ich hab heute mit reichlicher verspätung o) im mutterkindpass entdeckt, dass die hebamme eingetragen hat, dass die geburt 5 stunden gedauert hat. nun frage ich mich, wie sie darauf gekommen ist. ich hatte einen vorzeitigen blasensprung und war schon knapp 3 tage im kh, mit der einleitung hatte ich einen tag lang unproduktive dauerwehen und irgendwann dann bin ich in den kreißsaal rübergewackelt. eigentlich wollten sie mich dort noch nicht, aber weil nix los war, bin ich schon am späten nachmittag rein. ab da hatte ich kein zeitgefühl mehr, dafür aber höllische schmerzen weil stundenlange dauerwehen. und um 0h47 war das baby da. so. nun also soll die geburt ... *rechne* so gegen 20 uhr "begonnen" haben. was bedeutet das? was muss passieren, damit für die hebamme die uhr zu ticken beginnt?
Soweit ich weiß, beginnt für die Hebamme die Geburt erst, wenn die Wehen muttermundwirksam sind. lg Chania
Ich hab mich das nach dem Großen auch gefragt, weil ich eben auch ewig unproduktive Wehen hatte, die Geburt also für mich wirklich langwierig war, laut MKP aber eh gar nicht so arg Hab aber nie nachgefragt.
Ich glaube, es ist eine Mischung aus dem Gradstand des Kindes, der Intensivität und Wirksamkeit der Wehen und die Geburtsbereitschaft des Muttermundes.
Der Geburtsbeginn wird mit dem Beginn der Geburtswehen festgelegt (ein vorzeitiger Blasensprung bleibt unberücksichtigt). "Geburtsrelevante Wehen" in diesem Sinn sind wiederkehrende bzw. regelmäßige Wehen, die zur Eröffnung des Muttermundes und in der Folge zur Geburt führen. "Der Geburtsbeginn ist biologisch nicht festzumachen, es gibt daher auch in der Literatur zT stark unterschiedliche Beschreibungen. Obwohl die Unterscheidung von Schwangerschafts-, Vorgeburts- und Geburtswehen nicht immer leicht ist, sollte der Zeitpunkt des ungefähren Beginns von muttermundswirksamen Wehen, die dann auch zur Geburt führen (!), meist eingegrenzt werden können. Es ist an sich nicht der Zweck, dies auf die Minute genau festzumachen, für eine Datenerhebung und Berechnungen ist es aber leider unumgänglich, einen bestimmten plausiblen Zeitpunkt in (Halb-) Stundenschritten auszuwählen." Nach: Heim, Hofmann et al.: Einheitliche Definition geburtshilflicher Begriffe für das Geburtenregister Österreich. Speculum - Zeitschrift für Gynäkologie und Geburtshilfe 2008; 26 (1) 6-10.
Ich glaube das mach jede Hebamme anders. Bei mir stehen 5 Stunden im Muki-Pass. Da war aber nur der Blasensprung und die Wehen kamen erst 3 Stunden später. Bei der zweiten Geburt wurde auch als Beginn die erste Wehe genommen, bei der bin ich aber noch davon ausgegangen, dass es Übungswehen sind.
Bei mir steht beim Kleinen 2 Stunden drinnen. Die Geburt hat ab der 1. Wehe keine 40 Minuten gedauert, ich hatte vorher keine Wehen und auch der Blasensprung war keine 2 Stunden vorher. Geschweigen denn war ich 2 Stunden vorher schon im KH, da hab ich noch geschlafen Bei der Großen steht 5 Stunden. Ich hatte stattliche 10 Stunden alle 1-2 Minuten mörder Wehen. Stimmt also auch überhaupt nicht zusammen!!
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