen würde ich auch empfehlen nicht mehr Urlaub zu nehmen, als sie sowieso zu nehmen beabsichtigt hätte.

    Und mir ist klar, dass solche Sachen einem kleinen Unternehmen finanziell in Schwierigkeiten bringen kann und eine ziemliche Belastung darstellt.
     
  10. BineR

    VIP

    danke, ich dachte sowas mal gehört zu haben, von wegen Betriebsurlaub und so, dass der AG einen Teil des Urlaubs festlegen kann. Aber ich hab eh dazugeschrieben, dass das nicht stimmen muss. Da in ihrem Fall sowieso keine lange Ankündigung dem vorausgegangen ist, würde ich sowieso davon ausgehen, dass er sie nicht in Urlaub schicken kann.
     
  11. Dove01

    Dove01 Teilnehmer/in

    Ich danke euch ;)

    Nachdem ich dieses Monat sowieso Urlaub hätte eine Woche und danach auch nur mehr eine Woche in diesem Jahr ist mir der Verbrauch jetzt ehrlich gesagt egal :cool:

    Eine einvernehmliche Lösung wird es von meiner Seite aus sicher nicht geben ;)

    Mal sehen was noch alles kommt.
    Wie gesagt, gesundheitlich ist bis jetzt zum Glück alles in Ordnung.
     
  12. Liselotte

    Liselotte Gast

    Betriebsurlaube sind meistens im Dienstvertrag (oder einer Betriebsvereinbarung) geregelt. Damit ist es eine Vereinbarung :D
     

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