1. Ute1

    Ute1 Teilnehmer/in

    Hallo!


    Meine Ehe wurde aus dem alleinigen Verschulden (Unterhaltsverfehlung) meines Ex-Mannes geschieden.
    Obwohl ich eine Verfahrenshilfe hatte, wurde keine Obsorge, kein Unterhalt, keine Ehevergleich gemacht.

    Darum kümmerte ich mich nach der Scheidung bei einem anderen Gericht selber.
    Ein paar Monate zahlte mein Ex-Gatte den Unterhalt für das Kind, dann nicht mehr.


    Seit ca. 12! Jahren komme ich nun ganz alleine (finanziell und sozial) für das Kind auf. Auch bekommen wir keinen Vorschuss (vom Staat).


    NACH der Scheidung hatte mein Ex-Mann ca. 3 Jahre lang eine Firma - die dann wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurde.
    Mir wird trotzdem sein Einkommen (immer im Nachhinein) - obwohl ich von ihm noch nie einen Ehegatten-Unterhalt bekommen habe (und es bis heute auch keinen Vergleich gibt!) - angerechnet!!

    Seit Jahren geht das schon so - ich muss jedes Mal auf das Gericht gehen und dies beeinspruchen - obwohl ich nur ein dreistelliges! Monatseinkommen habe!
    Und irgendwie hängt dieses Verfahren auch mit dem Kindes-Unterhalt zusammen. Solange es keine Klärung betr. Ex-Gatten gibt, bekommen wir auch keinen Kindes-Unterhalt?!
    Wie kann das in Ö sein?
    Auch das Jugendamt wartet ab, bis es eine endgültige Entscheidung vom Gericht gibt!


    Ich habe jetzt wieder eine Verfahrenshilfe - lt. Gerichtsverhandlung (Ende März) wäre das letzte Urteil im Oktober für mein Kind und mich günstig gewesen.

    - Meine Verfahrenshilfe (eine Anwältin!) hat jedoch gegen dieses Urteil Berufung eingelegt! - Obwohl ich keinen weiteren Prozess mehr wollte (ich kann mir dies auch finanziell nicht leisten). Ich wollte nur, dass es endlich ein Ende hat.
    Und dass wenigstens mein Kind einmal einen Unterhalt bekommt!


    Ich bin verzweifelt! Und fix und fertig.
     
    Ute1, 1. Mai 2017
    , Zuletzt bearbeitet: 1. Mai 2017
    #1
  2. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    war bei mir auch lange so, der vater hatte einfach selber kein einkommen und da hats geheißen "auch bei aufrechter beziehung könnte dieser vater nix zum unterhalt des kindes beitragen", also warum hätte der staat was vorschießen sollen, das nie mehr einbringbar ist. nur weil wir halt nimmer zusammen sind. ist ja wahr, bei aufrechter beziehung hab ja auch immer ich bezahlt - war ja auch ein stück weit ein trennungsgrund.
    irgendwie schon logisch find ich.
    (drum schaue vorher gut mit wem du ein kind machst - hab ich mir im nachhinein gedacht :cool: aber tja, hinterher ist frau immer klüger...)

    was mich aber schon wundert - warum hast du mit einem 12jährigen kind nur ein dreistelliges einkommen:confused:
    an der kinderbetreuung kanns ja nimmer liegen.

    ich denk mir (und hab mir gedacht, sohn ist mittlerweile 18) - irgendwann ist schluss mit dem jammertal, da wird angepackt und die sache einfach selber in die hand genommen. was solls, klar haben andere es mit finanziell potenteren expartnern besser, aber es ist wie es ist, machen wir das beste draus ;)
     
  3. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Ganz so ist es nicht - du hättest (sofern der Vater gesundheitl. dazu in der Lage ist) schon Druck ausüben können - genauso kann dies der Staat - z.B. mit dem Anspannungsgrundsatz - dann wird er so behandelt als hätte er das erzielbare Einkommen tatsächlich - und mit einem entsprechenden Beschluss (Exekutionstitel) gibt es auch Unterhaltsvorschuss.

    -Fleur-
     
  4. -Fleur-

    -Fleur- a Mensch möcht i bleibn

    Wo wird sein Einkommen angerechnet - es sind ja überall dementsprechende Dokumente (Scheidungsdekret, Einkommensbelege) vor zu legen - wie oder was wird da gerechnet ohne Belege ?

    -Fleur-
     
  5. latella

    latella auf neuen wegen
    VIP

    ja natürlich.
    in unserem fall wars eben so dass die gesundheitlichen gegebenheiten dementsprechend waren, dass nix war mit druck und anspannung... (glaub mir, ich hab alles versucht...)

    erst als er dann in pension mit ausgleichszulagenzahlung kam, dann hats hingehauen mit den alimenten. das waren ein paar gute jahre, ich bekam immerhin 200€.

    aber vorher (kv mindestsicherung und gesundheitlich angeschlagenen) gabs keinen cent. jahrelang.

    seit er verstorben ist ists wieder wesentlich schlechter geworden mit dem geld - der erwachsene sohn (grad matura, ab herbst studieren) kriegt eine mini-halbwaisenpension (zweistellig).
    hängt also auch wieder alles an muttern, weil diese "pension" ist grad mal so ein mini-taschengeld für einen erwachsenen burschen.

    aber was solls, ich verdiene gut genug um mir meine kinder auch selber leisten zu können, was bin ich froh :wave:
     

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