Ganz so ist es auch nicht. Das was inkale gemeint hat sind diese üblichen Besuchskontakte, aber auch Auslandsurlaube wenn dadurch kein erhöhtes Sicherheitsrisiko eingegangen wird. Beabsichtigt der Besuchselternteil allerdings eine Reise in ein Land für das lt. BMEIA ein Sicherheitsrisiko besteht oder bereits eine Reisewarnung ausgesprochen wurde dann darf er dort gerne allein hinfliegen.
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